aber nicht zu teure denn das geld wirst für die folgenden strafen brauchen ![]()
Hallo an alle,
um mal meinen Senf dazuzugeben (ich bin aber kein Fachmann):
Anmelden kann man meines Wissens ein KFZ grundsätzlich auf jede Person, die ihr Einverständnis gibt. Es gibt KFZ die auf Kinder angemeldet werden, weil z.B. die Eltern Notstandshilfe beziehen und das KFZ sonst unter die Berechnung fällt, wenn sie das KFZ auf sich anmelden würden (klingt komisch, aber solche Fälle gibts). Das überprüft oder bemängelt auch keine Versicherung.
Zur Sache „Entzug des Führerscheins“: Ich weiß zumindest von einem Fall, bei dem die Lenkberechtigung wegen Alkohol am Steuer entzogen wurde und im Zuge dessen auch alle gemeldeten Waffen von dieser Person einkassiert wurden, weil die laut Waffengesetz notwendige „voraussichtliche Verlässlichkeit“ (oder so) nicht mehr gegeben war.
In jedem Fall sind die Verflechtungen da sehr weitreichend, und ich würde mich an Stelle des Themenerstellers auf einen Entzug des Führerscheins einstellen. Wenn das nicht gefordert wird, dann hat er wohl einfach Glück gehabt. Zur Höhe der Strafe kann ich aber absolut keine Einschätzung geben, sorry.
Gruß
Gittelsberg
Hat der Themerersteller eine Schädigung begangen, oder jemanden gefährdet?
Wenn nicht, dann kann er unter Inanspruchnahme der Menschenrechte w.o. „Beschwerde“ gegen den Entzug der Lenkerberechtigung einlegen. Nur allein dem System für Personen zu genügen kann nicht im Interesse eines MENSCHEN sein, zumal er das Recht hat „Personenrechte“ abzulehnen.
ALSO NUR BEI SCHÄDIGUNG ODER GEFÄHRDUNG ANDERER MENSCHEN, HABEN BEHÖRDEN DAS BESTIMMUNGSRECHT GEGEN IHN. Im anderen Fall haben Behörden den AUFTRAG zur WAHRUNG DER WÜRDE DES MENSCHEN. Also keine Strafe möglich…
Also, ich kann mir nur schwer vorstellen dass diese Argumentation wirklich funktioniert.
Ohne Lenkerberechtigung hat er ja aus Sicht der Behörden möglicherweise eine latente, wenn auch nicht unmittelbare Gefährdung begangen, da die Lenkerberechtigung ja eine Art Dokument ist, dass die körperliche und geistige Eignung sowie auch z.B. die Kenntnis der notwendigen Vorschriften etc. bescheinigt.
Ist diese Berechtigung nicht vorhanden, sind die Eignung und die notwendigen Kenntnisse nicht bestätigt.
Bin jetzt kein Jurist, aber ich denke dass man sich auf so eine Argumentation in etwa vorbereiten kann, wenn nicht einfach sinngemäß der Satz kommt „Sie haben gegen ein Gesetz verstoßen und werden dafür belangt“.
Sorry für die überspitzte Formulierung, aber die oben genannte Argumentation wirkt ein wenig, als ob man das System ausbooten will. Sowas kenne ich sonst nur von Anarchisten g
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[quote]
ORIGINAL: Mayerpeter6
nix trolls. i glaub die aktuelle „jugend“ is vo haus aus so deppad ![]()
ihr warts auch „jugend
von damals“ und genau deppert ![]()
greeeeeez
soso -Und wer sogt Des
Du ?.
…bzw kennst Du Die Jugendlichen VON DAMALS ALLE EINZELN , Dasd auf Die Idee kommst ALLE in an Generalverdacht zu schieben
, bzw Sie sein auch Genau Deppert gewesen -und am End auch noch ohne Gültigen FS gefahrn
? …weil Andersd kann i mir den Text Deinerseits , ned erklären . mehr als an Den Haaren herbeigezogen ists . ![]()
Und selbst wenns so wäre , was es aber für mich nicht ist -WAS BITTESCHÖN HAT DES MIT MIT DEM TATBESTAND DES FREDL ERSTELLERS ZU TUN .Der ja gar Nicht im Damals , Sondern in Der Momentanen Jetzt Zeit ohne Gültigen FS gefahren ist …bzw was sollte das an Der Verfehlung Seynerseits ändern -ohne FS gefahren zu seyn ? Nur um zu wissen das es Damals ANGEBLICH auch so war?
