Muss man eine Änderung der Farbe am Motorrad typisieren lassen,
oder reicht es aus, der Versicherung bescheid zu geben?
Kosten?
Wo finde ich Infos darüber?
Bin für jegliche Hilfe dankbar
nicht eintragungs- bzw. typisierungspflichtig.
lg günther
nein
dass man die Änderung eintragen lassen muss! Schließlich muss man ja theoretisch jede Veränderung am Fahrzeug eintragen lassen. Das kostet dann bei einer Typisierungsstelle so um die 50 EUR…pauschale! Wenn du mehr zum eintragen hast(blinker, etc.) kannst du das gleich alles in einem machen. Ich weiß nicht, wo du herkommst, aber ich schreib dir trotzdem die nummer von der Typisierungsstelle St. Pölten auf. Kannst ja mal anrufen. 02742/900515890
lg
mir wurde zu dem thema gesagt, dass wenn farbe und code im typenschein stehen muss man die eintragen lassen, ansonsten nur der versicherung melden-Zulassungsschein
wäre das schon, als ich geläsert worden bin wurde das kennzeichen und die farbe notiert. da dies zusammegepasst hat, habe ich ein briefchen bekommen,
wenn ich nun ein rotes bike und blau typisert hätte, dann hätten die mir kein briefchen geschickt. (so wurde mir das von der BH lilienfeld erklärt)
Kann ich bei einer Kontrolle durch die
Polizei bestraft werden, wenn
die Farbe im Zulassungsschein nicht
mit der Farbe des Bikes übereinstimmt?
Wo finde/erhalte ich gesetzliche
Unterlagen/Paragraphen über dieses
Thema?
deiner landesprüfstelle
oder vielleicht beim öamtc das weiss ich aber nicht so genau
selber umlackieren lassen. lediglich änderung des wohnsitzes (oder gröberer umbau) sind anzeigepflichtig (innerhalb einer woche!). hab dir da was rauskopiert, wobei der letzte absatz für dich wichtig ist:
Änderungen am Motorrad, welche im Typenschein (Typenscheinformular / Fahrzeugdatenblatt) oder in der Einzelgenehmigung bezeichnete, wesentliche technische Merkmale (Fahr- und Betriebseigenschaften) betreffen, sind nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde (Landeshauptmann, Technische Prüfstelle, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) erlaubt.
Bei der Genehmigung ist nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit, dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend, vom Sachverständigen zu beurteilen, ob das Kfz den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Der Bescheid über die genehmigte Typenänderung (Einzelgenehmigung) an Rahmen, Rädern, Bremsen Beleuchtung etc, muss mitgeführt werden.
Bei getunten Fahrzeugen ohne Genehmigung (Abgas-, Lärm-, und Leistungsgutachten) kann bei Unfallschaden versicherungsrechtlich wegen Gefahrenerhöhung Leistungsfreiheit eingewendet werden und bei Motorschaden gewährleitungsrechtlich die Herstellergarantie (2 Jahre) entfallen.
Der Tuner wird nur sehr schwer zur Haftung heranzuziehen sein.
Für nicht wesentliche technische Merkmale betreffende, wie die vorschriftsgemäße Anbringung von seriengemäß genehmigtem Zubehör für das Motorrad (Zusatzbeleuchtung, Windschild, Packtasche etc.) mit entsprechendem E-Prüfzeichen ist nur eine Anzeige und Eintragung erforderlich.
Nicht anzeigepflichtig sind Änderungen wie die Demontage des Beifahrersitzes bei Chopper-Motorrädern, die Lackierung des Motorrades in einer anderen Farbe (Eintragung durch die Versicherung im Zulassungsschein ist kostenlos) etc.
lg, Mike!
… sind ebensowenig eintragugspflichtig, wie die Befestigung von Gepäck. Aus versicherungstechnischen Gründen solltest du aber die Farbänderung im Zulassungschsin bei deiner Zulassungsstelle eintragen lassen (kostenlos).
Ansonsten gilt nur: Orginiallackierung ist beim Verkauf mehr wert als jede andere Lackierung.
LHG, Schlucki
geben, weil wenn irgend so ein arsch meint, er muß dir den lack zerkratzen, schaust sonst durch die finger (mußte bei meiner wegen der sonderlackierung ein wenig mehr versicherung berappen, war aber minimal).
lg, Mike!
mußt man eine Farbänderung NICHT eintragen lassen, bzw. ist nicht strafbar!
lg didi
unter typenänderung
[url=http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm]http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm[/url]
lg fun
Bei getunten Fahrzeugen ohne Genehmigung…
was gilt da als genehmigung? Z.b beim endtopf
die Genehmigung die du vom hersteller bekommst?
komplettumbauten (unter anderem customchopper) das wird dann eine einzelgenehmigung. wennst z.B. nur den auspuff änderst und der ein -e- prüfzeichen hat, mußt es normalerweise nicht eintragen lassen (herstellergenehmigungsbescheid immer mitühren!) nur gehen da im paragraphendschungel österreichs die meinungen auseinander.
am besten selber bei der ma-46 (wien) anrufen:
Magistrat d Stadt Wien - MA 46 - Verkehrsangelegenheiten
Niederhofstr 23
A-1120 WienTel. +43(1)81114…-0
lg, Mike!
ich werds einfach mal drauf ankommen lassen g
man derf net glei schwitzen. einziges problem kann bei einem verkehrsunfall mit personenschaden sein, da kann sich die versicherung mitunter abputzen und des geht dann ins geld.
wünsch dir einen baldigen saisonbeginn,
Mike!
wünsch ich dir auch vorallem schrott und bullenfrei g
Was kostet so ein Kunstwerk? Wer hat das gemacht?
neidischbin
die blumen. hab auch die volle freude damit.
hier der link vom künstler (NÖ)
www.airbrushdesign.at
jetzt wär eh grad die richtige zeit für so ein unterfangen.
lg, Mike!