anbetracht des ärgers doch noch sinn für humor.
das heck vom espace hat er zwar nicht am beifahrersitz, aber es klemmt unter seiner bodenplatte und macht dort lästige geräusche.
;-))
lg,
hubert
ehrlichere menschen sind. gibt auch unter uns feste arschlöcher.
trotzdem würde ich ja gerne glauben, dass wir die besseren (guten) sind.
lg,
hubert
das alles mit der vollkaskomantalität der heutigen zeit zusammenhängt.
wenn früher was passiert ist, dann hat man halt geholfen. weil wenn ich nicht helfe, wer dann?
heute hat ja jeder ein handy, eine mitgliedschaft bei arbö oder öamtc, und wenn das alles nichts hilft, kann man ja mama oder papa anrufen.
mama oder papa anrufen wäre damals meisst das letzte gewesen (ich hab mich selber in die scheisse geritten, also zieh ich mich auch selber raus). verkehrsklubmitgliedschaft war sowieso nur etwas für unbeholfene und menschen ohne freunde. und handy gab es noch nicht.
helfen ist aber heute auch schwierig. hilf jemandem und du musst froh sein, wenn er dich dafür nicht verklagt. hab das selber vor 20 jahren (gab es auch damals schon) erlebt. habe damals einen unbeleuchteten, quer über die fahrbahn stehenden pkw zu spät gesehen und beim ausweichen mit dem heck gestreift. bin stehen geblieben und zu dem unfallfahrzeug zurück gegangen. der fahrer war ziemlich frontal in die leitplanke gefahren, aber weder im fahrzeug, noch ausserhalb zu finden. polizei und rettung war kurz danach auch hier. ich habe meine daten bei der polizei hinterlassen, und 2 wochen später einen brief vom rechtsanwalt des unfallfahrzeuges erhalten. ich hätte als unfallbeteiligter von seinem mandanten mit größerer schadenersatzforderung zu rechnen.
ende der geschichte war, dass ich erfahren habe, dass der fahrer unfallfahrzeuges sturzbetrunkener weise gerade in die leitplanke gefahren ist und durch die scheibe hinter die leitplanke geschleudert wurde.
die polizei hat ihn dort gefunden. mir konnte man höchstens vorwerfen, dass ich ihn nicht gefunden habe. das dies für eine anklage nicht reichen wird, dürfte auch sein eifriger rechtsanwalt festgestellt haben.
lg,
hubert
würd ich die Daten an die Versicherung weitergeben und die schalten und walten lassen. Bei 7000 Euronen werden diue schon druck machen den schuldigen zu finden denn zahlen wollen die sicher nicht (wer würde das wollen) und die werden schon Druckmittel (eigene Anwälte etc. ) haben…
LG M
besser dem polizeibeamten den kilo anvertrauen, dann wird das auch was mit der suche…
lg eichenkiller
ich habe schon den glauben daran verloren, dass es in österreich ein rechtssystem gibt.
glaubst du also wirklich, dass österreich ein rechtsstaat ist?
so, jetzt muss ich leider untertauchen. die beamten von der NSB (Nationale SicherheitsBehörde) sind mir schon auf den fersen.
wenn ich nicht mehr heimkomme, grüßt meine frau von mir.
ggg
lg,
hubert
gerne, trotzdem ist das nicht das problem. zu hohe auszahlungen führen eben zu höheren prämien. und bei höheren prämien kann auch der gewinnanteil der versicherung wieder größer ausfallen.
stell dir vor, es passiert nix mehr. schliesst ja keiner mehr eine versicherung ab. und die versicherungskonzerne gehen samt ihrer prunkbauten unter. nicht auszudenken.
lg,
hubert
Das ist mir schon alles klar, hat aber gar nix mit dem zu tun was ich meinte:
Wenn er weiß das das Fahrzeug in rot marke Ford mit dem Kennzeichenanfang W XYZ den Schaden verursacht hat wird die Versicherung dieser angelegnehit nachgehen um nicht selbst für den Schaden aufkommen zu müßen (wer würde das nicht). Damit wird der schulduge gefunden, die Prämie steigt nihct und er braucht sich auch keune Sorgen zu machen, wie der Schuldige entdeckt wird wenn das ein „dritter“ (Versicherer) macht…
Die Frage ist nur ob das in der Praxis so gut geht wie in der Theorie, aber versuchen könnte man es…
LG M
Nachdem sich jetzt hier einige wunderbar auf- und damit hoffentlich abgeregt haben, will ich Euch mal schreiben wie es wirklich läuft.
