Geänderte Übersetzung

Servus,

hab da noch ne rechtliche Frage.

Ich überlege mir bei meiner Hornet eine kleineres Ritzel beim nächsten Kettensatzwechsel reinzugeben.
Jetzt hat mir ein Freund gesagt das dann die Betriebserlaubnis erlischt.

Das bei einem Unfall (falls wer draufkommt) die Versicherung aussteigt.

Stimmt das?

danke
lg Chris

stimmen, ob nach einem Unfall der Sachverständige auch die Übersetzung überprüft und sie dir des anhängen werden kann dir keiner sagen.
Wie immer, wo kein Kläger, da kein Richter.
Also wennst ganz ohne Nervenkitzel fahren willst, dann 100% orignal…

Gruss Ghostman
[url=http://members.chello.at/evil-joker]http://members.chello.at/evil-joker[/url]

dass die versicherung nicht aussteigen kann, aber einen teil des schadens bis zu einer höchstgrenze von ???euro können sie im regressweg rückfordern.

Wie sicher ist den diese Information…

Weil wenn mir die Versicherung ned ganz rauskommt, riskier ich es vielleicht.

lg Chris

… is es ja fad.
Dann könnte ich gleich alles so lassen wie es war =)

Nein will mich aber in einem Bereich bewegen wo es nur Geld kostet ^^ Ned gleich den Schein oder das Taferl oder sonst was ärgeres.

lg Chris

geht aber bis 100.000€ sagt mein freund der arbeitet bei einer versicherung

Ach du Schei** !!

Dachte ned an so viel.

Muss mir noch genau überlegen ob es das Wert ist. Denk aber ned.

lg Chris

das nennt man Obliegenheit und ist pro Obliegenheit 11.000.- maximal 22.000.-

es waren fürher mal 100.000.- ATS

MFG Chris