Servus liebe Community!
Ich habe 2018 meinen B-, sowie meinen A2- und somit auch A1- Führerschein gemacht. 2020 habe ich dann den A-Schein gemacht.
Nun würde ich gerne wissen, ob mit dem Erhalt des A-Führerscheins eine neue 3-jährige Probezeit zu laufen beginnt oder nicht.
Auf Probeführerschein (SDG) steht einerseits, dass jeder neue Führerschein ein Probeführerschein ist, andererseits wird gemeint, dass nach einer Ausdehnung der Lenkberechtigung auf eine weitere Klasse die Probezeit nicht erneut beginnt. Dies sorgt bei mir für Verwirrung.
Tut mir Leid, falls die Antwort auf meine Frage offensichtlich ist, aber es wäre wirklich super, wenn mir einer/ eine von Euch helfen könnte.
Vielen Dank schon mal im Voraus!