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Jo eh
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Lg Pg
gibts da jetzt scho die rechnung? würd mi interessiern ![]()
Hallo Zusammen!
I meld mi a wieder mal…
Saisonbeginn is, und somit bin i a amoi wieda auf 1000ps glandet.
Herrschoften, des Problem is net der REGRESS. der is sogar mit a paar tausend Euro limitiert. (sowas um 21.000).
Is Problem is, dass die Versicherung bei ganz ganz ganz wenigen Sachn wirklich aussteign kann. Und fahrn ohne Führerschein ghert da dazua.
Des is jetzt weniger is Problem vom Geschädigten, aber der Verursacher wird bis auf sei Lebensende (wahlweis in anderen sei Lebensend) aufs Existenszminimum pfändet.
Des is ungefähr is selbe, wenn die Versicherungssumme net ausreicht.
Es gibt an Grundsatz im österreichischn Recht: „Der Schädiger haftet dem Geschädigten uneingeschränkt“
Wenns Versicherungsgeld aufgebraucht is, zahlst sölba weiter, des bedenkn die wenigstn.
Kann nur an jedn empfehln, zu dem Thema mit an Großschadensabwickler einer versicherung zu redn. Net mitn klanen Vertreter - wirklich mit an, der solche Abwicklungen in der Zentrale macht. Do wirds da aunders.
du sagst es coco, GEDANKEN sind frei, verschriftlichtes nicht mehr ![]()
ist der versicherung scheiss egal oder hat dich der versicherer schon jemals nach dem führerschein gefragt? muss er a ned. weil du a fahrzeug auch anmelden kannst, wennst gar keinen schein hast. ich finds auch bled, is owa so.
den lappen nehmen sie dir komplett oder gar nicht. selbst wennst besoffen mitn fahrradl fahrst könnens dir theoretisch den führerschein wegnehmen, wenns dich erwischen.
den lappen nehmen sie dir komplett oder gar nicht. selbst wennst besoffen mitn fahrradl fahrst könnens dir theoretisch den führerschein wegnehmen, wenns dich erwischen.
NÖNÖ - den Führerschein können sie dir nur dann abnehmen, wenn zum Lenken des jeweiligen Fahrzeuges ein Führerschein laut Gesetz „VORGESCHREIBEN“ ist. Sonst geht da nix w-ds!!!
des stimmt schlicht und ergreifend ned. Zwar ist vor allem beim erstmaligen erwischtwerden beim radln über 0,8 Promille ein Führerscheinentzug nicht vorgesehen. Aber du bewegst dich trotzdem im bereich der Stvo. Wenn du öfters bsoffen Rad fährst wird die Obrigkeit zur Ansicht kommen dass du nicht Imstande bist dich an diese zu halten und daher auf der Straße nichts verloren hast. Dann kann der Führerschein entzogen werden. Das geht so weit dass du sogar mit einem Radfahrverbot belegt werden kannst. Ich hoffe einfach mal dass zumindest in diesem Forum keine derartigen Alkis unterwegs san.
Sorry Darkness!
Ich habe Tag täglich mit dem Gesetz zu tun. Ich werde es wohl wissen. Nicht alles aber vieles, da ich nicht „ALLWISSEND“ bin! Das was du an sprichst bezieht sich auf eine generelle Überprüfung - die jedoch sehr lange auf sich warten lässt. Und ja - man kann einer Person ein Fahrverbot auch das Fahrradfahren, in einem bestimmten Fall, unter bestimmten Vorraussetzungen, auch in bestimmten Gebieten, erteilen. Jedoch dauert ein solches!!
