Hi Freunde…
Ich hab heute was seltsames gesehen…
Und zwar eine Chopper mit einzeiligem Kennzeichen!!
Gibt’s also vielleicht doch irgendein Schlupfloch um Auto und Motorrad mit Wechselkennzeichen zu fahren?
Vielleicht irgend eine skurrile Umtypisierung?
mfg
sigi
würde mich auch interessieren. War aber kein blaues kennzeichen, oder?
chrisu
…es gibt motorräder bei denen ein einzeiliges kennzeichen typisiert ist…zB einige Trikes
Bei einspurigen isses sehr selten, kann aber vorkommen…
LG
auch gewundert …
chrisu
Kennzeichentafel
KFG §§ 49 ff; KDV § 26 (6)
Die behördliche Kennzeichentafel muss hinten, senkrecht zur Längsmittelebene des Kraftrades annähernd lotrecht und und so angebracht sein, dass das Kennzeichen vollständig sichtbar sowie gut lesbar ist.
Die Anbringung seitlich links, auch wenn die erforderlichen Sichtwinkel eingehalten werden, ist im Hinblick auf die Verletzungsgefahr (vorspringende Teile) nur aus sachlichen Gründen (genehmigter Fahrzeugumbau) gerechtfertigt.
Die maximale Fahrzeugbreite darf durch eine seitlich versetzte Kennzeichentafel nicht überschritten werden, ebenfalls muss deren Ausleuchtung gewährleistet sein.
Die Kennzeichentafel muss mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein und ist kein Ersatz für eine unzureichende Radabdeckung.
In Einzelfällen kann es sein, dass an Motorrädern einzeilige Kennzeichentafeln besser montiert werden können. Eine entsprechend gute Ausleuchtung der einzeiligen Kennzeichentafel muss dann durch zwei Kennzeichenleuchten erfolgen.
Die Kennzeichentafel (weiß und zweizeilig) darf weder ganz noch teilweise, auch nicht mit durchsichtigen Materialien, abgedeckt sein. Auch das Anbringen von Klebefolien, z.B. A-Zeichen auf blauem Balken mit 12 EU-Sternen, ist verboten, (Öffentliche Urkunde) wird aber toleriert, wenn Buchstaben und Ziffern des amtlichen Kennzeichens dadurch nicht verdeckt werden.
Bei EU-Kennzeichentafeln muss am linken Rand in einem blauen Feld mit 12 gelben Sternen das internationale Unterscheidungszeichen A in weißer Schrift angegeben sein.
In Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist dann die zusätzliche Führung des oval umrandeten ( A ) am Fahrzeugheck als internationales Unterscheidungszeichen nicht mehr erforderlich.
Dies gilt weiters für Bulgarien, (Kroatien), Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Serbien/Montenegro.
Bei Kennzeichen mit EU-Emblem muss in jedem Fall auch die Umrandung vollständig sichtbar sein; bei der Befestigung mit einem serienmäßig hergestellten Kennzeichen-Halter darf der Rand der Kennzeichentafel jedoch geringfügig verdeckt werden. Die Halterung soll den Beanspruchungen des normalen Fahrbetriebes standhalten. Ein weitergehender Schutz vor Diebstahl oder Herunterfallen im Geländebetrieb ist nicht notwendig. Das Anschrauben (Annieten) der Tafel ist als Sicherungsmaßnahme zulässig. Das Umbiegen der Kennzeichentafel-Randfläche ist nunmehr verboten! (Die nach der alten Rechtslage gemäß Erlass geregelte Erlaubnis zum Umbiegen der seitlichen Kennzeichentafelränder wurde rückwirkend aufgehoben; der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen!)
Ab 1. April 2005 werden Kennzeichentafeln für Motorräder nur mehr mit dem Format 210 x 170 mm ausgegeben, wobei die Anzahl der Vormerkzeichen bei Nachbestellungen und Wunschkennzeichen bis zu 6 Zeichen beträgt.
