Hallo!
Gestern hat jemand mein Bike (BMW R80/7 Bj:80) beim Einparken seines Citroens umgestoßen.
Bin natürich sofort raus und hab auch die Daten des Herren bekommen (Name, Polizzen-Nr., Kennzeichen, Tel.nr).
Habe nur gesehen daß sie auf der linken Seite lag (als ich auf der Staße war, stand sie schon wieder).
Feststellen konnte ich bisher folgendes:
Der kleine Ausleger des Hauptständers (um ihn runterzuklappen) ist verbogen.
Der Schalthebel hat nun ein horizontales Spiel.
Das linke Spiegelgehäuse ist zerkratzt.
Der linke Griff ist auf der Seite zerkratzt.
Die Instrumente (z.B.: Leerlauflampe) funktionieren hin und wieder nicht mehr (an der Ampel gemerkt).
Ob irgendwelche lackierten Teile, Ventildeckel, Auspuff, Blinker oder Sonstiges beschädigt wurden, konnte ich noch nicht feststellen (war schon zu dunkel).
Unfallbericht wurde keiner ausgefüllt (weder der Herr noch ich hatten ein Formular mit).
Was ist jetzt genau zu tun?
Wem muß ich das melden?
Warum habe ich so viel Pech?
Vielen Dank Im Voraus
rarity
… Werkstatt Deines Vertrauens und lass die alles regeln (gute Werkstätten machen das). Das Ausfüllen eines Unfallberichts ist nicht zwingend vorgeschrieben, erleichtert aber die Feststellung der Schäden. Das Motorrad wird ohnehin von einem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung angesehen und so bald der sein o.k. gegeben hat beginnen die Reparaturen. Erkundige Dich, ob der Gegner Dir ein Ersatzmotorrad für die Dauer der Reparatur bezahlen muß (bei mir war das bisher immer der Fall).
LHG, Schlucki
der schlucki…
Hängt von der Werkstatt ab
Vielen Dank…
die werkstätte
Werkstattempfehlung.
ist nicht vorgeschrieben, polizei muß aber einen bericht auf deinen wunsch aufnehmen, wo ist das bike gestanden, genaue adresse, uhrzeit etc.
kann bei versicherungen sehr hilfreich sein. habe ähnliches problem allerdings mit meinem bürgerkäfig gehabt, versicherung der gegenpartei hat manderl machen wollen, als ich den polizeibericht vorgelegt habe ging alles klaglos über die bühne - auto in werkstatt, werkstatt mit versicherung direkt verrechnet ich keine lästigen probleme. seit damals immer polizeibericht!
anspruch hast du nur wenn du in deiner polizze keine verzichtserklärung auf leihkfz steht (die ist bei 90% aller verträge drinnen)
anspruch hast du nur wenn du in deiner polizze keine verzichtserklärung auf leihkfz steht (die ist bei 90% aller verträge drinnen)
Wäre gut gewesen die Exekutive zu informieren, wenn kein europ. Schadensbericht zur Hand ist.
Am besten gleich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen. (Wegen Sachverständiger und ob der Unfallgegner den Schaden bereits gemeldet hat!) Motorrad in eine Werkstatt stellen und Kostenvoranschlag machen. Meist wickelt die Werkstatt den ganzen Versicherungskram ab.
Ich wünsch dir rasche Erledigung deines Schadens und Unfall freie fahrt.
kannst Du (soviel ich weiss) nur geltend machen wenn Du kein anderes Fahrzeug hast und dich damit fortbewegst.
Da das Motorrad als reines Hobbygerät und somit wie ein Spielzeug angesehen wird solltest Du Dir keine zu grossen Hoffnungen machen. Würd ich auch auf jeden Fall abklähren bevor Du eins nimmst, könnt unangenehm teuer werden.
Aber wie gesagt, ich bin kein Versicherungsguru und ausserdem noch aus Deutschland wo sowieso einiges ebbes anders läuft.
… bekam ich auch, als ich 2 Motorräder auf Wechselkennzeichen angemeldet hatte und eines davon in der Werkstatt stand. Es musste bloß eine Hubraumklasse unter dem defekten sein und ich bekam es ab dem Zeizpunkt wo die Versicherung das o.k. gegeben hatte, bis zum Abschluß aller Reparaturarbeiten.
LHG, Schlucki
noch nicht das Glück eins zu brauchen, hab allerdings mal mit meinem Versicherungsheini darüber diskutiert. Der wollt mir erzählen das man das Motorrad nicht als Fortbewegungsmittel rechnen könnte. Hätte dann fast die Versicherung gewechselt, war aber leider die günstigste.