immer schön nett sein zu den älteren Herren! gg
Außerdem: tut ja auch weh, wenn man so hinplumpst! g
Saluti
M
das, oder glaubst ich bin noch nie geplumpst … ggg
lg,
und wer hebt uns zwei Dodln dann auf?? g
Reiß Dich gefälligst a bissl zsamm, ja? g
LG
M
für den fall habe ich 2 pupperl rekrutiert … loooooooooooooooooooool
lg,
Wieso eigentlich? Bei Funk ist’s mir klar, aber bei Laser? (Ist mein Laserpointer auch bewilligungspflichtig?)
erfolgen doch mit einer Wellenlänge von 670nm also im Infrarotbereich. Seit wann ist Infrarot für private Anwendungen verboten?
gibt es entsprechende Bauteile sogar zu kaufen. Geh mal auf die Seite www.conrad.at und gib bei der Suche mal 670nm ein. Da kommt eine Laser-LED mit dieser Wellenlänge, die sich laut Conrad hervorragend für den Einsatz in Lichtschranken eignet. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich die daheim (oder im Auto) nicht verwenden darf.
behördlich verwendeten wellerln stehen sozusagen unter artenschutz, egal ob radar,laser oder andere funkbereiche, glaub der unterschied ist das in deutschland der betrieb auch verboten ist aber der besitz möglich während bei uns schon der besitz verboten ist
gruß
dann dürfte der Conrad die Dioden bei uns aber nicht verkaufen. Nachdem dort nicht mal eine Bemerkung wie z.B. „darf nicht verwendet werden“ steht, sondern nur „bestens geeignet für den Einsatz in Lichtschranken“ glaube ich das in dem Fall nicht. (Bei Radar stimmt’s aber.)
Mit ein bißchen Fachwissen kann man sich so einen Laserpistolenstörer nämlich auch selber bauen.