Hi,
Es sind Angaben der MA46 in Wien, aber ich nehme an, dass das österreichweit gelten wird:
Allgemeine Informationen
Felgen und Reifen, die nicht im Typenschein eingetragen sind, müssen der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) angezeigt werden. Die Änderung wird in das Fahrzeuggenehmigungsdokument (Zulassungsbescheinigung verbunden mit Datenauszug oder Typenschein oder Einzelgenehmigung oder COC) eingetragen.
Erforderliche Unterlagen
Die Anzeige kann mit dem Antragsformular, vor Ort, postalisch, per Fax oder per E-Mail gestellt werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
•Fahrzeuggenehmigungsdokument
•Bestätigung über den sach- und fachgerechten Umbau (Formular Anbaubestätigung)
•Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder
•Gutachten eines Ziviltechnikers oder einer staatlich autorisierten Prüfstelle (Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE), EU-Betriebserlaubnisse usw.)
•Vollmacht, falls die FahrzeugbesitzerInnen nicht selbst kommen
Es können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein. Das kann erst im Zuge der Einreichung oder der Fahrzeugüberprüfung festgestellt und bekannt gegeben werden.
Ich habe mich dort erkundigt, weil ich eine nicht eingetragene Dimension verwenden/eintragen wollte. Sie haben eine Freigabe von Bridgestone Deutschland nicht akzeptiert, weil eine Freigabe vom inländischen Generalimporteur ausgestellt sein muss - nur gibt es in Österreich keinen, der so etwas macht. Das hätte zur Folge, dass ich ein Gutachten vom TÜV Austria anfertigen (Kostenpunkt: ca. 100-120 Euro) und anschließend mit dem Gutachten das Fahrzeug zur Prüfung vorführen und die ganze Sache eintragen lassen müßte. In Summe hätte der Spaß ca. 180-200 Euro gekostet.
Solltest Du Dir so ein Gutachten holen, dann musst Du darauf achten, dass Du eines bekommst, das sich auf die Dimension bezieht und nicht ein modellspezifisches Gutachten ist, sonst kannst Du erst recht nur den einen Reifen verwenden.
Ich hoffe, das hilft Dir ein bissi weiter.
LG