Elaubt Radar anzuzeigen???

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Hätte ich eine Frage:
ist es erlaubt andere auf ein Radar/Kontrolle/… hinzuweisen oder nicht?

Aber was is wenn ich zum Beispiel zum Billa fahr grad die Rennleitung aufstellung nehmen sehe, beim Billa dann einen andern sage dass die dort steht? Is das erlaubt oder is da Schweigepflicht? Weil ob ich jetzt das einem zeige oder sage müsste ja wurscht sein.

mfg

Richard

An und für sich darf man den Gegenverkehr nicht durch Zeichen warnen. Ich hab einem einen Freund gewarnt und gezahlt obwohl ich als Begründung für die Lichthupe die Begrüssung eines Freundes angegeben habe. Der ist dann sogar beim Kieberer stehengeblieben und hat sich als eine mir bekannte Person zu erkennen gegebn. Hat nix genütz- ich hab geblecht.

LG
Roland

beim billa darfst des jedem sagen , darfst dich sogar mit einem schild neben das radar stellen und du gewinnst laut judikatur jeden prozess .
was die broccoli aber draus machen weiß niemand so genau . in größeren gruppen hat sowas schon geklappt ( genug zeugen !! )
lg Roman

du die lichthupe nur bei gefahr im verzug oder so verwenden darfst und net um einen freund zu grüßen.

aber wennst mit handzeichen warnst könnens gar nix sagen weil grüßen mit der hand könnens dir net verbieten.

ausser vielleicht sie kommen dann mit - ma muss beide hände am lenker haben oder so, aber das sowas passiert wär hab ich noch nie ghört.

Servus,

Das wird nicht gehen, wie soll man sonst bein Abbiegen (Ausfall Blinkerlampe oder Oldtimer ohne Blinker) Handzeichen geben?
Schulterzucken ist ein bissl wenig :slight_smile:

Grüsse Werner

na dann kann ja nix sein :o)
lg, lydia

… WARNEN .

koste es was es wolle .

radarkontrollen sind grossteils reine geldmacherei der gemeinden !!!

oder wie erklärt es sich sonst das öfters auf einer strecke von 25 km 3 (!!) kontrollen sind
( brenner bundesstrasse ).
war aber extrem lustig .
ich hab die anderen gewarnt und die anderen haben mich gewarnt .



und obs erlaubt ist ?
keine ahnung .

aber wer will dich den bestrafen ?
oder ist nach einer kontrolle wieder eine kontrolle ob nicht gewarnt wird .

gruss mario


mit anderen red geht keine sau was an. wenn du mit lichthupe oder sonstigem gewachel aufwartest, schauts anders aus.
mein halt ich.

dere
t. hans

anderes Gewachel glaube ich nicht.

so gehört habe ist lichthupe ein problem, aber wennst dich nicht ble anstellst merkts der spinat sowieso nicht…
daFrog

Wenn es so wäre, hätten viele Radiosender ein Problem!

aber es gibt Kontrollen nach einer Geschwindigkeitskontrolle. Tatsache, da ich selbst schon mal gelöhnt habe. Und die kontrollieren, ob nicht jemand mit Lichtzeichen warnt.

Andere Warnmethoden sind durchaus erlaubt, wenn sie gegen keinen anderen Regeln verstossen.

lG
HTC

vor Radaranlagen zu warnen.

Du darfst es aber nicht durch die Abgabe von Lichtzeichen tun (vgl. § 100 KFG). Als Lichtzeichen ist hier nicht nur die Lichthupe zu verstehen, sondern auch die Verwendung des Abblendlichts durch kurzzeitiges aufdrehen und Nebelscheinwerfer oder Breitstrahler. Auch die Warnblinkanlage einzuschalten ist in diesem Fall verboten.

Es hilft also nur Handzeichen zu geben - was beim Motorradfahren theoretisch auch mit einem Organmandat enden kann, da Du kurzzeitig das Bike nicht VOLL unter Kontrolle hast, um jederzeit auf Gefahren reagieren zu können.

lG
HTC

ich sehe das auch so…

bitte IMMER warnen… im gesetz steht auch: " die messung von geschwindigkeitsübertretungen ist anzuzeigen"
gemeint ist, dass vor jedem radar und vor jeder laser messung eigentlich eins child stehen müsste „achtung radar/laser messung“. da aber die versteckte messung dann illegal wäre hat man bereits in einem verfahren festgestellt: das die polizei ja die messung von geschwindigkeitsübertretungen eh anzeigt. in dem sie die leute bei der BH anzeigt. klug und spitzfindig. leider hat sich noch kein anwalt erwischen lassen der dann gleich zahlen durfte und der hätte dann klagen können… aber alles viel zu kompliziert…

wir greifen korrigierend ein und zeigen für die polizei die messung an. ich tu das immer und cih warne jeden. auch dosen, wie rata richtig sagt: die freuen sich und warnen ihrerseids vielleicht auch mal an moped fahrer…

die diskussion ob das verboten ist, da kann ich ja nur lachen…

mich hams zweimal aufgehalten wegen warnen. gleich mit der begrüßung: „des wird jetzt teier grmbl sie hom gwornt, i hab des gsehn“ einen scheiss habe ich gewarnt. ich habe ein wildtier unbekannter herkunft von meinem herannahen via lichthupe gewarnt, die gendarmen hab ich gar nichteinmal ansatzweise gesehen. und fertig…

