Helm mit DOT statt ECE

Wie schauts rechtlich/verischerungstechnisch aus wenn ich einen Helm fahre der nach DOT Nr. Ötzdötz und nicht nach ECE22.04 geprüft ist.

Kleine Recherche ergab das ECE 22.04 „Pflicht“ ist, aber was kann mir da finanziell passieren?

wenn dein helm nicht zugelassen ist kommt es zur schadensminderung beim unfall, denn es kommt gleich ob du ganz ohne oder ohne zulassung fährst… mit anderen worten, wenn dich jemand niederführt, oder du selbst einen unfall baust, geht mehr schuld auf dich, und du kriegt weniger geld, bzw. mußt mehr blechen…

aber ob die DOT hier nicht anerkannt wird, hab ich KEINE ahnung??? ich denk mir nicht, aber wissen tue ich es nicht…

lg
sigi

Die
Verletzung dieser Pflicht begründet, jedoch nur soweit es sich um
einen allfälligen Schmerzengeldanspruch handelt, im Fall der Tötung
oder Verletzung des Benützers durch einen Unfall ein Mitverschulden
an diesen Folgen im Sinne des § 1304 ABGB. Das Mitverschulden ist so
weit nicht gegeben, als der Geschädigte (sein Rechtsnachfolger)
beweist, daß die Folge in dieser Schwere auch beim Gebrauch des
Sturzhelmes eingetreten wäre.



Da bin ich eben nicht schlau geworden draus …

=> deshalb die Anfrage ob das jemand genauer weiß

es geht darum, wennst mit dem DOT helm fährst, und sagen wir mal jemand fahrt dir hinten drauf, ist sicher nicht der falsche oder fehlende helm daran schuld, also gibts keine schadensminderung, der schuldige wird dir die volle schmerzensgeld zahlung leisten müssen!

anders beispiel: du fahrst auf der landstraße mit 100kmh und der helm verruscht dir weil er nicht geprüft ist und einfach schlecht sitzt, und du siehst nix mehr, und wie du so versuchst den helm zu richten fährt dir jemand hinten drauf… eigentlich ist er schuld da er mehr abstand halten sollte, aber da du falschen helm gehabt hast wird er dir sicher nur einen kleinen teil deines schmerzensgeldes (in dem fall sogar deines schadens) zahlen müssen…

ich hoffe du kannst dir jetzt mehr drunter vorstellen?!

lg
sigi

Nur: ich gehe davon aus das soetwas nicht passiert => „a weng mit Hirn“ … => ich schau schon das da alles passt und der Helm i.O. ist, mir gings nur rein um Löhnemann & Söhne.

Btw. Helm ist ein Bandit XX von z.B. www.motorbike.de

Die neueren haben das ECE-Prüfsiegel (Bandit XX in Carbon z.B., ist bis auf Material ident), die älteren halt „nur“ die Ami-Norm (DOT).

Und wenns in Amiland für Rennsport zugelassen sind denke ich mir weniger für meine private Sicherheit.

Aber trotzdem Danke fürs bemühen :slight_smile:

das du ohne ece gesetzeskonform unterwegs bist
die DOT norm ist vom amerikanischen D epartment O f T ransportation wird bei uns sicher überhaupt keine bedeutung haben.
ich würd die finger davon lassen um unannehmlichkeiten zu vermeiden.

wie genau die konsequenzen sein können weiss ich leider auch nicht.

vlg
royal

ich denk mir du solltest keine probleme haben, ist ist wirklich nur eine geldsache bei einem unfall… eh schon wissen, die versicherungen geben nicht so gern etwas von ihrem geld her ggg

aber sicherheitstechnisch glaub ich nicht dass die DOT der ECE um irgedwas nachsteht, und wenns auch im rennsport benutzt wird, ist es sicher ein top-helm!

lg
sigi

ps: trotzdem wünsch ich dir dass du nie in die verlegenheit kommst um die sicherheit des helemes auszutesten ;-))

schauts so aus das bis zu einer gewissen Frist das Fahren mit solchen Helmen erlaubt war, und nachdem diese Frist verstrichen ist das eigentlich geplante neue Gesetz nicht gekommen ist (oder so ähnlich, ich habe es nicht soo genau verstanden, bin ja kein Paragraphenritter :D).

=> in .de ist es anscheinend „grau“ bzw. nicht ausdrücklich illegal.

