Hallo!
Habe heute eine ganz brandaktuelle Info erhalten.
In der Steiermark wird das Stufensystem bei den Tempoüberschreitungen (20,30, 35 Euro) abgeschafft. Das gilt ab sofort!!!
Ab jetzt gilt: Tempoüberschreitung bis 20 km/h 35 Euro
Tempoüberschreitung von mehr als 20 km/h ist automatisch eine Anzeige fällig.
Schwacher Trost: dafür wird das Nichtbeachten der roten Verkehrsampel ohne Gefährdung um 1 Euro „billiger“ und kostet auch 35 Euro.
Habe die Ehre
Ully-Bär
Da muss man ja hinkünftig in der grünen Mark höllisch aufpassen …
Persönlich find ich das Ganze schon etwas heftig. Aber das ist offenbar Wille der Politik
Neue Besen kehren gut und wir haben ja einen neuen Landeshauptmann. Wenn man das jetzt auf die Bundespolitik umlegt …
Habe die Ehre
Ully-Bär
wie teuer wirds im normalfall dann bei einer anzeige?
chrisu
Das kommt eben auf die Übertretung an. Da gibt es dann bei der Behörde Sätze bei welcher Geschwindigkeitsübertretung wieviele Euronen vorzuschreiben sind.
Meine Vermutung (!) geht dahin das diese Sätze im gleichen Aufwaschen auch angehoben werden.
Habe die Ehre
Ully-Bär
meiner Meinung nach sollten grad die Rot/gelb-Ampelfahrer und Vorrangnehmer hart bestraft werden…
Aber wer fragt uns schon…
a) nicht zu schnell fahren oder
b) nicht erwischen lassen
wobei ich ersteres bevorzuge. Will mit meinem Gehalt ja nicht den Staat noch mehr sponsern.
Lg.
Dops
wieso hab ich dann im sommer für 149 anstatt 130 auf der autobahn ganze 49€ bezahlt ? war aber keine anzeige ! mfg
Ganz einfach weil die Regelung erst jetzt in Kraft getreten ist.
Habe die Ehre
Ully-Bär
deine fahrzeuge, denn mitn sprit, motorsteuer, mehrwertsteuer für die ersatzteile, reparaturen, usw. sponserst erm am meisten…
seltsame motivation nicht zu schnell zu fahren, wegen dem bissl geldstrafekopfschüttel
die „übliche“ Toleranz. Dass es zumindest die 3km/h (ab 100: 3%) sind ist mir schon klar. Aber was machen deine Kollega, wenn z.B. jemand statt 50 mit 58 erwischt wird: Organmandat, oder einfach net aufhalten?
Greez, Peter
PS: hatte noch vor dem Euro eine Anzeige aus Holland (Nijmegen) erhalten: 53 statt 50 (gemessen = 55, aber 2km/h Toleranz wurden mir freundlicher Weise abgezogen) - kostete 50 Gulden (~300ATS). I hoff´ in der grünen Mark werden jetzt net ähnliche Sitten einreißen :-/
Die Antwort auf Deine Frage ist einfach ein Organmandat in der Höhe von Euro 35,00. So ist das vorgesehen.
Andere „Lösungen“ sind eigentlich nicht im Sinne des Gesetzes (zB Abmahnung).
Habe die Ehre
Ully-Bär
ab pötschenpaß geh i besser zu fuß heim nach graz…
dass ich irgendwo gelesen hätte… wenn die übertretung zu keinerlei gefährung geführt hat wäre der beamte berechtigt es in eigenem ermessen bei einer verwarnun gzu belassen… kann das sein oda hab ich mich da verlesen?
Ciao
Alex
Da hast Du Dich verlesen.
Der § 21 VStG lautet:
Absehen von der Strafe
§ 21. (1) Die Behörde kann ohne weiteres Verfahren von der
Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des
Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung
unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig
unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid
ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um den Beschuldigten von
weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.
(1a) Die Behörde kann von der Einleitung und Durchführung eines
Strafverfahrens absehen, wenn die Verfolgung aussichtslos erscheint
oder der hiefür erforderliche Aufwand in einem Missverhältnis zum
Grad und zur Bedeutung der in der Verwaltungsübertretung liegenden
Verletzung öffentlicher Interessen steht.
(1b) Unter den in Abs. 1 genannten Voraussetzungen können die
Verwaltungsbehörden von der Erstattung einer Anzeige absehen.
(2) Unter den in Abs. 1 angeführten Voraussetzungen können die
Organe der öffentlichen Aufsicht von der Verhängung einer
Organstrafverfügung oder von der Erstattung einer Anzeige absehen;
sie können den Täter in solchen Fällen in geeigneter Weise auf die
Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.
Im Absatz 2 ist die Möglichkeit der Abmahnung durch einen Polizisten vorgesehen (gesetzlich geregelt). Ob jedoch die Voraussetzungen nach Abs 1 bei einer Tempoübereschreitung gegeben ist, darüber gehen die Meinungen grundsätzlich auseinander. es wird teilweise angenommen das bei einer Geschwindigkeistübertretung nie ein „geringes Verschulden“ anzunehmen sei … Schließlich und endlich ist das Ganze ein Kann-Bestimmung und keine Muß-Bestimmung (das heißt es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Abmahnung).
Habe die Ehre
Ully-Bär
im ermessen des amtshandelnden… hatte nur im hinterkopf dass es so etwas geben muss, da mir das schon einmal so erklärt wurde: „da keine besondere gefährdung bestand klären wir sie hiermit bla bla bla“
thx für die info
Ciao
Alex
geht jo sei eisen gornet so schnö …
ggg
chrisu
augen zu, gas und durch …
lg
chrisu
Wie Du schon geschrieben hast: Weil es eine Anonymverfügung war.
Anonymverfügungen sind teurer als Organmandate (zahlen an Ort und Stelle).
habe die Ehre
Ully-Bär
dass man im Fall des Falles einem Beamten mit Fingerspitzengefühl gegenüber steht. Bei 50 wegen z.B. 57 gleich 35,- bezahlen zu müssen schlägt aus meiner Sicht dem Fass den Boden aus :-/
Ich hab zu den „Gesetzen“ sowieso einen ganz eigenen Bezug: aus meiner Sicht sind das alles keine in Stein gemeißelten 100,00%igen totalitären Wahrheiten, sondern ein gewisser Leitfaden, nach dem sich die Allgemeinheit richten soll. Und solange nichts & niemand zu Schaden kommen kann, sollten diese Grenzen im vernünftigen Ausmaß „ein bisschen zu verbiegen“ sein. Tut niemandem weh Falls es doch zu Hoppalas (Unfällen & dgl.) kommt, dann sind diese Grenzen sehr wohl die exakten Vorgaben, nach denen zu handeln/beurteilen ist.
In diesem Zusammenhang verweise ich beispielsweise auf die Speed-Geschichte auf deutschen Autobahnen: wer über 130 brettert, hat bei einem Unfall den Beweis-Notstand, dass bei <=130 dieser Unfall NICHT zustande gekommen wäre. Finde ich OK - wer schneller fährt, muss sich seiner Verantwortung bewusst sein.
Der „österreichische Weg“ (auch frei nach dem Motto „darfs ein bissal mehr sein“) möge uns allen erhalten bleiben - das wünsche ich mir nicht nur, das erwarte ich mir auch von unserem Land! Es ist Teil unserer Kultur.
Und die Steiermark ist ein Teil von Ö!! ----> diese Veränderungen gehören wieder rückgängig gemacht. Es möge der allgemeine Hausverstand wegen solcher Neuerungen net von vorn herein ausgeschaltet werden.
Greez, Peter