Gewährleistung bei Gebrauchter

Hallo Forum,

folgendes anliegen:
Habe mir vor ca. 2 Wochen eine gebrauchte Yamaha XJ 600 S Diversion (knapp 42.000 km) beim Händler gekauft und muss zugeben, dass ich von Motorrädern leider nicht viel Ahnung habe, warum ich mehr oder weniger dem Verkäufer „blind“ vertrauen musste.

Letzen Freitag hat sie neue Reifen bekommen und zu den neuen Reifen gabs noch eine böse Gratisüberraschung.
Der Mechaniker hat mir dann erstmal eine schöne Liste von Fehlern vorgelegt, die eigentlich schon hätten repariert werden müssen. Die Liste:

-Ansaugstutzen
-Radlager hinten
-Rastpunkt im Lenkkopflager
-Gabelsimmerringe
-Kettensatz
-Zündkerzen
-Ölwechsel
-Luftfilter (evt.)
-Ventile einstellen

Mein momentaner Wissenstand ist der, dass Verschleißteile vom Händler nicht repariert werden müssen.
Allerdings kann man jawohl erwarten, dass der Händler einen Standarservice wie Ölwechsel oder Zündkerzenwechsel vor dem Verkauf durchführt, egal wie alt das Motorrad ist…

Jetzt ist die Frage, welche Dinge von der oberen Liste vom Händler aufgrund der Gewährleistung repariert werden müssen, oder ob er überhaupt nichts tun muss. Weil alles zusammen würden laut dem Mechaniker meines Vertrauens nocheinmal ca. 500€ verschlingen.

Vielen Dank im vorraus.

mfg

Oliver

also ich hätt zumindest einen ankauftest bei einem autofahrerklub gemacht. da wär doch der eine oder andere mangel
vor dem kaufabschluss aufgefallen. aber ich will jetzt gar nicht gscheit daher reden, hinterher.

ich denke, du wirst nicht viel erreichen auf gewährleistung/garantie. ausser der nette händler macht hier etwas auf
kulanz. aber mir ging es ähnlich vor jahren, witzigerweise auch mit ner 600er div. der hat sich damals auch nur abgeputzt.
ist leider meist so in der praxis.

trotzdem noch alles gute

(was ein mopperl jo is)
gilt eine gewährleistung von zwei jahren ab übergabe.
selbstverständlich nur für g’schichtl’n, die schon bei der übergabe vorhanden waren!
(wovon du bsplw. beim radlager und beim lenkkopflager ausgehen kanst)
ich würd den freundlichen händler nicht so schnell aus seiner pflicht entlassen!
lg
martin

super, wieder einer der Kohle ausgibt und sich dann wundert, dass er vielleicht a bisserl Mitdenken hätt müssen.
Warum schreib i des…

Heut weis a jeder, dass man si beim Kauf a bisserl Gedanken machen soi. Oft gnua hert ma des in den Medien und da kuhmst ma hoch, wenn da wieder so a Blindkneiser daherkummt und dann auf nixwissen tuat.

Bitte wach auf da drüben, heutzutage musst was KFZ beftriff immer alles kontrollieren losssen.
Wenn du di net auskennst, dann frog jemanden oder geh zum Arbö oder Öamtc , die helfen dir eh wo es geht.
Hier gibt so viele Leit die , i muad des amoi loswerden vom Leben bestroft werden miassen, weils afoch zbled san sich a bisserl mit Verstaund was zu kaufen.
Geh am besten zu RA ode zum Öamtc oder Arbö und hoffentlich host jetzt dazuglernt.
Ois gute und an guaten Tog no…

Mei liabste Weis…

ein mangel vor der schon bei der übergabe vorgelegen ist (was in den ersten 6 monaten nach übergabe angenommen wird) ist der händler verpflichtet den mangel zu beheben. alle angeführten fehler entstehen nicht durch falsche beanspruchung oder fehlbedienungen (zumindest nicht in den ersten 2 wochen) daher sind sie vom händler zu beheben. wenn er nicht will dann musst du dein recht eben durchsetzen, aber auf jeden fall mal schriftlich (per eingeschriebenen brief) einfordern und dann auf die reaktion warten. wichtig ist rasches handeln und nicht ewig lang mit der beanstandung warten.
 

Was steht im Kaufvertrag? Wenn es wirklich ein Händlerkauf war, kann er die Gewährleistung nicht ganz ausschließen. Somit ist er in der Haftung. Wenn es ein Vermittlungsverkauf war, sieht es schlechter aus. Dann ist der Vertragspartner möglicherweise Privat und es steht wie Besichtigt und Probegefahren. Das ist die schlechteste Variante.