Wie genau es in .at gehandelt wird habe ich gestern Abend noch nicht rausfinden können.

Zur Gendarmerie will ich (nona) nicht gehen um das nachzufragen => kleiner Ort wo ich wohne (Freistadt) => …

würd ichs nicht riskieren.
is das so ein einzigartiger helm?
ich hätte bedenken was bei einer verletzung passiert.
unfallversicherung usw.
die nötzen meist jedes noch so kleine hintertürl wenn man ihnen die chance gibt.

vlg
royal

ist nicht einzigartig, aber er gefällt mir sehr gut und hat ein gutes Preis/Leistungsverhältnis.

=> ich habe ja einen anderen thread aufgemacht hier zum Thema „Streetfighterhelm“ …

Gesetze sind wie üblich $§@?%& => nach knapp 10 Querverweisen bin ich jetzt fast so schalu wie zuvor.

Aber: ungeprüfte Helme dürfen nicht verkauft werden => es gibt aber mindestens einen Händler in Wien der sie verkauft => kA ob Händler bundesgesetzlich angedrohte Prüfungen des Geschäfts riskieren.

Außerdem gibt es 2 weitere Möglichkeiten: so eine Art „Einzelgenehmigung“, die 2 Varianten hat. Das kann ich GSD nicht überprüfen => BGBL sind erst ab 1983 online :D, aber das entsprechende Bundesgesetz sagt nur multilateralen Wischiwaschi aus (waren 1971 Schüssel und Verheerend-Wallner schon im Amt? :D)

Kosten zwischen knapp 100 ATS und knapp 600 ATS (in Jüro halt).

Bei Interesse: BGBL: 548/1988, 376/2002 (suche nach helm", im Bundesrecht nach 177/1971 suchen, hier dann Regelung 22 bzw. die Absätze dazu.

Fazit: I fought the law, but the law won :frowning:

Sind hier denn keine Kieberer die wissen wie sowas gehandelt wird? :D:D:D

meines wissens darf alles verkauft werden ob der helm die gesetzlichen normen erfüllt (ece prüfzeichen) musst du schon selbst schauen.
schliesslich kannst du den helm ja auch für andere zwecke verwenden die ausserhalb der stvo liegen.
möglicherweise muss beim verkauf darauf hingewiesen werden.
hab schon öfters so hauchdünne eierschalenhelme gesehen z.b.für chopperfahrer
die hatten allerdings alle einen aufkleber mit dem hinweis dass sie nicht zum strassenverkehr zugelassen sind.

das mit der einzelgenehmigung kann ich mir in der praxis schwer vorstellen da du dafür mehrere helme benötigen würdest.
da die festigkeitsprüfung kann nur durch zerstörung des helmes durchgeführt werden.

ps: schüssel und wallner waren sicher nicht im amt haben aber wahrscheinlich die gleichen seminare besucht. *gg

vlg
royal

Habe selber einen Helm mit DOT Prüfzeichen laut SNELL Norm, also der amerikanischen Norm.
Selbiger ist ein SHOEI X9, war bei uns baugleich auch erhältlich mit der üblichen europäischen Norm.
Der einzige Unterschied zwischen der amerikanischen und der europäischen Norm ist daß die Helme für Motorradfahrer laut SNELL Norm (DOT) ein NOMEX Innenfutter haben müssen, sprich feuerfest sein müssen. In Europa muß ein Motorradhelm kein NOMEX Innenfutter besitzen.
Am einfachsten ist: SNELL-Aufkleber am Helm suchen, Nummer ablesen (zB M 95) und bei der OSK nachfragen ob man damit Motorradrennen fahren darf oder durfte (ändert sich jährlich). Ist oder war der Helm für Motorradrennen zugelassen seh ich eigentlich kein Problem beim Tragen auch im Zuge des Straßenverkehrs.
Seid´s jetzt verwirrt? :-)))

wie gesagt, ich bin kein Paragraphenritter, aber §5 des Kraftfahrgesetzes von 1967 sagt dazu:

