Fahrerflucht nach Beinahe-Unfall?

Selbstverständlich kann man darüber eine Anzeige erstatten. Es wird sich wohl in aller Regel um eine Verwaltungsübertretung handeln (Übertretung nach der StVO). Ob dann auch eine Bestrafung erfolgt liegt im Ermessen der Verwaltungsstrafbehörde (Bezirkshauptmannschaft), Die Polizei leitet eine solche „Privatanzeige“ (also ohne Wahrnehmung durch einen Polizisten) an die zuständige Behörde weiter.

Mir fällt aber auf das es auch hier (wie oft im Leben) verschiedene Sichtweisen gibt. Gerade hier im Forum wird eine Geschwindigkeit von 80 km/h im Ortsgebiet noch durchaus als normal bezeichnet. 60 ist „Herumschwuchteln“ und wichtig für macnhe Leute ist eben"Vollstrecken" und „herbrennen“, das es dabei dann auch mal eng wird und zu „racing-accidents“ kommen kann wird einfach einkalkuliert. Gerade aber die wildesten Herbrenner sind dann oft sehr genau wenn es jeamden aus dem Verwandtschafts- Bekanntschaftskreis trifft oder wenn es sich um das Tempolimit vor der eigenen Wohnung handelt. Da wird dann ein 30-er gefordert samt strengster Überwachung aber dafür überall andeers „freie Fahrt für freie Bürger“…  Darum sollte man bei der Beurteilung von Verkehrssituationen immer versuchen sich in den anderen reinzudenken und auch zu überlegen: Wie hätte ich reagiert? Hätte mir dieser Fehler auch passieren können? Hab ich das Selbe (vielleicht sogar schon öfters) auch gemacht? Erst danach sollte man eine Privatanzeige samt den Folgen (Zeugenladungen zB) in Erwägung ziehen.

deine frau fühlt sich auf dem roller im strassenverkehr auch wirklich wohl??

denn selbst wenn mich zehnmal am tag ein anderer verkehrsteilnehmer in eine … mhm … „brenzlige“ situation bringt: das ist nichts, worüber ich jetzt großartig mit meinem freund drüber red´   … das ist der normale (!) egotrip von herrn und frau österreicher im strassenverkehr.

leider.

Super, dass wir hier so nette und engagierte Insider unter uns haben!

Also es is bitte folgendes:

Nachdem ich das ganze mit der Rennleitung besprochen hab und die gemeint haben mir passiert nix, weil ichs zu spät angezeigt&nbsp, hab (wegen der eigenen Fahrerflucht) komm ich leider zu folgendem Ergebnis:

Das von mir genannte Kennzeichen ist anscheinend nicht existent…hab mich anscheinend in der Zeit die mir bleib, um mich nicht einzubauen, mein Rad unter Kontrolle zu bringen, mich zu schrecken und den Typen zu verfluchen verlesen. Ja selber schuld ich weiß…SCHAS.

Anzeige gegen Unbekannt wird vermutlich ins Leere laufen, weil wenns jetzt alle schwarzen Audis überprüfen und schaun, ob einer eine Schramme an der A-Säule hat, werdens alt und das kann man ja echt nicht verlangen.

Somit bleibt nur der Bittere Beigeschmack den Arsch ungestraft ziehen zu lassen, aufzupassen und zu hoffen, daß das nicht wieder passiert!

Danke trotzdem an alle, die mich in der Sache unterstützt haben.

Bleibts aufmerksam, oben und jederzeit kennzeichen-merkbereit! ,o)

Das Kleinholzinferno

Für’s Drängeln gibt’s eine Anzeige wegen Nötigung - ist nach dem Strafgesetzbuch zu ahnden, sprich: Strafverfahren.
Das Gleiche gilt für Sachbeschädigung.

Wegen Geschwindigkeitsübertretung gibt’s eine Anzeige nach der Strassenverkehrsordnung und im Zusammenhang damit eine Verwaltungsstrafe. Das Gleiche gilt für Fahrerflucht.
Du kannst ja wegen Fahrerflucht zur Gleichen Zeit Selbstanzeige erstatten, wird keine Konsequenzen für Dich haben.

Wegen der Sachbeschädigung gibt es zusätzlich zivilrechtlich Schadenersatzansprüche, sprich: Zivilverfahren.
Da würde ich neben dem beschädigten Lenker jede einzelne Sekunde, die Du wegen dem Verhalten des Trottels verschwenden musst, als Schaden via Aufwandsersatz geltend machen. Überleg’ Dir einen realistischen Stundensatz für Deine Zeit und schreib’s ins Klagebegehren hinein.

