gebrauchtes Motorrad als Unfallfrei gekauft, war es aber nicht

Hallo Leute,
 
ich hab mal eine Frage an euch und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:
 
Ich hab mir vor 2 Wochen ein in dieser Homepage gefundenes gebrauchtes Motorrad gekauft.
Das Motorrad hab ich mir vor Ort angesehen, bin Probegefahren und (ich bin ziemlicher Neuling)
hatte einen guten Eindruck. Bis auf das der Tachometer gegen einen neuen ausgetauscht wurde
und mit versichert wurde, dass der einfach nur leicht abgekratzt war und deshalb getauscht wurde.
Der Preis wurde verhandelt und hatte mir auch gepasst, also hab ich zugeschlagen. Der Kaufvertrag
wurde von beiden Seiten erledigt und der Verkäufer hat in den Kaufvertrag hineingeschrieben, dass
das Motorrad Unfallfrei ist. So, ich bin jetzt eben 2 Wochen gefahren und hab dann gemerkt, dass
der Lenker etwas hin und her schlägt. Bin in die Werkstatt mit der Maschine und dort wurde festgestellt,
dass das Motorrad umgebaut wurde. Der Hinterteil der Maschine wurde um 7 cm höher gestellt als
zugelassen. Deshalb hat der Lenker geschlagen. Nachdem ich den Zuständigen in der Werkstatt gebeten
habe das Motorrad mal genauer unter die Lupe zu nehmen, hat dieser festgestellt, dass der Lenker etwas
verbogen ist und auch der Kotflügel vorne abgeschliffen und neu lackiert wurde. Die Lenkradsperre geht auch
nur in einer bestimmten Position des Lenkers hinein. Die Felge vorne läuft auch nicht mehr 100%, was man
aber mit freiem Auge nicht sehen kann. Mann kann alles richten, kostet aber einiges.
 
Also Fazit, das Motorrad hatte sicher einen Aufprall vorne.
 
Jetzt ist meine Frage, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag angegeben hat, dass das Motorrad Unfallfrei ist
und mir das auch mit seiner Unterschrift bestätigt hat, hab ich dann eine Möglichkeit die Kosten für die Reparaturen
zurückzuholen (rein Rechtlich gesehen) ??
 
Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen, oder zumindestens einen Tip geben, an wenn ich mich mit dieser Frage
wenden könnte.
 
Vielen lieben Dank im Voraus.
 
Mfg
Cod1981

ich würde mich da auf jedenfall mit dem verkäufer in verbindung setzt und im auf die füße steigen…

hast einen rechtschutz ?

mfg

lex900

ps: erkundige dich auch mal beim öamtc

du rechtsschutz hast, am besten mal mit deinem anwalt über das Thema sprechen … denke wenn du es schwarz auf weiss hast das unfallfrei drinnen steht, dann schauts für den verkäufer schlecht aus … aber warum schreibt er extra unfallfrei ? wenn dann doch einer war ??? versteh i net ganz … müsste doch ein schlechtes gefühl dabei haben … vielleicht is ja auch nur umgefallen und deswegen wurde der kotflügel neu lackiert. Die Heckhöherlegung ist ja net so schlecht. WEnns die net passt, dann baus halt wieder um, oder frag den verkäufer ob er die alten teile noch hat …

lg
chrisu

würde ich mich auf jeden Fall mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, und ihm auf den strafrechtlichen Tatbestand des Betrugs hinweisen. " Wer einen anderen durch Täuschung über Tatsachen zu einer Handlung veranlaßt, die diesen am Vermögen schädigt … (Auszug). Vielleich kommt er dann zur Besinnung.
 
Eine Möglichkeit gäbe es beim ÖAMTC - dieser bietet eine kostenlose Rechtsberatung.
 
Meines Wissens hast Du in so einem Fall privatrechtlich ganz gute Chancen, weil der Verkäufer für versteckte Mängela sogar dann haftet, wenn eine Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
 
Ich würde es mir auf jeden Fall nicht gefallen lassen !
 
mfg Michael

Hallo Leute !!
 
Danke für eure Zahlreichen Antworten.
Ja ich hab einen Rechtschutz und werde mich mit diesem mal zusammen setzten.
 