In Österreich hat KEINE Polizeiinspektion die Berechtigung für eine solche Anfrage. Die bekannten Daten also Kennzeichenfragment und Marke werden an die Datenstation bei der Sicherheitsdirektion übermittelt. Das Suchkriterium „Farbe“ wird nicht verwendet da die Angaben im Typenschein oftmals nicht mit der tatsächlichen Farbe übereinstimmen (kennt eigentlich jeder aus der Praxis).
Gut - im aktuellen Fall gibt es 2 Zahlen also kommen wenn es sich um ein wiener Kennzeichen handelt etwa 1000 Fahrzeuge in Frage. Ford hat einen Marktanteil von etwa 8 Prozent macht also ungefähr 80 Trefferfälle (wobei wir nicht berücksichtigen das ein Ford-Luftfiler auch in einem anderen baugleichen Modell eingebaut sein kann zB in einem Seat Alhambra oder VW Sharan).
Gehen wir aber von unseren etwa 80 Treffern aus. Diese müssen nun von Polizeistreifen überprüft werden. Derzeit sind wohl einige der Zulassungsbesitzer in ihren Wochenend- oder Ferienwohnsitzen. Also wird über das zentrale Melderegister die Zweitwohnsitzadresse ausgehoben und die dortige Polizeidienststelle um Überprüfung ersucht wenn der Zulassungsbesitzer nicht an seinem Hauptwohnsitz angetroffen wird. Sinnvoll ist eine solche Überprüfung nur relativ „knapp“ nach dem Unfall. In 2 Wochen ist der Schaden ev schon repariert und ohne Zerlegungsarbeiten oder komplexeren Untersuchungen (Lackdichtemessug) ist nichts mehr nachweisbar. Also schwärmen zur Überprüfung der 80 PKW Polizisten in ganz Wien aus (schätze mal so ca 40-50 Streifen).
Jetzt gehen wir aber immer noch davon aus das sich die Zeugin nicht verlesen hat, schon eine Unsicherheit (war es 3 oder 6 oder 9 oder gar 0???) bringt ein komplett anderes Ergebnis. Und wenn es gar kein W sondern ein WN oder WU -Kennzeichen war, schauts wieder ganz anders aus.
Egal - die 50 Beamten überprüfen jetzt die Fahrzeuge. Da - wie oben beschrieben - nicht jeder sofort angetroffen werden kann und ev mehrmals vorbeigefahren werden muß nehmen wir einen Zeitaufwand von etwa 2 Stunden pro Fahrzeug macht unterm Strich 160 Stunden Arbeitszeit zur Überprüfung dieses Hinweises (ohne der Zeit der Überprüfung durch auswärtige Dienststellen und der damit verbundenen Büroarbeit).
Ich denke jetzt ist ziemlich klar warum so ein Aufwand normalerweise nur bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden und Fahrerflucht (und möglichst gesicherten Daten) getrieben wird.
Ich habe deshalb erst vor einigen Wochen 35 PKW überprüfen lassen, nachdem sich 3 Zeugen über den Beginn und Ende des Kennzeichens sowie Fahrzeugmarke und -type einig waren. Das Ergebnis war negativ. Der Unfallverursacher wurde aber im Zuge einer Verkehrskontrolle ausgeforscht. Es stellte sich heraus das sich alle Zeugen beim Kennzeichen vertan hatten Der erste Buchstabe war ein W und nicht wie von den Zeugen angegeben ein M. Nachdem aber einer so überzeugend war haben sich die anderen „angeschlossen“ und behauptet ihre Zeugenaussage sei zu 100 Prozent richtig.
Für jeden Menschen der einen Verkehrsunfall beobachtet ist es ein „ausergewöhnliches Geschehen“ und oft sind dann dadurch die Eindrücke verändert und Details wir Farbe, Marke, Kennzeichen werden nicht beachtet, dafür weiß der Zeuge welche Frisur der Lenker hatte oä.
Also (wieder einmal) genaue Kenntnis der Sachlage läßt es aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachten uind führt zu neuen Erkenntnissen.
Habe die Ehre
Ully-Bär
wenn man weiß, dass es ein wiener kennzeichen war und die dame laut beschreibung 3 ziffern des kennzeichens erkannt haben will, bleiben noch 2 ziifern und ein buchstabe offen. 10x10 für die ziffern x 28 für den buchstaben am ende (oder 27? wird der buchstabe „O“ am ende verwendet oder wegen verwechslungsmöglichkeit mit der ziffer „0“ nicht verwendet). ergibt 2800 (oder 2700) möglichkeiten. davon sind 8% ford. macht 224 ford. je nach motorisierung, modell und baujahr kommen unterschiedliche luftfilter zum einsatz. schränkt die möglichkeit sicher noch einmal auf 1/4 ein. macht 61 ford. davon sind wahrscheinlich nur 15% rot. bleiben 10 ford übrig.
übrig bleibt jedoch auch die hohe wahrscheinlichkeit, dass sich die dame im kennzeichen verschaut hat. und dann ist alles für den hugo.
was mich an der sache aber sehr stört:
wenn man den fahrerflüchtigen ausforscht, dann bekommt er wahrscheinlich eine strafe, die wesentlich billiger ist als die, welche der pallmall ausgefasst hat, weil er sich gegen solche mißstande eingesetzt hat.
das führt einfach dazu, dass fahrerflucht als kavaliersdelikt gehandelt wird und zivilcourage selten anzutreffen ist.
nachsatz: selbstverständlich ist es nicht in ordnung, dass pallmall bei der „anhaltung“ mehr gewalt als notwendig angewendet hat. aber so ein mensch ist mir alle mal noch lieber als ein fahrerflüchtling.
lg,
hubert
hat mir ein bekannter polizist geraten so fest wie möglich zuschlagen und dann behaubten beim betreten des täters (amtsdeutsch) das er dich angegriffen hat und du in notwehr gehandelt hast. und die polizei musst du anrufen nicht der andere. ich find das ist fast scheon ein freibrief, ob er hält ist was anderes
Also die „Aussortierung“ nach Farbe wird nicht durchgeführt (weil dieses Merkmal eben zu unsicher ist) und die Unterteilung auf Grund des verwendeten Luftfiltertypus wäre nur unter Mitwirkung des Generalimporteurs möglich, wobei dann wieder zu berücksichtigen ist das die Eintragung in die Zulassungsdatei von Versicherungsbediensteten durchgeführt wird, die öfters die Handelsbezeichnung zB „Golf“ mit der Typenbezeichnung „19“ verwechseln. Damit muß auch hier am besten nur mit dem Suchkriterium „Marke“ angefragt werden. Die von mir angeführte Zahl von etwa 1000 Fahrzeugen ergibt sich da nicht alle möglichen Buchstabenkombinationen ausgegeben wurden bzw manche für besondere Zulassungszwecke reserviert sind (zB TX für Taxi, RT für Rettung oder GT für Güterntransporte). Jedenfalls ein irrsinniger Aufwand, egal ob jetzt ein paar mehr oder weniger Datensätze zu überprüfen sind.
Betreffend Strafe Körperverletzung vs Fahrerflucht. Da muß man schon beachten das die Wertigkeitd es Gutes „körperliche Unversertheit“ wesentlich höher wiegt als „Vermögensnachteil“. Wenn man das gleichstellen würde wäre Tür und Tor für das Recht des Stärkeren geöffnet. Dann wäre eine Körperverletzung mit langfristigen Folgen (Kieferbruch) durch die Wahrnehmung eines Verwaltungsdeliktes (Fahrerflucht) bzw eines Vergehens gegen das Vermögen (Sachbeschädigung) gerechtfertigt und das kann es doch nicht sein - oder???
Abgesehen davon handelt es sich bei dem einen um eine Verwaltungsübertretung nach § 4 StVO (Fahrerflucht) während es sich bei dem anderen um ein Gerichtsdelikt (zumindest Vergehen nach § 83 StGB) handelt. Also ist auch hier die Wertigkeit eine andere.