Sprich, 3 Rechtsschritte:

  1. Strafanzeige wegen Nötigung und mutwilliger Sachbeschädigung (Eventualvorsatz), Polizei/Staatsanwaltschaft.
  2. Anzeige wegen Geschwindigkeitsübertretung und Fahrerflucht (Polizei)
  3. Klage wegen Sachbeschädigung (Zivilgericht).

Wegen der Lenker-Erhebung:
Versuch’s einfach mal mit dem Kennzeichen, das Du Dir gemerkt hast, auch bei einer anderen Polizeidienststelle. Vielleicht waren die auf der Stelle einfach grad faul. Die können nämlich eigentlich bei der Datenbankabfrage auch einzelne Stellen des Kennzeichens „blank“ lassen, und somit nach „ähnlichen“ Kennzeichen suchen, in Verknüpfung mit der Automarke/Type sollte es kein Problem sein, den Irren zu finden.
Andere Möglichkeit: Du wendest Dich an Deinen Versicherungsberater. Die haben auch Zugang zu den Kennzeichen-Daten und er kann Dir helfen, den Typen zu finden. Wenn Du eine Vollkasko hast, ist das sogar im Interesse der Versicherung.

Sobald Du Name und Anschrift hast, ist es wohl das Einfachste, mit einer Mahnklage vorzugehen. Geh vorher zu seinem Haus und fotografiere das Auto/die Schramme. Nicht, dass er da noch schnell Retuschierungen vornimmt. Die Mahnklage bringst Du dann einfach beim Rechtspfleger bei Deinem Bezirksgericht ein. Da musst Du nichts beweisen oder belegen. Du gehst hin und behauptest einfach, der Typ schuldet Dir EUR XXX für Schadenersatz Material und Zeit.

Der Typ bekommt dann die Mahnklage zugestellt. Wenn er nicht innerhalb 2 Wochen Einspruch erhebt, hast Du automatisch den Anspruch erworben (ohne Gerichtsverfahren) und kannst schon den Exekutor zu ihm schicken.

Wenn er Einspruch erhebt, kommt es zum ganz normalen Zivilverfahren. Parallel bringst zur Mahnklage die strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Anzeige bei der Polizei ein, sieht im Zivilprozess immer gut aus, wenn da noch was anhängig ist.

Gut ist immer eine Rechtsschutzversicherung, die nehmen einem das Risiko bei sowas ab.

Dieser Beitrag ist voller Fehlinformationen die viel Geld kosten können, zumindest aber rechtlich falsch sind.
 
Im Gegensatz zu Themen wie „welchen Reifen soll ich nehmen?“ oder „gewinnt der Rossi das nächste Rennen?“ sollten hier nur Leute eine Meinung abgeben die zumindest ein gewisses Mindestwissen über die Rechtslage haben - das scheint aber in diesem Fall nicht vorhanden zu sein.
 
Am Besten gefällt mir:
 

 
 
Na sicher doch …  vor allem bei fahrlässiger Sachbeschädigung (ggg)  die ja bekanntlich im Strafgesetzbuch gar nicht vorhanden ist. Der Hinweis auf den Eventualvorsatz ändert da gar nichts. Da wäre jeder Verkehrsunfall eine Sachbeschädigung - könnte doch sein das mir mein Unfallgegener absichtlich ins Auto reinfährt …
 
und die Nötigung ist auch gegeben… (wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,… § 105 StGB) ääääh wozu wurde er da jetzt genötigt und wodurch???
 
Das naheliegende Delikt wurde aber nicht erwähnt, das wäre nämlich ein Gefährdungsdelikt (wenn man schon unbedingt etwas strafrechtliches konstruieren will)
 
Und ob es gehandet wird oder nicht, sprich ob überhaupt ein Verfahren eingeleitet wird entscheidet immer noch die Staatsanwaltschaft (Offizialdelikt).
 
Die Möglichkeit einer sogenannten „Adonis“-Abfrage, also eine Suchanfrage mit Nummertafelfragmenten hat die Polizei nicht. Diese Anfragen können ausschließlich von den Sicherheitsdirektionen (Datenstationen) durchgeführt werden und werden nur bei besonderen Anlaßfällen durchgeführt da sie sehr zeitaufwändige Überprüfungen nach sich ziehen. Man sollte nicht glauben wieviele zB Audis mit dem Kennzeichen W-?B?5 zugelassen sind. Diese „Treffer“ sind dann jeweils einzeln zu überprüfen, wobei ein enormer Aufwand entsteht da ja nicht jedes Fahrzeug sofort beim ersten Mal angetroffen wird. Die Unterstellung der erhebende Polizist wäre „einfach faul“ ist ja eher als „Volkserheiterung“ zu beurteilen.
 
