grundsätzlich gibts immer SECHS monate gewährleistung (nicht garantie, das is was anderes). das mit den vier monaten is a bledsinn, oder weiss jemand ob bei KFZ-batterien eine ausnahme per gesetz besteht im konsumentenschutzgesetz? mir ist eine solche nicht bekannt.
Wo hamma das den wieder her?
Grundsätzlich gilt auch bei Gebrauchtfahrzeugen eine Gewährleistung von 2 Jahren, diese kann einvernehmlich auf 1 Jahr gekürzt werden und in den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Pflicht zu beweisen, daß der Mängel erst nach fahrzeugübergabe aufgetreten ist.
Grundsätzlich hast bei Fahrzeugen recht, aber es geht ned um Fahrzeuge sondern nur um die Batterie. Weil z.B. auf Verschleißteile kriegst sicher keine 2 Jahre Gewährleistung, oder hast schon mal auf Bremsbeläge oder Reifen 2 Jahre Gewährleistung bekommen? Wenn ja, dann sag mir wo, dort kauf ich dann auch mein nächstes Fahrzeug, weil dann brauch ich mir nie wieder Reifen kaufen. Und vergiss jetzt mal die Beweislastumkehr, die ist hier nicht relevant, weil der Händler keinen Beweis für irgendwas gefordert hat, obwohl er hätte können, da schon vor mehr als 6 Monaten gekauft.
Die Frage, auf die ich abziele ist also, in welchen Bereich die Batterie fält:
A) fällt die Batterie auch unter Verschleißteile oder
B) unter jene Teile eines Fahrzeugs, die 2 Jahre Gewährleistung haben?
Ist es A, dann war das eine sehr kundenfreundliche Geste vom Händler. Ist es B, dann ist er seinen Verpflichtungen nachgekommen, aber auch das in einer sehr kundenfreundlichen Art (ich kenne da andere Vorfälle). Auf jeden Fall ist der Händler schwer in Ordnung. Für Franziska ist es wurscht, weil sie hat, was sie braucht. Ich würde nur einfach gern wissen, wie das rechtlich aussieht.
Natürlich hast du auf Batterie, Bremsbeläge und sonstige Gegenstände und Verschleißteile 2 Jahre Gewährleistung.
Aber es bleibt auch dabei, daß der Konsument den bei Vertragsabschluß bereits vorhandenen Mangel nach 6 Monaten nachweisen muß.
Und eine abgefahrene Bremsbacke stellt keinen Mangel dar, genauso wie auch abgefahrene Reifen.
Platzt der Reifen allerdings nach 23 Monaten, und an der Innenseite lösen sich Gummischichten ab, dann ist der Mangel ziemlich eindeutig feststellbar und ein Sachverständiger wird klären ob er schon bei Vertragsabschluß bestand oder nicht.
Bei Fahrzeugbatterien ist es nicht anders. Nur macht der Konsument meistens den Fehler dieses „die Batterie geht nicht“ automatisch als Mangel im Sinne der Gewährleistung anzusehen und da liegt er bei Gegenständen, die er relativ einfach falsch behandeln kann, meistens falsch.
Konkrete Antworten:
a) Es gibt keine besondere Behandlung von Verschleißteilen im Sinne der Gewährleistung, deshalb unerheblich wo die Batterie dazugehört (meine Meinung: Eine Batterie ist kein Verschleißteil)
b) JEDER bewegliche Gegenständ hat eine Gewährleistung von 2 Jahren.
eben das ist die frage besten dank für die antwort
dann geh ich nämlich jetzt zu meinem automechaniker und sag ihm das öl und den ölfilter hätt ich gern auf gewährleistung getauscht, weil ich bin ja die letzten 12 monate mit dem ding nicht gefahren also kanns keine von mir verursachte abnutzung haben.
Vielleicht völlig egal, vielleicht interessant - die Garantiebestimmungen meines regionalen Batterielieferanten des Vertrauens.
(Das hat jetzt allerdings nichts mit den Garantiebestimmungen eines Fahrzeughändlers zu tun und dient rein der Information wie Hersteller beispielsweise damit umgehen)
GARANTIE
24 Monate Garantie ab Lieferung respektive Fülldatum
Der Garantieanspruch erstreckt sich ausschliesslich auf die kostenlose Instandsetzung bzw. den Umtausch der defekten Batterie, sofern nachgewiesene Material- oder Fabrikationsfehler vorliegen.
Anderweitige Ansprüche wie Folgeschäden usw. sind ausgeschlossen. Transportkosten für Reparatur oder Umtausch beanstandeter Batterien gehen zu Lasten des Kunden. 12 Monate Garantie
Für HD und SHD Batterien, die auf Fahrzeugen mit Wirbelstrombremsen, Hebebühnen und Kühlanlagen eingerichtet sind. Sowie für Spezialbatterien „LZ“ im industriellen bzw. Schichtbetriebseinsatz.
Für Energy-Bull Batterien im Langzeit-Einsatz. Wohnmobile, Wohnwagen, Boote, Solarbereich, konstanter Stromverbrauch etc. 6 Monate Garantie
Auf Motorradbatterien allgemein und auf Starterbatterien, die für andere Zwecke als Anlasserbatterien eingesetzt werden (Antrieb von Elektrofahrzeugen und Putzmaschinen, Betrieb von Hebebühnen, Funkanlagen, Taxi usw.). Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Batterien
– die nach der Inbetriebnahme einen Kasten- oder Deckelriss aufweisen bzw. beschädigt wurden.
– die geöffnet worden sind oder an denen anderweitige Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden.
– die Abnutzungserscheinungen aufweisen, die auf unsachgemässe Wartung, unzulässige Verwendung oder Betriebsbedingungen (z.B. Überladung, Tiefentladung usw.) zurückzuführen sind.
– die keine Fabrikdatierung mehr aufweisen oder für die das Verkaufsdatum nicht nachgewiesen werden kann.
Nein, tu ich nicht. Sei ned so negativ. Steht ja da: GARANTIEBESTIMMUNGEN
Sonst hätte ich es Gewährleistungsbestimmungen genannt. Da der Händerl/Hersteller diese aber nicht ändern darf, gibts eben die Garantie, die er sich selber ausdenken kann, solange sie nicht schlechter als die verpflichtende Gewährleistung ist.
Und zum Beitrag der Sonntagsfahrerin: Natürlich kann ein Händler/Hersteller 4 Monate GARANTIE auf eine Batterie aussprechen, sie schließt nur die 6 Monate Gewährleistung deshalb nicht aus.
Das Thema hast ja du erfunden.
Ursprünglich gings ja um Garantie von 4 Monaten.
Gucksdu:
Edith von vorhin:
Und zum Beitrag der Sonntagsfahrerin: Natürlich kann ein Händler/Hersteller 4 Monate GARANTIE auf eine Batterie aussprechen, sie schließt nur die 6 Monate Gewährleistung deshalb nicht aus.
In einfachen Worten kann man das so erklären: Gewährleistung: Der Artikel ist so wie es dir Werbung, Prospekt, Händler, Vertrag usw. beschreiben und beinhalten zum Kaufzeitpunkt keinen Mangel, den du als Laie nicht erkennen kannst. (Bei später auftretenden Mängeln hast du genaugenommen Pech, sofern der Händler/Hersteller das nachweisen kann) Garantie: Der Hersteller/Händler verpricht dir, daß der Artikel einfach funktioniert bzw. daß er ihn austauscht oder repariert, auch wenn später ein Mangel auftritt, darum kann die Garantie auch kürzer oder länger sein als die Gewährleistung. Garantie befreit einen Händler/Hersteller nur niemals von der Gewährleistung.
jo, owa nur weil olle so deppat san und garantie und gewährleistung missbräuchlich verwenden. eigentlich gehts im fall der batterie vopn da franzi um gewährleistung. wenns darauf a garantie a no hot solls ma recht sein
Das glaube ich nichtmal. Ich glaube der Händler gibt tatsächlich 4 Monate Garantie auf die Batterie. Ist doch super von ihm.
Man muß ned immer gleich den schwarzen Peter zuschieben ohne die Fakten zu kennen.
(Darum hab ich ja die Garantiebestimmungen oben gepostet. Ned jeder is a linke Bazille)
Hallo!
Meine Motorradkarriere hat auch durch eine 125er von Motorrad Klein angefangen. Das war 2002. Ich war mit dem Händler sehr zufrieden, hat mir das Bike noch zusätzlich mit Haltern für die Satteltaschen „gepimpt“. Alles im Preis enthalten. Wurde auch immer freundlich empfangen und beraten. Kann also aus eigener Erfahrung den Händler nur empfehlen.
Schönen Tag noch.
LG Reini
ist schön, auch mal gutes von einem händler zu hören
aber für die zukunft, du hast garantie beim hersteller und jeder vertragshändler muss dem gerecht werden
die batterie ist tatsächlich eine juristische ausnahme, umso netter von deinem händler
grundsätzlich gibts immer SECHS monate gewährleistung (nicht garantie, das is was anderes). das mit den vier monaten is a bledsinn, oder weiss jemand ob bei KFZ-batterien eine ausnahme per gesetz besteht im konsumentenschutzgesetz? mir ist eine solche nicht bekannt.
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die batterie ist tatsächlich eine ausnahme mit 6 monaten garantie, ist ein sogenannter „besonderer bestandteil“
das gilt auch nur für 2räder
üblicherweise macht der händler da aber kein problem
ausnahme von der ausnahme ist, wenn die batterie die das markenlogo des motorradhersteller trägt, dann gibts genauso lang garantie/gewährleistung, wie auf das restliche motorrad (zb ducati)
gesagt, normalerweide machen die händler da kein problem
auch die fahrzeuggarantie wird beim neukauf ja vom hersteller gegeben, da kannst zu jedem händler fahren
nur die deppen sagen noch - fahr dorthin, wost dei radl kauft hast
ausserdem ist es nie schlecht, über den tellerrand hinaus zu sehen, oft gibts händler die nicht ums eck sind, aber super preise geben
wir machens nicht anders
Manfred Kainz (Mandy genannt) bei Motorrad Klein ist nicht nur „der Zuständige“ sondern auch der Teamchef des YART- Team (Yamaha Austria Racing Team. http://www.yart.at/yart/index.php)!
Also wenn diese Jungs dort keine Kompetenz haben - wer dann bitte?
Hab mir dieses Jahr eine neue R1 dort geholt und muß sagen: jederzeit wieder!