§ 5. Genehmigungspflichtige Teile, Ausrüstungsgegenstände und
Sturzhelme

(1) Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen und
Anhängern, die für die Verkehrs- und Betriebssicherheit von
besonderer Bedeutung sind und die im Hinblick auf ihre Bauart und
Wirkungsweise einer von der Prüfung des Fahrzeuges (§ 29 Abs. 4 und
§ 31 Abs. 3) getrennten Prüfung unterzogen werden müssen, dürfen
unbeschadet des Abs. 3 und 5, nur feilgeboten oder verwendet werden,
wenn
a) sie unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 3 einer gemäß § 35
Abs. 1 genehmigten Typen oder einer im Ausland genehmigten Type
angehören, deren Genehmigung gemäß § 35 Abs. 4 anerkannt wurde,
b) sie den für sie geltenden Bestimmungen entsprechend und
c) an ihnen das für diese Type festgesetzte Genehmigungszeichen
vollständig sichtbar und dauernd gut lesbar und unverwischbar
angebracht ist.
Das gleiche gilt für das Feilbieten und Verwenden von Sturzhelmen
für Kraftfahrer sowie für das Feilbieten und Mitführen von
Warneinrichtungen (§ 89 Abs. 2 StVO 1960). Das Anbieten solcher
Teile, Ausrüstungsgegenstände, Sturzhelme und Warneinrichtungen an
einen größeren Kreis von Personen wird dem Feilbieten
gleichgehalten.
(2) Sind Umstände gegeben, die die begründete Annahme
rechtfertigen, dass auch nicht genehmigte oder nicht
genehmigungsfähige Teile und Ausrüstungsgegenstände, Sturzhelme oder
Warneinrichtungen feilgeboten werden, so kann der Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie eine Prüfung gemäß § 35 Abs. 8
veranlassen.
(3) Abs. 1 ist auf Teile und Ausrüstungsgegenstände nicht
anzuwenden, wenn sie bestimmt sind
a) zur ausschließlichen Verwendung auf einzeln genehmigten
Fahrzeugen oder
b) zur ausschließlichen Versorgung von Fahrzeugen, deren Type vor
dem Inkrafttreten der Genehmigungspflicht (Abs. 1 lit. a) für
den betreffenden Teil oder Ausrüstungsgegenstand genehmigt
wurde.
(4) (Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 29 BG, BGBl. Nr. 615/1977.)
(5) Der Landeshauptmann kann eine von Abs. 1 abweichende
Verwendung von Teilen und Ausrüstungsgegenständen zum Zwecke ihrer
Erprobung, Überprüfung oder Begutachtung für eine bestimmte Zeit mit
bestimmten Fahrzeugen bewilligen, wenn nicht angenommen werden kann,
daß dadurch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird; hiebei
können auch Ausnahmen von den Vorschriften über die Anbringung der
Teile und Ausrüstungsgegenstände am Fahrzeug erteilt werden.



Naja, ich werde mal beim „Land“ anrufen wenn der Helm da ist, möglicherweise können mir die was genaueres sagen.

also gibts quasi ausnahmen, für DOT helme…

klingt interessant! danke!

lg
sigi

Der sehr freundliche Herr hatte 2 Meinungen: eine dienstliche „ECE 22.04 und sonst nichts“ und eine private.

„I fohr söba überprüfen, und wauns do mit so Landserhöm daherkemman kriagns a Anzeige, oba waun der Höm noch Höm ausschaut, i wissat neahmt der do amal a Anzeige kriagt hät oder das si amoi a Versicherung querglegt hod. Owa nur wei i kan woas haast des ned das des ned gibt, gööö“


=> ich werde wohl mit dem Helm fahren.

Diverse Sondergeschichteln die es laut Gesetz gibt greifen eher nicht, und das die DOT 218 zur ECE 22.04 gleichgestellt wird wirds wohl auch nicht spielen.

… das ist immer gut. Ich kann mich da nur anschließen. Ich denk darüber genauso wie der Beamte vom Land. Im Endeffekt solltest Du selbst auf Deine Sicherheit denken und entsprechend entscheiden.

Du kennst ja den Spruch: Wer Hirn hat, schützt es!

CU
Ully-Bär

der Helm ist ja geprüft, nur halt für Ami-Land …

Und ich „vertraue“ darauf das er iO ist, schaut gut verarbeitet aus, Material ist GFK (sollte auch nichts schiefgehen), Visier kann fixiert werden …

Wenn sich der vom Land nicht auskennt obwohl er selber überprüft werden die Blaupunktvertreter auch nicht mehr wissen :slight_smile: