Erlaubte Lautstärke bei alten Baujahren?

Kann mir hier jemand was zu alten Vorschriften sagen?

Konkret gehts mit jetzt mal um ein Motorrad aus den 70ern, damals wurde ja noch anders gemessen als heute. Von Deutschland weiß ich, dass der Abstand damals 7m betrug (ich glaub bis 1980), nicht wie jetz 50cm (wie bei uns).

Hat man also ne Kiste BJ 75 und da stehen 100db im Schein muss man bei der heutigen Messung +26db addieren um die Messmethode zu kompensieren. So kann man legal schweinslaut sein.

Is des bei uns in Ö ähnlich? Früher wurde doch sicher anders gemessen und die Vorschriften waren vor 30 Jahren wohl auch nicht bei ~80dB angesetzt wie jetz?

wär super wenn da jemand was genaues weiß, danke!

Ein sehr interessantes Kapitel.
Weiss wer wann das umgestellt wurde oder woran man erkennt nach welchem Standard da gemessen wurde?
Stell dir vor da hat einer 100 dB eingetragen und der Kiberer misst dann 110 dB.

Jo, allerdings.

Zu den deutschen Vorschriften (auch wenn nicht mehr ganz aktuell, weil mittlerweile dort keine Stillegung mehr erfolgt wenns nur zu laut is) gibts hier ne grobe Übersicht (Seite 5 unten is wohl am interessantesten):

[u][url=http://bad-rat.com/download/geraeuschmessung.pdf]http://bad-rat.com/download/geraeuschmessung.pdf[/url][/u]

Wies scheint gabs da eben 1980 strengere Lärmvorschriften. Und wenn ich ein Motorrad hab dass 79 gebaut wurde gelten dafür natürlich die alten, damals geltenden Regeln und nicht die jetzigen. Deshalb wärs sehr interessant wann bei uns was geändert wurde.

Legal sind die jeweils im Typenschein eingetragenen Fahr- uns Standgeräuschwerte.

Jo, schon klar. Aber wurde 1970 beim Eintrag im Typenschein nicht anders gemessen als heut?
Kann man dann mit heutigen Messmethoden ja nicht mehr über einen Kamm scheren, wenn anno 70 das Mikro z.B. weiter weg war…