drum macht es wie rata sagt: tragt aktiv bei und warnt alle vor den gefährlichen stellen wo die polizei messen tut… die meinen es nur gut. am handelskai zum beispiel ist trotz 20 meter breiter 4 spuriger übersichtlicher strecke an der messtelle sogar ohne kreuzung vor rund 26 jahren ein schwerer unfall passiert. mit zwei verletzten. die polizei merkt sich das und dann ist es für IMMER gefährlich dort. drum tun die da auch messen. und: bei eis und schnee und wenns kalt ist oder regnet isses dort NICHT gefährlich drum tun sie auch nicht messen…

lichthupen an und augen auf
lg
steveman g

die anderen Verkehrsteilnehmer zu informieren, wenn du einen Funken Anstand hast.
Hörst du eigentlich nie Radio ?
Die Moderatoren müßten alle schon jahrelang im Häfn sitzen wenn das verboten wäre ! (geblitzt werden sie heute … , wenn sie auch einen Blitzer sehen rufen sie an unter …)
Und außerdem: Wen interessiert es ob das verboten ist oder nicht - ist doch scheißegal oder ?
lg
Klaus

wenn es scheißegal ist.

Ich hätte halt genre hgewußt obs jetzt kegal ist oder nicht, weil es gibt ja welche die fürs warnen schon geblecht haben.

Und warnen tu ich sowieso. Nur ist es halt gut zu wissen ob man dann beim Sheriff recht hat oder nicht.

War ja nicht als Aufforderung zum NICHT warnen gemeint.

mfg

Richard

also ich hab z.B. keine Blinker und da muss ich ja Handzeichen geben.

Das heißt wenn ichs nicht geb zahl ich und wenn ichs geb zahl ich auch??

—>> ich zahl immer.

<<— ich hab aber noch nie gezahtl!

das ist unlogisch.

Auch ein Problem: Benzinhahn auf Reserve drehn, müsste ich eigentlich im Stand machen.

Auch wenns jetzt doch nicht ganz so einfach ist legal oder nicht, ich warne IMMER und JEDEN.

mfg

Richard

wie geht es dir mit deiner CBR so…???

Wennst Zeit hast komm doch morgen zu „Safebike“ in die Kriau…

genaueres unter www.safebike.at"…

ich bin so um 9:30 dort…

Tom

… mit der Lichthupe, dann das kann alles mögliche heissen (Scheinwerfer nicht eingeschaltet, Aufgeblendet, was weiß ich noch).
Mein Bikergruß fällt dann eben „eine Etage tiefer“ aus und die flache Hand bewegt sich auf und ab. Das bedeutet allgemein: „Tempo reduzieren“. Ich finde, das sagt mehr, als die Blinkerei mit der Lichthupe.

Ausserdem ist die Betätigung der optischen Warneinrichtungen nur gestattet, wenn sich eine drohende Gefahr nicht mehr durch Bremsen, Beschleunigen oder Ausweichen abwenden lässt.

LHG, Schlucki

wie du es machst,wenn du mit dem bike unterwegs bist, und mit der hand andeutest, dann kann dir keiner was sagen .
wenn du das fernlicht betätigst, dann sollten bestimmte voraussetzungen gegeben sein , ob du es betätigen darfst .

KFG.§ 99
Im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z. 15 StVO 1960) darf außer in den im
Abs. 5 angeführten Fällen Fernlicht nicht verwendet werden; das
Verwenden des Fernlichtes während des Fahrens ist jedoch außer in den
im Abs. 4 lit. c bis f angeführten Fällen zulässig beim Abgeben von
optischen Warnzeichen oder, sofern eine Geschwindigkeit von 50 km/h
überschritten werden darf, bei unzureichender Beleuchtung der
Fahrbahn. Während der Dämmerung und bei Dunkelheit darf
Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von
Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht oder zur Beleuchtung
abgestellter Kraftfahrzeuge verwendet werden.
(4) Auf Freilandstraßen (§ 2 Abs. 1 Z. 16 der StVO 1960) und auf
Autobahnen oder Autostraßen, die nicht Freilandstraßen sind, darf
während des Fahrens während der Dämmerung und bei Dunkelheit
Begrenzungslicht nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder von
Nebelscheinwerfern ausgestrahltem Licht verwendet werden. Fernlicht
darf auf Freilandstraßen bei Dunkelheit nicht verwendet werden
a) bei ausreichender Straßenbeleuchtung,
b) bei stillstehendem Fahrzeug,
c) vor entgegenkommenden Fahrzeugen, deren Lenker durch Fernlicht
geblendet werden würde,
d) beim Fahren hinter Kraftfahrzeugen in geringem Abstand, ohne zu
überholen,
e) vor Gruppen von Fußgängern und
f) beim Herannahen von Schienenfahrzeugen oder Schiffen, die sich
unmittelbar neben der Fahrbahn bewegen.
(5) Bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und
dergleichen sind Abblendlicht, Nebellicht oder beide gemeinsam zu
verwenden; Fernlicht darf außer während der Dämmerung, bei
Dunkelheit oder bei Nebel an Stelle von Abblendlicht verwendet
werden. Nebelscheinwerfer dürfen sonst nur auf engen oder
kurvenreichen Straßen, Nebelschlußleuchten nur bei Sichtbehinderung
durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen verwendet werden.
Unbeschadet der Bestimmungen über die Verwendung von Fernlicht und
von Nebelscheinwerfern ist bei einspurigen Krafträdern während des
Fahrens stets Abblendlicht zu verwenden!!!







Kennst dich aus ?
lg manuela