Garantieverlust durch Powercommander?

Hallo,

ich habe während der noch laufenden Garantiezeit (bis 04/2011) an meiner Ducati 1198s einen Powercommander V anbauen lassen um das Konstantfahrruckeln in Alltagsbetrieb zu beheben. Hierzu ist auf einen Dynojet Prüfstand ein passendes Mapping für beide Zylinder erstellt worden. Der km-Stand betrug 4500 km. Da ich aber gleichzeitig ein Bremsproblem hatte, hat Ducati das Motorrad abgeholt um dieses zu untersuchen und zu beheben. Das Ganze nach ca. 30 km Fahrbetrieb mit dem Powercommander. Nach fast 5 Wochen warten auf das Motorrad erhielt ich einen Anruf von Ducati Deutschland man hätte vor einer Probefahrt aus unbekantten Gründen den Ölstand kontrolliert und dabei sei ein erhöhter Ölstand aufgefallen. Man habe daraufhin etwas Öl abgelassen und im Öl Metallspäne gefunden. Daher wolle man das Motorrad nun nicht mehr fahren, sonder zu einer Werkstatt transportieren um den Schaden dort beheben zu lassen. Jedoch da man gesehen hat, dass ein Powercommander angebaut ist, wäre die Garantie für den Motor nicht mehr gegeben. Auf meinen Hinweis, dass ich keinen Zusammenhang zwischen 30 km Powercommander und einem Motorschaden sehen könnte ist man nicht eingegangen. Auch der Hinweis dass das Motorrad vor den Abtransport durch Ducati keinen erhöhten Ölstand hatte und auch keinen erkennbaren Motorschaden, führte zu keiner versöhnlicheren Reaktion.
Nun würde ich gern wissen, ob durch anbauen eines Powercommander generell die Garantie erlischt, auch wenn ein ursächlicher Zusammenhang nicht nachvollziehbar ist.
Und wie sieht es mit der Tatsache aus, das bei mir ein Motorrad ohne Motorschaden abgeholt wurde und ich nun ein Motorrad mit Motorschaden zurück bekomme?
Wer kann mir einen sachkundigen Rechtsanwalt nennen?

Danke

Branko

keine ausschließlich „Duc-spezifische“ Vorgangsweise, aber natürlich nehmen alle Hersteller jede sich bietende Gelegenheit wahr, um sich aus ihrer Garantie- und Gewährleistungspflicht zu „schrauben“. :dizzy_face:

,Ja da gib ich dem Hr.Schrotti recht,auf sowas Freuen Die sich Die Hersteller :worried:,Andererseits,kann bei Den Einstellungsarbeiten,am Prüfstand, Nochdazu, bei Den Relativ wenig Kilometer laufleistung,schon was schadhaft werden,Daß kann sich auch erst später aüßern,für mich zählt Diese Ducati, mit Der wenigen Laufleistung als grad eingefahren…(wenn überhaupt).Ich hoffe Daß Du beim Einstellen selber dabei warst,dann wärs vielleicht leichter zu verstehen,ich hab auch den PC5,und mir hatts wehgetan :grin:,wie da Ganz schön im Vollastbereich am Prüfstand, hantiert wurde. Das war Minutenlanger Terror , für wen Der Motoren liebt :face_with_open_eyes_and_hand_over_mouth:-ist Aber Unbedingt Nötig,weil man sonst Den Motor Niemals Optimal einstellen kann,(Nicht vergessen Dein Moppal hatt an Supersport Murl,mit aner ganz anderen Leistungskarakteristik ,als mei Reibn),

Daher,solltest Du mit Denen (Ducati)einen Prozess anstreben , wirst an Langen Atem
brauchen :worried:

Viel Glück
lgpg

wenn man ein tuningteil an einem motor baut, auch wenns ein elektronisches ist, dass man dann die garantie verliert.
 

