Geisterfahrer deshalb, weil ich zum Zeitpunkt der Straftat ( Ort und Zeit steht ja drin ) nachweislich per Käfig im Büro war und mein Baby in der Garage schlummerte.
Was mir vorgeworfen wird ist ein zu weit eingezogenes Gasseil auf der B111.
Lasermessung
Würde eh „nur“ 29.- kosten…
Da dies ein Montag war, glaube ich, dass der Kiebi sich einfach im Datum vertan hat und ich tatsächlich am Sonntag zu schneidig unterwegs war.
Habe der BH den Sachverhalt schriftlich erklärt (natürlich ohne den Hinweis auf
den Sonntag g ) und um Aussetzung des Verfahrens gebeten.
Hat jemand von Euch Erfahrung mit sowas???
LHG
F.
Bin dort gfahren, woarscheinlich a zu schnö ,aber net an dem Tag der mia vorgworfn wird!
I woat jetzt amoi ob!
War’s Montag, der 5.8. nachmittags ?
…von einem Bekannten Exekutiv-Organ (schöne Umschreibung - gell?) erklären lassen. Dabei ging es halt um einen falsch ausgestellten Strafzettel wegen Falschparkens (Ottakringer- und Taliastraße vertauscht). Jedenfalls: wenn sich ein Kapplständer bei Datums- und/oder Zeitangaben nachweislich geirrt hat, ist das ein 100%iger Grund, daß die Sache eingestellt wird. Sieht dies derjenige nicht ein, entsteht ihm nur noch mehr Schreibarbeit. Der Bitte auf Einstellung bei der BH müsste aus diesem Grunde schon nachgegeben werden. Im Notfall geht der Einspruch sicher durch.
GritinX - Salwie
wennst Lust hast kannst jetzt aber deinen Spaß mit der Behörde haben …
ebenfalls eine lenkererhebung von der bezirkshauptmannschaft neusiedl am see bekommen und zwar für illmitz auf der B10 um 9.30, tatsächlich ist meine dicke auch in der garage gestanden und ich war beruflich in tirol unterwegs und das seit 3.8., hab zimmernachweis usw. habe ebenfalls eine richtigstellung gefaxt und bis heute ist nix gekommen weder positiv noch negativ !!!
wie meinst des mit "spass" ?..
mußt sie ja net gleich drauf aufmerksam machen auf ihren Fehler, kannst sie ja durch spßigen Briefverkehr etwas gängeln. Ist manchmal ein gutes Training für den „Ernstfall“!
hast eh Glück gehabt, daß du net gefahren bist, weil dann droht der Führerscheinentzug…
kann man nicht berufen.Schriftverkehr mit der Behörde wegen einer Anonymverfügung ist SINLOS.
Erst wenn die Einzahlungsfrist verstichen ist
und ein ordenedliches Verfahren eröffnet ist ,
kann man Berufen, Einspruch erheben oder was auch immer.
„L“ nach