Geschwindigkeitsbegrenzung und Kreisverkehr

Grundsätzliche Frage ohne konkreten Anlass:

Tempolimit auf Freilandstraße vor Kreisverkehr 50. Gilt der 50er auch nach dem Kreisverkehr?

Fahre nämlich zeitweise durch einen Kreisverkehr, bei dem nach 2 Ausfahren der 50er aufgehoben (auf Höhe des 50er Schilds der Gegenrichtung) wird, bei 2 Ausfahren jedoch nicht. Kenne mich jetzt nicht wirklich aus, weil ich bisher angenommen habe, dass ich beim Abbiegen auf einer Kreuzung die Straße (und somit den Gültigkeitsbereich eventueller Ge- und Verbote) verlasse. Welchen Sinn würde sonst das Schild „Zone“ machen? Oder ist das beim Kreisverkehr anders?

mfg, navpp

Hab noch eine Angabe vergessen: Dort wo der 50er nicht aufgehoben wird darf man in der Gegenrichtung ganz normal 100 fahren. Es gibt auch keinen Grund für ein Andauern des 50ers.

Meiner Meinung nach ist de Kreisverkehr nichts anderes als eine Kreuzung… und dort würde der 50er auch ganz normal gelten.

Ciao
Alex

Ok, also mal grundsätzlich endet der 50er nach spätestens 1km (siehe unten) auch ohne Taferl…
Hab das zwar schon mal gehört, aber nachdems keine „gelebte Praxis“ ist hab ichs wohl einfach wieder vergessen! :slight_smile:

Bei einer normalen Kreuzung glaube ich zu wissen, dass der 50er weiter gilt wenn du die Straße nicht verlässt (üblicherweise wenn du gerade weiter fährst). Biegst du aber ab, verlässt du den Straßenzug und somit auch die für diesen Streckenabschnitt geltenden Sonderbedingungen.

Berichtigt mich bitte mit Quellen wenn ich falsch liege, ich finde leider nichts.


§51 STVO

(1) Die Vorschriftszeichen sind vor der Stelle, für die sie gelten, anzubringen. Gilt die Vorschrift für eine längere Straßenstrecke, so ist das Ende der Strecke durch ein gleiches Zeichen, unter dem eine Zusatztafel mit der Aufschrift ,ENDE’’ anzubringen ist, kenntlich zu machen, sofern sich aus den Bestimmungen des § 52 nichts anderes ergibt. Innerhalb dieser Strecke ist das Zeichen zu wiederholen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Gilt ein Überholverbot oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Straßenstrecke von mehr als 1 km, so ist bei den betreffenden Vorschriftszeichen die Länge der Strecke mit einer Zusatztafel nach § 54 Abs. 5 lit. b anzugeben, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert; dies gilt für allfällige Wiederholungszeichen sinngemäß.

k.a. ob ich dich richtig verstanden habe, aber der 50er gilt solange auf deinem Straßenzug, bis er durch eine ander eTafel aufgehoben wird, oder eben die 1000m vorbei sind. Wenn du den Kreisverkehr (davon bin ich ausgegangen) gerade durchfährst, gilt weiterhin die beschränkung, wenn du abiegst gilt sie nicht mehr.

Also genau so wie bei jeder anderen herkömmlichen Kreuzung.

Wenn z.B. drei Straßen mit einem Kreisverkehr verbunden sind, alle zueinander in gleichen Winkeln, wann ist man dann gerade weitergefahren? 1. Ausfahrt oder 2.? Abgesehen davon ist bereits die Einfahrt in den Kreisverkehr eine Kreuzung auf der du strenggenommen deinen Straßenzug verlässt.

Du weißt es also auch nicht, wir beide glauben halt jeweils irgendwas. Diskutieren wird da weiter nichts bringen.

Weiß es vielleicht irgendwer und kann dazu eine glaubwürdige Quelle einbringen?

Ich verstehe da die schwierigkeit nicht :slight_smile: ich war noch nie in einem Kreisverkehr in dem nicht klar gewesen wäre was „Geradeaus“ ist und was abbiegen ist…  :slight_smile:

folgst du dem straßenverlauf, bleibt der 50er, verlässt du ihn, gilt wieder die allgemeine Beschränkung. (darüberhinaus besitzen die Straßen ja entsprechende Namen / Bezeichnungen wodurch erkennbar ist, auf wlecher man gerade fährt und in welche man abbiegt).

Ciao
Alex

Ich hab jetzt mal eine Fachmännische Zeichnung erstellt wie ich das meine :smiley:

Das beispiel ist willkürlich und iczh hab keine ahnung wie dort beschildert ist, aber angenommen du kommst von dort wo der rote pfeil ist, das ganze ist außerhalb der Ortschaft und da ist ein 50er Schild… dann gilt der 50er für die B 122 weiterhin wenn du rechts abbiegst, wenn du den kreisverkehr durchfährst und nach links abbiegst gilt die beschränkung nicht mehr. weil es ja die B 139 ist.

Ciao
Alex

jaja, ich bestreite ja nicht, dass deine Ausführungen glaubhaft und sinnvoll sind. Aber offiziellen Text mit Paragraphen und Absatz hab ich keinen. Dem Sherrif deine Skizze zu zeigen wird mir wohl nicht viel bringen! :slight_smile:

das ist eine Kombination aus:

§ 20 Abs. 2 StVO
§ 51 Abs 1, StVO

Ich wurde im Septemper auf der B 95 mit 135 km/h gemessen und angehalten.
Das wäre ja noch das kleinere Übel wenn dort ein 100er erlaubt gewesen wäre. Die 70er Beschränkung auf die sich jetzt die Behörde im Führerscheinetziehungsverfahren bezieht,stand jedoch noch auf der B 88(ca.150 Meter vor der Kreuzung mit der B95).
Der Rechtsanwalt erklärte mir,die 70er Beschränkung sichere den Kreuzungsbereich ab und gilt solange ,bis ein weiteres Verkehrszeichen die Beschränkung aufhebt.
Anscheinend gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch auf der anderen Landes/Bundesstrasse weiterhin ohne das sie im Kreuzungsbereich nochmals angezeigt werden muss §§??—qwrtzgggg.
Jetzt habe ich anscheinend „den Scherb´m auf“
So ist es halt bei mir gelaufen
Gruß Fritz.

Zumindest ist mal geklärt, dass es auch zu Troubles kommen kann wenn die Situation eigenlich klar sein sollte…
Aber Ffritz, mal ehrlich, wehr dich! Wenn du keine 70er Beschränkung sehen konntest weil auf deiner Straße kein Taferl war, dann um Gottes Willes kämpf dich durch alle Instanzen! Das kanns doch nicht sein, muss man hellsehen können in Österreich?

Ok, habs mir gerade im Googlemaps angesehen, ich kenn die Kreuzung sogar zufällig weil ich mich da mal verfahren habe. Ich bin mir relativ sicher, dass man da egal von wo man kommt einen 70er gezeigt bekommt.

von einem abgestellten Kastenwagen verdeckt war,hat mich die BH-Feldkirchen auch nur wegen einer Überschreitung von über 30 km/h bestraft.
Jetzt liegt das ganze aber bei der für mich zuständigen BH-Neunkirchen.
Da fängt der Zauber wieder von vorne an.
Natürlich habe ich in meiner Stellungnahme an die BH-NK auf die Strafbemessungsgrundlage der BH-FK hingewiesen.
Jetzt muss ich einmal abwarten was passiert.
Natürlich ist es eine Sauerei wenn unmittelbar bei der Kreuzung keine 70er-Tafel aufgestellt ist.
Gruß Fritz.