Haftungsfrage bei Befreiung von Helmpflicht

Ich bin in einem anderen Forum auf das Thema gestossen.
In DE gibt es die Möglichkeit sich von der Helmpflicht befreien zu lassen.
Ich gehe mal davon aus dass es sowas auch in AT gibt.

Wie sieht das dann rechtlich aus wenn ich jemanden mit einer solchen Befreiung und ohne Helm unsanst vom Mopped hole und der hat dann Kopfverletzungen die er mit Helm nicht hätte oder die dann weniger schlimm wären?

Ersten ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch genau so einen „Befreiten“ zu treffen und zweitens wird hier das Gericht jeden Fall einzeln entscheiden.

Ich habe einmal einen Artikel gelesen, dass es im Burgenland einen Mopedfahrer gibt, der aufgrund seiner enormen Kopfgröße eine Helmbefreiung hat. Laut dem Artikel gibt es in Österreich nur ganz weniger solcher Fälle. Es gleicht einem Lotto Sechser, dass man einen Unfall mit so einer Person hat.

das kann ich dir auch nicht sagen bzw schreiben.aber ich gehöhre zu der generation die noch ohne helm motorradfahren durfte.ich kann mich in meinem umfeld eigentlich nicht an einen schweren unfall ohne helm errinnern,alerdings an einige mit helm die tötlich endeten…
aber guat heite sollte man ja zum radfahren,schifahren…???joggen??? woll auch einen helm tragen :eyes:
lg silli,der immer mit helm motorrad fährt

Ich kenne jemanden, der hatte aus gesundheitlichen Gründen eine Helmbefreiung für Roller. Inzwischen musste er aber den Ausweis abgeben (ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen).
 
Rechtslage Schweiz (ohne Gewähr!!!) in Kurzform:
Du hast ihn vom Fahrzeug geholt, er war legal unterwegs (Helmtragen unmöglich), daher haftest du. :wink:

von Helmpflicht gibts bei uns auch, ist aber sehr selten. Ich kann mich nur an einen einzigen Fall (Mopedfahrer) vor rund 20 Jahren erinnern, der so einen großen Kopf (ernsthaft !) hatte, dass ihm kein Helm passte und der deshalb mittels amtsärztlichem Gutachten befreit war.
Ich gehe davon aus, dass der Lenker in so einem Fall legal ohne Helm unterwegs ist und es deshalb auch keine Einschränkung der Versicherungsleistung gibt.

bzw. kannte einen weil er leider schon verstorben ist, aber nicht beim biken. er hat den vollen versicherungsschutz allerdings musste er auch eine ca. 5 fache prämie bezahlen, wobei das erste angebot schon fast als unanständig galt

ist das schon möglich. Praktisch gehe ich davon aus, dass das nicht mehr geht.
Schuberth zB bietet Helmgrössen bis 65 und dann besteht immer noch die Möglichkeit einer Sonderanfertigung des Innenlebens.
Das hat es ja vor gut 20 Jahren noch nicht gegeben.