Selbstverständlich kann man darüber eine Anzeige erstatten. Es wird sich wohl in aller Regel um eine Verwaltungsübertretung handeln (Übertretung nach der StVO). Ob dann auch eine Bestrafung erfolgt liegt im Ermessen der Verwaltungsstrafbehörde (Bezirkshauptmannschaft), Die Polizei leitet eine solche „Privatanzeige“ (also ohne Wahrnehmung durch einen Polizisten) an die zuständige Behörde weiter.
Mir fällt aber auf das es auch hier (wie oft im Leben) verschiedene Sichtweisen gibt. Gerade hier im Forum wird eine Geschwindigkeit von 80 km/h im Ortsgebiet noch durchaus als normal bezeichnet. 60 ist „Herumschwuchteln“ und wichtig für macnhe Leute ist eben"Vollstrecken" und „herbrennen“, das es dabei dann auch mal eng wird und zu „racing-accidents“ kommen kann wird einfach einkalkuliert. Gerade aber die wildesten Herbrenner sind dann oft sehr genau wenn es jeamden aus dem Verwandtschafts- Bekanntschaftskreis trifft oder wenn es sich um das Tempolimit vor der eigenen Wohnung handelt. Da wird dann ein 30-er gefordert samt strengster Überwachung aber dafür überall andeers „freie Fahrt für freie Bürger“… Darum sollte man bei der Beurteilung von Verkehrssituationen immer versuchen sich in den anderen reinzudenken und auch zu überlegen: Wie hätte ich reagiert? Hätte mir dieser Fehler auch passieren können? Hab ich das Selbe (vielleicht sogar schon öfters) auch gemacht? Erst danach sollte man eine Privatanzeige samt den Folgen (Zeugenladungen zB) in Erwägung ziehen.