Der Zulassungsbesitzer eines Motorrades, für das eine EU-Kennzeichentafel (250 x 200 mm) ausgegeben worden ist, hat die Möglichkeit, die Ausfolgung einer neuen (kleineren) Kennzeichentafel zu beantragen. Dabei kann auch die Ausfolgung einer Kennzeichentafel mit dem bisherigen Kennzeichen (Schriftzeichen) beantragt werden. Der Betrag für den Ersatz der Gestehungskosten der neuen Kennzeichentafel (9,80 €) ist gleichzeitig mit dem Antrag zu erlegen. Die neue Kennzeichentafel ist nur gegen Ablieferung der bisherigen Kennzeichentafel auszufolgen.
Bei Zuweisung eines neuen Kennzeichens ist der bisherige Zulassungsbescheinigung abzuliefern.
Der Anspruch auf Ausfolgung der Tafel erlischt, wenn sie vom Antragsteller 6 Monate nach Einbringung des Antrages nicht abgeholt wurde.
Ein Wunschkennzeichen kann sofort zugewiesen oder vorerst für die Dauer bis zu 5 Jahren reserviert werden. Die frei wählbare Buchstaben- / Ziffernkombination hat je nach Menge der verfügbaren Zeilen der Kennzeichentafel 3 - 6 Zeichen, muss mit einem Buchstaben beginnen und mit einer Ziffer enden, die blockweise zusammengefasst sind. (Kostenersatz)
Der Antragsteller muss mit dem Zulassungsbesitzer ident sein, da das Führen eines Wunschkennzeichens als höchstpersönliches Recht nicht übertragbar ist. Das Recht zur Führung erlischt nach Ablauf von 15 Jahren, dem Besitzer steht das Vorrecht auf eine neuerliche Zuweisung zu.
Eine Kennzeichentafel mit erloschenem Wunschkennzeichen darf nicht weiter am Fahrzeug geführt werden, sie ist unverzüglich der Zulassungsstelle zurückzugeben und es wird ein Standardkennzeichen zugewiesen.
Ein Wechselkennzeichen kann auf Antrag für 2 oder 3 Krafträder (Klassen L3e, L4e) zugewiesen werden. Wechselkennzeichen für Krafträder und Kraftwagen sind wegen der unterschiedlichen Obergruppenzugehörigkeit wie auch Abmessungen (Format) der Kennzeichentafeln nicht möglich. („Kfz-Steuer“)
Bei Verlust der Kennzeichentafel besteht umgehend Meldepflicht bei der nächsten Polizeiinspektion, die eine Verlustbestätigung ausstellt. Mit dieser und einem anzufertigenden Ersatzkennzeichen darf eine Woche gefahren werden, eine neue Kennzeichentafel ist sogleich zu beantragen.
Die Hinterlegung von Kennzeichentafel und Zulassungsbescheinigung, mindestens 45 Tage, ist bei den mit Zulassungsagenden betrauten Behörden bzw. Versicherungen möglich. Durch die Kennzeichenhinterlegung wird die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr nicht berührt, es ruht nur der Versicherungsvertrag.
Dadurch kann die Haftpflichtversicherungsprämie, die motorbezogene Versicherungssteuer und die Kaskoprämie anteilig eingespart werden. Während dieser vereinbarten Zeit ist auch ein Wechsel der Versicherung möglich.
Als Alternative bieten die meisten Versicherer bei Verzicht auf die zeitlich befristete Hinterlegung des Kennzeichens für Motorräder, z.B. während der Wintermonate, Rabatte und Vergünstigungen.
Von der Hinterlegung ist die Freihaltung des Kennzeichens, längstens 6 Monate, die nach Abmeldung erfolgt, zu unterscheiden. Für freigehaltene
Hab da eine Harley gesehen, war ein Dreirad, importiert von der Polizei aus Arizona. Diese wurde hier in Österreich als LKW typisiert. Kein Scherz. Ein sogenanntes Servicar… 750 ccm…
aber leider spielts des net … mit wechselkennzeichen kannst aber meines wissens nach nur zwei oder mehrere autos oder zwei doer mehrere Mopeds anmelden. wenn des kreuzweise (auto mit moped) auch ginge, wär i der erste, der das machen würd. besser sparen kann man doch gar net. weil wofür braucht leicht die frau daheim das auto, wenn i mitm moped unterwegs bin gg
grüße, stoffi
e-glide von harley is es meist auch einzeilig
lg tina