Ich versteh es auch nicht, dass der Verkäufer Unfallfrei extra angegeben hat !!
 
Hmm… ich werde euch bei Gelegenheit einmal berichten, wie die Sache ausgegangen ist !
 
Danke nochmal an alle
Lg
Cod198

und das Bike schon Vorbesitzer hatte.
Hatt er dir mit seiner Unterschrift nur garantiert das er sie Unfallfrei hatte.

Heißt soviel wie, wenn er sie schon so gekauft hat und aus dem Grund weiterverkauft wurde von ihm. Wirst du durch die Finger schauen.
Denn er kann nur die Zeit in der er sie hatte die Unfallfreiheit garantieren.

Das mit der Felge ist wie schon gesagt wahrscheinlich bei 60% der Gebrauchtmotorräder der Fall.
Ein Schalgloch reicht und schon is sie dahin, lässt sich aber alles beim wuchten machen.

Die Gabel ist schon eher ein Inditz auf eine Unfall, könnte aber auch von einem blöden Umfaller sein.

Würd mal dezent nachfragen was da los ist und wenn er nicht sehr kooparativ ist würd ich mit dem Rechtsanwalt kommen.

mfg
Tom

also als erstes müsste mal festgestellt werden ob das motorrad wirklich einen unfall hatte.
die lenkersperre geht nur in einer bestimmten position rein? das ist ganz normal!!
die felge läuft nicht 100%? was soll das heissen? kleine kratzer kann sie auch von einer schlampigen reifenmontage haben.
kotflügel lackiert? also ein paar kratzer am kotflügel hat man schnell mal beisammen. ohne groß irgendwo reinzufahren. wenn man sein motorrad liebt, lackiert man dann halt.

also aufgrund deiner aussagen kann ich jetzt nicht sagen ob es sich da um einen unfall handelt oder um ganz normale gebrauchsspuren einer maschine die ein paar jahre alt ist.
das wäre mal als erstes zu klären, bevor man mit dem „rechtsschutz“ spricht.

Was is das für ein Radl und wie alt ist es? Ohne das kann man einfach keine vernünftige Antwort geben.
Eine Heckhöherlegung bedeutet nicht unbedingt was sondern wird zT gemacht, damit das Motorrad handlicher wird (und wegen der Optik ;))
Lenkerschlagen (Lenkerschlagen oder Shimmy?) kann auch verschiedene Gründe haben, u.a. kanns an den Reifen liegen.

Lackierte Kotflügel kanns auch bald haben, wenn man sich ums Radl schert.

Und die Lenkersperre rastet hoffentlich nur an einer bestimmten Position ein.

Am ehesten Sorgen macht mir hier noch der Tacho und der verbogene Lenker.
Warum tauscht man den Tacho? Eher net wegen ein paar Kratzern, sondern weil das Gehäuse gesprungen ist. Und ein Lenker verbiegt sich auch net so schnell. Meine KLE ist einem Vorbesitzer mal beim Tanken umgefallen, da hab ich noch einen verbogenen Kupplungshebel davon.

Fazit: erstmal mit dem Verkäufer reden und dann Rechtsschutz fragen.

arglistig verschwiegenem schweren mangel. die reparaturkosten kannst nicht einfordern aber den kaufvertrag wandeln das geht, dh. motorrad zurückgeben und geld bekommen. hast dabei einen aufwand (wie zb: die durchsicht weil eben unklarheiten waren) gehabt dann kannst diese kosten auch einfordern. ruf den verkäufer an wenn er sich stur stellt dann eben ab zum anwalt der weiß sicher besser was geht óder was nicht als ich. auf jeden fall solltest das mr bis zur klärung der sache stehen lassen damit nicht ein schaden entsteht für den du haftbar bist

Entweder du einigst dich mit dem Verkäufer, dass er die Reperaturen bezahlt, aber unbedingt schriftlich, noch besser, er soll den Auftrag der Werkstatt erteilen, oder du gibst ihm das Fahrzeug einfach zurück.     Theoretisch kannst auch bei der Polizei Anzeige erstatten, da es sich um ein strafrechtliches Delikt handelt, welches unter Betrug fällt: Fahrzeug entspricht nicht dem Kaufvertrag!