hallo werte RECHTSKUNDIGE forumskollegen,
sind fussrastenanlagen mit starren rasten erlaubt oder müssen gelenke dran sein?
hab da nämlich mehrere interessante anlagen gesehen, die aber anscheinend starr sind…
und, müssen diese eingetragen werden, oder reichts wenn man den genehmigungswisch einsteckt?
danke für FUNDIERTE antworten,
grüße chemo
soviel ich weiß sind sie erlaubt
zu lassen - auch eine Rastenanlage von Gilles Tooling (fixe Rasten)
lt. Ziviltechniker ist das nur möglich, wenn die Rasten klappbar sind
aber mit TÜV-Gutachten
diese hat mir unter anderem auch sehr gut gefallen, was machst jetzt weiter?
ich nehme mal an ,daß rastenanlagen eintragungspflichtig sind, oder etwa nicht?
grüße chemo
ein Gelenk dazwischen schrauben - muß ja nicht für immer sein
ich habe heute mit der landesprüfstelle wien tel.
laut aussage vom prüfer S.
sobald ein tüv oder abe oder ein e zeichen trauf ist wird alles typiesiert egal ob starres gelenk oder nicht
die gilles haben ein tüv zeichen und eine e- nummer somit kein problem
weitere aussage es muß alles typiesiert werden egal ob abe usw. (blinker, auspuff, usw.) nur mitführen der bescheinigung ist zu wenig muß typesiert sein pro eintrag a 26€ , und einmalig im typenschein 13€
für jedermann im § 22a KFG nachzulesen.
greetz,
mikerg
ich kann nur das wieder geben was er mir gesagt hat und ich soll zu ihm kommen wegen der typiesierung
wo kann ich das kongret nach lesen mit der abe usw. und den fussrasten
findet sich eine Bestimmung darüber. Ob’s eine einschlägige EU-Richtlinie gibt, weiß ich leider nicht…
greetz,
mikerg
Z.B. unter www.ris.bka.gv.at
greetz,
mikerg
§ 22a der Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung
greetz,
mikerg
also ich hab nichts gefunden was gegen eine starre fussrastenanlage spricht also wird das schon stimmen was mit der Herr S. gesagt hat
mein „stimmt nicht“ bezog sich auch darauf, daß „alles“ eingetragen sein muß, auch z.B. Auspuff, Blinker etc. - das ist definitiv falsch (s. § 22a KDV). Muß ja nicht unbedingt sein, daß Herr S. ausschließlich Nonsens erzählt, vielleicht stimmt das eine oder andere Detail ja auch!
greetz,
mikerg
daher musst du sie typisieren lassen und das geht nur mit gelenken (sturzgefahr) leider
widersprechen! ich hab eine starre evolution5 rastenanlage auf meiner monster…wird mit abe und tüv-gutachten ausgeliefert und wurde ohne einen murrer typisiert!
desmogruß
Der Prüfer V. hat folgendes gemacht:
Fußraster von LSL mit Gelenk, na die bewegen sich aber streng(waren noch neu), starre gehen nicht durch! Bei den Blinkern hat er nur nach den E-Zeichen geschaut. Die Bremsleitung hatte einen Prüfzettel mit dem war er glücklich, hat keine Werkstattbestätigung sehen wollen. Die Reifendimensionen wurden ebenfalls geändert, da hatte ich die Freigabe von Bridgestone; jetzt hab ich nur noch die Dimensionen eingetragen kann also jede Marke fahren.
Den Prüfbericht den du dann bekommst genau durchlesen; bei mir wurde von einer Austauschraste eine Rastenanlage. Aber eine starre geht definitiv nicht durch.Bremsscheibe ohne KBA Nummer geht auch nicht durch, mußte ich wieder runterschrauben.
Aber das wichtigste war der Spritzschutz, der mußte sein; sonst komm ich beim Land nicht durch!!!
Land: Spritzschutz…pfffff…ah ja . Das Interesse daran war nicht wirklich groß´, sie haben eigentlich nur darüber gelacht wie er befestigt war.
Auf der Landesprüfstelle hab ich dann nochmal wegen der Blinker gefragt; Antwort: Zum xxxxxxten mal, wenn ein E-Zeichen drauf ist tragen wir das nicht ein!! Beim Land haben sie den TÜV Bericht nochmal 1,5 Stunden angeschaut, das mopped war eigentlich nur so mit.
TÜV hat mich damals ca.250.-euronen gekostet und das Land 13.-
Auch wenn sie alle ein bißchen mürrisch dreinschauen, solange du nix unmögliches willst, bekommst du alles.
Beim TÜV kann ich den Prüfer V. nur empfehlen, Schmäh gibts kan dafür ist er korrekt.
prüfer gehabt aber wie auch immer normalerweise typisieren sei starre rasten nicht
blinde prüfer gewesen sein, einmal der der die abe bzw. die tüv-freigabe ausgestellt hat, und einmal der ders mir typisiert hat…wie auch immer…drinnen stehen tuts, des is wichtig!
gruß
ich hab mir grade a fußrastenanlage von ABM gekauft, starr, mit TÜV Gutachten; die ABM Generalvertretung in Wien hat mir das Gutachten geschickt und gleich von selbst nachgehakt, ob ich eh weiß, dass starre bei uns nicht typisiert werden.
Nein, sage ich, wusste ich nicht. Die Gelenke kosten 34 EUR extra, so a schas. In Deutschland hingegen werden starre Rasten ohne Probleme eingetragen!
Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage wird das hier verweigert? Interessanterweise hat der Vorbesitzer, von dem ich die Rasten habe, die starren Rasten typisiert bekommen! voll oag !?