Doch generell heist es … die zum Lenken erforderliche Lenkerberechtigung entziehen! Fahrrad - Lenkerberechtigung?? - Negativ - gibt es nicht ![]()
Wenn du so viel mit dem Gesetz zu tun hast ist es wirklich schlimm dass du anscheinend nicht sinnerfassend lesen kannst. Aber gut…vielleicht liegts eben auch genau daran! Oder du willst einfach das letzte Wort behalten und den Gschaftlhuaba raushängen lassen. Na dann alles Gute Weiterhin der Herr!
…nur amoi so nebenbei… vielleicht sollten sich amoi a poaar von den Schreibern überlegen was eine Lenkberechtigung und was ein Führerschein ist… als auch deren „Einziehungsmöglichkeiten“ und Gültigkeitsdauer …ist hilfreich…
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Ajoooo… nochdem jo do soichane „Gesetzeskapazunda“ untawegs san… FSG eineschaun schod a ned!
Ist ja nun ein Monat her, seit der letzte Beitrag hier verfasst wurde. Um das ganze mal aus der Versenkung zu holen…
Wie stehts? Gibts Neuigkeiten?
Um Haare zu spalten: Bei der Haftpflicht DARF der Versicherungsgeber nicht leistungsfrei bleiben ( vulgo „aussteigen“ ). Dh. der Schutz ist gegeben.
Allerdings bleibt es ihr offen, den Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen. Kann auch unangenehm werden, hat allerdings eine Obergrenze.
Sinn des ganzen ist, dass die Unfallgegner oder sonstigen geschädigten ( die ja nix dafür können ) auf jeden Fall den Schaden beglichen bekommen, unbeschadet dessen ob der Verursacher
grob fahrlässig gehendelt hat oder nicht.
wos hat des Bitte mit Haare Spalten zum duan
…Die sog Obergrenze legt es Gericht fest -bzw das evtl Unfall Opfer und Seyne Etwaigen Hinterbliebenen Sowohl im Straf wie auch im Zivil Klage Recht …Voi Blunzn -Die Eine Version ist doch wia Die Andere . Das heist auch wenn Die Versicherung , eben Nicht austeigt -SIE Wird Regresieren beim Verursacher ,weyl dafür hat Sie auch mehrere Anwälte , zumeist in Ihrer Eigenen Rechtsabteilung angestellt .und Geld Verschenken ist auch Nicht Ihre Hauptaufgabe und üwahaupts ,mit da Mafia spült ma Bessa eh ned .
Auch wenn Nicht Viel zu holen wäre …Es wird Trotzdem geholt und zwar Alles über Der Gesetzlichen Pfändungsgrenze . Und Diese Jahrelange Pfändung ,(Ganz Ähnlich wie bei Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Etwaiger Kinder) kann unter umständen auch glei amal den Arbeitsplatzverlust bedeuten da eine Lohnpfändung eben auch Eine Kündigung bewirken kann . Desweiteren gibts da auch kaum Eine Möglichkeit Eines Privat Konkurses , da Fahren ohne Bestehender Versicherug , und Gültigem Führerschein -Ja sog BEWUSST Vollzogen wurde und ned eppa so ofach aus Vasehn
passiert ist . Abschließend gibts no a Fettn Eintrag inan KSV 1870 …do griagst Nedamol mehr an Hoibatn Fuaß in da Heutigen Gesellschaft in Jegliche Vertragswelt , bei zb Allen Banken , Telefongesellschaften , Versandhäusern usw eine . Zum Schluß griagst Irgendwo a Notkonto , wos da daun Gütiger Weise , Dei Notstands bzw Sozi Göld überweisen können . Des Anzige wos da no Bleibt is Irgendwo schwarz zu Hackln , und wenn des dann a no aufkommt gehst sowiso in Häfn , weyls eh scho wurscht warad . Warum i des so Genau weis? …Ganz ofach i kenn Anen , bei Dem ists Genauso grennt , und rennts imma no so .Der hod ofach amal an Fehla gmacht , is ansich a Netta Kerl , owa Halt a Oarme Sau , wos Die EWIGE Zahlerei betrifft
…do kimmt Der nimma so leicht Ausse bis an Sey Lebnsend
, außa es gschicht a Wunda -Lotto Gewinn oda so a Bleedsinn ![]()
Freili kann ma des ALLES ja auch auf Die Leichte Schulta nehmen …Nur zu ![]()
Lg Pg