Ich kann aber aus eigener langjähriger Erfahrung sagen das die Gerichtsstrafen immer milder und die Verwaltungsstrafen immer härter werden. Also ist das Verhältnis (abgesehen von den zivilrechtlichen Folgen) meist anders. Aktueller Fall (Verkehrsunfall auf Grund Abkommen von der Fahrbahn mit ca 150 km/h, mehrfacher Überschlag, 2 Mitfahrerinnen werden aus dem Fahrzeug geschleudert und lebensgefährlich verletzt): Gerichtsstrafe 120 Tagessätze zu jeweils 2 Euro (!!!), da der Beschuldigte dzt Präsenzdiener ist.
Habe die Ehre
Ully-Bär
denn für den Luftfilter haben, hab´ meinem unlängst im 3. verloren…g** Na ein Spaßerl → Galgenhumor. Tut mir echt leid was passiert ist, alles Ärsche die Fahrerflucht begehen, wahrscheinlich angsoffen gwesen der Trottl…
Stell´ Dir vor Du hast keine Versicherung na danke, trotzdem werden die KFZ-Kaskoprämien durch solche Geschichten noch weiter steigen…
Die beste Versicherung ist die, die du nie brauchst, weilst immer Scherereien, SB, etc. hast…
LG
Roman
freut mich, dass du dir immer so viel zeit nimmst, unser einen die dinge zu erklären.
was ich aber trotzdem noch gerne wissen würde:
wird der buchstabe „O“ am ende der wiener kennzeichen verwendet oder nicht?
lg,
hubert
… immerhin bin ich schweizer, aber keine angst, ich habe vor allem das vertrauen in die schweiz verloren…
auch die schweiz eu-konform.
justitia hat zwar die augen verbunden, aber die waagschale, auf welcher mehr geld liegt, geht eben leichter nach unten.
lg,
hubert
im klartext, es wird eine kosten/„nutzen“ rechnung erstellt!!!
wäre nun interessant zu wissen, wie viel der zeit- bzw. kostenaufwand bei einbruch, diebstahl oder unfälle mit leichten bzw. schweren personenschaden für die polizei sein „darf“.
sarkastisch>>>>gibts da eine kosten/nutzen staffel, die bei der polizeidirektion aufliegt???
igendwie macht mich das sehr nachdenklich und mir fällt dazu nur folgendes ein…„der dienstweg ist die verbindung der sackgasse mit dem holzweg“
lg retriever
genau das meinte ich…
gäbe?
eine annahme:
der durchschnittlich pro einwohner durch verbrechen erlittene vermögenschaden beträgt 300,- euro jährlich. die durchschnittlichen kosten je einwohner für verbrechensaufklärung betragen 250,- euro. die aufklärungsquote liegt bei 50%. die erwischten täter bezahlen für den verursachten schaden 100%. in summe kostet dich also in diesem fall alle verbrechen und die bekämpfung 400,- euro jährlich.
andere annahme:
gleicher vermögensschaden (300,-). 100% aufklärungsqoute, kostet aber 10x soviel polizeieinsatz. kosten hierfür 2.500,- euro.
100% der täter zahlen den verursachten schaden wieder zurück (300,-). bleiben also kosten in der höhe von 2.500,-- euro jährlich über.
was ist dir lieber?
lg,
hubert
… punkten nur recht geben, die du hier sehr griffig untermauert hast.
aus der gesamtsicht heraus kann man all dem nicht wiedersprechen - allerdings auf das „einzelschicksal“ heruntergebrochen ist das ein wenig anders bzw. fühlt man sich trotzdem ein wenig „betrogen“.
natürlich ist der multiplikatoreffekt betreffend der kosten ein gewaltiger wenn der exkutiv- bzw. verwaltungs-apparat wg. jedem sch… das volle programm durchzieht nur um jemanden auszuforschen der mir den außenspiegel beschädigt hat - das verstehe ich voll und ganz. jedoch privat für einen schaden in der höhe von 7.000 € aufzukommen ist brutal - das ist verdammt viel geld (ich hatte glück da ich gut versichert bin - zahlreiche haben allerdings nur eine haftpflicht) - und aus meiner sicht gehe ich dafür ganz schön lange arbeiten um mir diesen betrag wegzulegen.
wohlgemerkt aus sicht des systems verstehe ich das - jedoch aus der sicht des einzelnen ist so ein fall absolut indiskutabel da es in diesem fall um einen erheblichen (!) persönlichen finanziellen schaden geht.
servus