Anmerkung.

außer es ist vom Hersteller Ausdrücklich freigegeben,Das-gibts , zwar ned oft -aber es gibts

lgpg

hört sich zwar herzzerreissend an, aber glauben tu ich sie nicht. dafür bin ich schon zu lange
in der motorradbranche untewegs. die eckdaten lassen auf eine andere vorgeschichte schliessen.

hat a Bremsproblem mit Motortuning zu tun ?
natuerlich kann der Hersteller die Garantie wegen Eingriffen am Motor ablehnen, ausser es handelt sich um Tuningmassnahmen mit Werksfreigabe. Fuer seine Arbeiten am Motor sollte aber der Tuner haften, wenn er was falsch macht.
Aber warum sollte ein Mechaniker den Oelstand kontrollieren, wennst wegen der Bremse reklamierst und warum hat Ducati das Motorrad vom Tuner abgeholt ? - hast da nicht irgendwas an Info vergessen ?

weil der hersteller vom powercommander kann das teil als bedenkenlos einsetzbar deklarieren aber der fahrzeughersteller trotzem nicht :slight_smile:
 
überdies ist ein eingriff in die elektronik eines fahrzeuges so heikel da wird sich kein hersteller drauf einlassen, und meist geht dann auch die zulassung verloren weil der fahrzeughersteller könnte auch ein besseres mapping aufspielen aber dann bekommt er die kiste nicht mehr durch die prüfzyklen

Das ist ganz normal, wenn die Garantiebedingungen nicht erfüllt werden ist sie verfallen.
Allerdings gibt es ja auch Gewährleistung die in dem Fall zieht …

Am Besten einen Anwalt hinzuziehen, denn es muß jetzt bewiesen werden das der PCommander nicht ursächlich mit dem Motorschaden in Zusammenhang steht, das Bremsproblem steht auf einem anderen Blatt es sei denn das die Garantiebedingungen dies in Zusammenhang mit jeglicher Veränderung sieht. (ist ja frei vom Hersteller definierbar)

Kalle_B.

Ich hab mir mal sagen lassen, dass die Gewährleistung nur dann zum Tragen kommt, wenn der Schaden schon bei der Übergabe (versteckter Mangel) vorhanden war.
LG
Sigi

In den ersten sechs Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei der übergabe nicht bestanden hat. Danach gibt es eine Beweislastumkehr. [url=http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1095928&menu_active=0465]Garantie und Gewährleistung - Tipps für den Autokauf | ÖAMTC;

Hallo,

danke für die Antworten.

Hier nochmal zu Klarstellung. Bezüglich der Fahrwerksprobleme (chattering) hat man alles als Garantieleistung abgewickelt.
Jedoch hat man das Problem nicht gelöst. Da ich zusätzlich zum Bremschattern noch unzufrieden war mit der Gabel habe ich bei einem Tuner sowohl die Gabel als auch den Powercommander machen lassen. Nachdem ich das Motorrad abgeholt habe war zwar das Fahrwerk wesentlich besser aber das Bremschattern war immer noch da. Darauf hin habe ich sofort (MOtorrad nur 2x Mal ca 15 km gefahren) nochmals Kontakt zu Ducati Deutschland aufgenommen, da das Motorrad nun schon 3 Mal wegen des Bremsproblems in der Werkstatt war (unter anderem Bremsscheiben gewechselt) und keine Lösung gefunden wurde. Da hat Ducati entschieden, das Bike bei mir abzuholen und das Problem zu untersuchen. Nach ca. 5 Wochen hat man sich gemeldet und mitgeteilt, ein Motorproblem festgestellt zu haben. Mit dem Hinweis auf Garantievertlust für den Motorschaden durch den Powercommander.

Gruß

ich wuerde die Sache so sehen:
Bremsproblem - sofern es nicht unter Abnuetzung faellt - ist Sache von Ducati
Motorschaden - sofern durch den Powercommander bedingt - ist Haftungssache des Tuners

ich fuerchte mal, dass es ohne Gutachter und Rechtsstreit nicht abgehen wird - viel Glueck