Die Versicherung hat diese Möglichkeit schon überhaupt nicht …
 
Selbst im Polizeibereich ist jede Abfrage zu dokumentieren und zu begründen. Der Datenschutz ist in diesem Bereich sehr hoch.
 

 
Das ist auch ganz lustig. Wenn ich meinen Nachbarn nicht mag geh ich also zum Gericht behaupte er schuldet mir Geld (natürlich ohne Beweise) und nach Zustellung der Mahnklage (Hinterlegung gilt als Zustellung lt Zustellgesetz) während er auf Urlaub ist entsteht mir ein Rechtsanspruch und ich kann ihn sobald er wieder heimkommt  per Gerichtsvollzieher exekutieren lassen. Selbstverständlich alles ohne Beweise oder Belege einfach weil ich „behaupte der Typ schuldet mir Euro XXX für Schadenersatz und Material.“
 
Na prack - so einfach hätte ichmir die Gesetzeslage nicht vorgestellt.
 
 

Danke für die Aufklärung. Hab mir schon gedacht, daß es so einfach nicht werden wird.

Auf der einen Seite isses natürlich schade, daß ich den Stand der Dinge so akzeptieren muß, auf der anderen Seite wärs ja noch schöner, wenn ich jemanden ohne Beweise vernadern könnt und damit durchkommen würde.

Seis drum, is zum Glück nix Gröberes passiert, das is das wichtigste für mich. Meine Rachegelüste haben sich auch schon etwas zurückgeschraubt…noch nicht ganz, aber zumindest soweit, daß ich nicht jeden schwarzen Audi ab sofort herbrennen muss ;o)

Danke nochmal für die Richtigstellung. Auch wenns mir nicht hilft, vielleicht nützt es einem anderen bei der Idiotenjagd! Und wer, weiß, vielleicht erwischt der genau den Trottel, der mich fast erwischt hätte!

Liebe Grüße

das Kleinholzinferno

„jeden schwarzen audi herbrenna muss“
na hoffendlich dawischt die zivilstreife nicht :smiling_face: :smiling_face:
 
 
werd für dich jetzt auch ein paar schwarze audis herbrenna :grin:
 

…hab ja gemeint nicht herbrennen! mal schaun, vielleicht haben auch die zivilen verständnis für meine aktion ;o)

danke für die anteilnahme! und viel spass dabei!

 
annaehernd 60 kmh … wieviel is des ?? 54 kmh, oder 57 kmh ??
da muss sich ka kaefig anstrengen um mithalten zu koennen :grin: :grin: :grin:
 
irgendwie gehn mir wichtigmacher mit blockwartmentalitaet, wie du, auf die eier …
was willst anzeigen ?? „null“ abstand ???
was is null abstand ???
vielleicht sollt man deine freundin anzeigen. wegen behinderung im kreisverkehr, wenns mit 5 kmh durchzuckelt …
wenn i hinter an kaefig in den kreisverkehr mit an roller (da genuegt a 50erl) einfahr, fahr i zu 99 % vor ihm wieder raus …
manchmal gelingt des auch bei ausgewachsenen mopeds :grin:
 
also liegt des „mit 0 abstand drauffahren“ eindeutig am rollerfahrer :eyes:
 
 
 

Danke für deine Hilfe, du versuchst dich echt in Situationen reinzudenken, das bewundere ich an dir und du interpretierst auch gar nix rein^^
 
Wenn jemand im Ortsgebiet einem Roller mit sagen wir mal 1m Abstand hinterherfährt, im Kreisverkehr versucht zu überholen und abzudrängen, trotz Gegenverkehr mit stark überhöhter Geschwindigkeit überholt und reinschneidet, dann ist das nimmer lustig.
 
Mit deiner Einstellung geh lieber wieder Knieschleifen oder besser Helmschleifen in die KK. So einen Schwachsinn habe ich überhaupt noch nie in einem Biker Forum gelesen, bist du vielleicht ein Spion von den Dosen Treibern?

 
no amoi:
wenn a kaefig im kreisverkehr 1m hinter an roller fahren kann, sollt der roller vielleicht a bissl am gas drehen …
zum ueberholt werden kann i nix sagen, weil mi in fast 30 jahren noch ka pkw ueberholt hat, wenn i auf an moped sitz …
meine einstellung, ned nach ana obrigkeit zu schrein, weil i zu deppert zum mopedfahren bin, gfallt mir im uebrigen recht gut …
was i von deiner vernaderer und wamser mentalitaet ned behaupten kann !!!