fussrasten; starre erlaubt??

ganz klar NEIN steht in der stvo
(ausheben) in der kurve

starre rasten sind nur bei oldtimer erlaubt

akon

aber da siehst, dass die selber nicht wissen was sie typisieren, bzw. wem sie was verweigern!
der prüfer bei mir der hat 100%ig sehr wohl gesehen dass die rasten kein gelenk haben, und hat sie mir einfach typisiert!!!
is doch sowieso a frotzelei des ganze…bin von an kappelständer in mittlerweile 20 jahren sowieso no nie nach die rasten gfragt worden!

greetz

docta

in der STVO???
soso, welcher paragraph wäre denn das bitte?

grüße chemo

weis ich nicht aber da steht alles drin das nicht unbeding nötig ist
ist aber irgend wie logisch, stelldir vor schöne kurve
rechte hand drehh-kurve macht zu runter mitn
knie und dann whoooooo ab die post mit
pech tschüsssssssssss.

gruss akon

mit einem serienmäßigen hauptständer auch passieren und der ist erlaubt (ist einem freund von mir schon passiert)…

nicht ohne grund hatte ich RECHTSKUNDIG und FUNDIERT gross geschrieben ;o)

grüße chemo

p.s. schau dir mal die STVO an, da steht nix über fussrasten oder ähnliches, des steht woanders…
[url=http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm]http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm[/url]

Also in der StVO steht des 100% ned. Wenn überhaupt im KfG bzw. in der KDV

das weiß ich eh, mußt dem poster über mir schreiben ;o)
im kdv hab ichs auch nicht gefunden…

grüße chemo

Dezitiert wird es auch nicht drin stehen. Wenn schon dann werden die sich drauf beziehen, dass keine (gefährlichen) abstehenden Teile drauf sein dürfen welche bei einem Unfall schwerwiegende Verletzungen hervorrufen können.
Das ist auch der Grund warum es Auslegungssache ist und mal durch geht mal nicht.
So wie die früheren Kühlerfiguren durch wegklappen (Mercedes Stern oder Emiliy) entschärft wurden und dann ganz aus dem oben genannten Gründen weggelassen wurden bzw. bei neuen Fahrzeugen nicht mehr typisiert wurden.

dezidiert drin steht is a ned verboten, weil an den serienfussrasten könnte man sich auch verletzen, schließlich und endlich klappen die nur in eine richtung, bleiben 3 richtungen, die eine verletzungsgefahr darstellen ;o))

wie kommst auf die idee, daß bei neuen fahrzeugen keine kühlerfguren mehr erlaubt sind? ich hab da ein bild für dich, inklusive „spirit of ectasy“ (emily´s richtiger name)

grüße chemo

Rolls-Royce Phantom (IAA 2005)

mit kühlerfigur gefunden…guckst du da ;

[url=http://www.autobild.de/projektor/flashvideo.php?hash=7a2ece89d4a0dd14095f1f1416d4ed57]http://www.autobild.de/projektor/flashvideo.php?hash=7a2ece89d4a0dd14095f1f1416d4ed57[/url]

grüße chemo

tut mir leid aber da irrst du.
die rolls kühlerfigur ist gerade aus dem beschriebenen grund versenkbar und nicht starr montiert. ausserdem habe ich ja schon geschrieben, dass es eben nicht dezitiert drin steht und deswegen eben auslegungssache ist.
auch mit der genehmigung irrst. in der kdv und im kfg ist nichts taxativ aufgezählt. denkst der gesetzgeber kann alle teile reinschreiben die nicht erlaubt sind.
auch hat die landesprüfstelle behördenstatus und du kannst max. auf das salzamt (bzw. VfGH, wegen verletzung des gleichheitsgrundsatzes) wenn der dortige beamte meint, dass fixe fußrasten bei einem unfall schwerere verletzungen verursachen können (was ja nicht von der hand zu weisen ist) als klappbare und dir deswegen die eintragung verwehrt wird.

Fahrzeuge dürfen innen und
außen keine vemeidbaren vorspringenden Teile, Kanten oder
zusätzlichen Vorrichtungen aufweisen, die bei Verkehrsunfällen
schwere körperliche Verletzungen erwarten lassen. Unvermeidbare
vorspringende Teile, Kanten oder zusätzliche Vorrichtungen, die bei
Verkehrsunfällen schwere körperliche Verletzungen erwarten lassen,
müssen durch geeignete Schutzvorrichtungen entsprechend abgedeckt
oder, … IST HALT SO DASS ES REICHT DIR EINE EINTRAGUNG MIT BERUFUNG AUF DIE OBIGE GESETZTESSTELLE ZU VERWEIGERN WENN WIE IN DIESEM FALL EINE VERSCHLECHTERUNG DER UNFALLFOLGEN ZU BEFÜRCHTEN SEIN KÖNNTE. ist ausserdem eine blöde bemerkung, dass die klappbarten auch nur nach einer seite wegklappen. no na ned. aber wenn ich bei einem unfall unters motorrad kommen sollte und ich kann wählen wurde ich lieber klappbare rasten dran haben auch wenn dass dann ein eher geringeres problem ist.

die figur ja nur nach abstellen des motors versenkt, ich schätze mal damit sie nicht davonläuftgg
kann leicht sein, daß ich mich irre, deswegen hab ich meine frage ja hier rein gestellt ;o)
im falle eines sturzes hätte ich aber lieber fixe rasten, da ist dein fuss/bein wenigstens ned dem kompletten gewicht des motorrades ausgesetzt…

hat sich aber sowieso schon geklärt, hab heute bei meiner stammwerkstätte nachgefragt,ein kurzer blick im katalog; starre rasten sind ein schwerer mangel bei einer §57 überprüfung…

grüße chemo

die rolls kühlerfigur verschwindet auch bei berührung im kühler um einen bauchstich zu vermeiden. und der grund der nichteintragung ist nicht § 57 sondern §4 KfG ivm. §22a KDV

…wenn die Prüfstelle nicht einträgt, erhalte ich einen abschlägigen Bescheid. Wieso sollte es dagegen nur den VfGH (Gleichheitswidrigkeit) als Rechtsmittel geben? VwGH gibt’s auch noch!

greetz,
mikerg

und wennst glücklicherweise einen beamten bei der landesprüfstelle hast der dirs einträgt (so wie laut einiger postings anscheinend möglich) sind sie sicherlich kein schwerer mangel beim pickerl.

da müsstest aber nachweisen, dass der bescheid rechtswidrig ist und dadurch in deinen rechten verletzt worden bist. wieso sollte der das sein ?

„Weiters ist die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes von jener des Verfassungsgerichtshofes abzugrenzen: Auch der Verfassungsgerichtshof erkennt über Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden; er prüft diese allerdings hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt, ob der Beschwerdeführer in einem Grundrecht verletzt wurde. Liegt eine solche (Verfassungs-)rechtswidrigkeit nicht vor, so tritt der Verfassungsgerichtshof über Antrag des Beschwerdeführers die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber vor, ob eine sonstige Rechtswidrigkeit vorliegt.“

ja nicht geschrieben, daß sie nicht eingetragen werden wegen §57, sie stellen laut einer liste für die §57 überprüfung einen schweren mangel dar…wegen welchem § auch immer…

wie gesagt, ich lass mich gerne über die rechtslage aufklären…

grüße chemo

p.s. sollte mich mal ein rolls beim überqueren der fahrbahn erwischen, mach ich mir die wenigsten sorgen um die kühlerfigur, naja , dem gesetzgeber is halt anscheinend auch öfter langweiligggg

da hab ich ja was losgetretenlol

grüße chemo