… aber noch das Rechtsmittel der Berufung.
Wenn du deinen Anwalt auf den Zettel hingewiesen hättest, hätte man das im Berufungsverfahren auch verwenden können.
In allen Fällen, in dene ich bisher mit Gerichten zu tun hatte, wurde ein den Tatsachen entsprechendes Urteil gefällt. Nur weil du schlechte Erfahrungen mit EINEM Richter hattest, heisst das noch lange nicht, dass ALLE Richter befangen und gegen Motorradfahrer eingestellt sind. (Dasselbe gilt übrigens auch für alle anderen Menschen, Berufsstände, …).
LHG, Schlucki
Wie bei den Kommunisten, man dreht sich’s wie man es eben braucht.
dass wir Biker auf der Straße die „Ungustln der Nation“ sind - brauchst nur ein paar Passanten interviewen ![]()
Auch wenn das „Einsatzfahrzeug“ Vorrang hatte - ein gewisses Maß an Hirntätigkeit sollte man dessen Fahrer schon abverlangen können - und auch von ihm einfordern. Genau hier würde ich seine (zumindest moralische!!) Mit(Haupt?!?)schuld sehen. Aber Gerichte werden erfahrungsgemäß anders entscheiden ![]()
Hoffentlich gehts dem Motorradfahrer bald besser …
LG, P.
…überbleiben. Einfahren in eine rote Kreuzung mit einem Einsatzfahrzeug heißt nicht automatisch Vorfahrt. Das erfährt man schon bei der Grundausbildung im Zivildienst.
[url=http://www.vienna.at/engine.aspx/page/vienna-article-detail-page/cn/vienna-news-omark-20050401-010940/dc/om%3Avienna%3Awien-aktuell]http://www.vienna.at/engine.aspx/page/vienna-article-detail-page/cn/vienna-news-omark-20050401-010940/dc/om%3Avienna%3Awien-aktuell[/url]
„„Der Motorradfahrer erlitt Serienrippenbrüche und ein Brustkorbtrauma, er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert. Laut Exekutive war er zu schnell unterwegs.““
naja blöd werdns sein und sagen sie sind schuld…denen kamma genause wenig glauben wie irgendeinem anderen bürger…und sowas is dann bei der polizei, und der richter muss ja fast denen glaubn…hm.nix zu machen.
fg
hat auch ein Einsatzfahrzeug die Pflicht vor dem
Einfahren in eine rote Kreuzung STEHEN ZU BLEIBEN
und sich zu versichern, ob es auch wirklich
Vorrang bekommt, so haben sie es zumindest uns
erklärt!
mfg
Daniel
Ps: Dem Motorradfahrer gute Besserung
beim Landesgericht fahrens alle wie die irren mit blaulicht dorthin auch wenn kein anderer als die herren/fraun beamten drin sitzen.
Mal von der Gehirnleistung mancher blaulichtfahrer abgesehen - was wäre gewesen wenn das kein 200kg motorrad sondern ein 10T LKW gewesen wäre - da hätt der zivilstreife nichtmal mehr die gsichtsbremsn geholfen.
In diesem fall sollten die leute wenigstens an selbschutz denken denn da wären sie samt dem drogendealer im AKH glegen.
LG
glaubt dem polizisten deswegen mehr weil er (obs jetzt stimmt oder nicht) davon ausgeht dass der beamte nichts davon hätte wenn er bei seinen aussagen lügen würde. Denn er ist ja ein amtsorgan und zieht keinen vorteil daraus.
LG
wenn das rotlicht das einzige hindernis ist!!!
in diesem fall dürfte, obwohl ich nicht dabei war das polizeiauto schuld sein, da eine gefangenüberstellung kein notfall ist und daher auch die blaulichtfahrt nicht gerechtfertigt war.
wenn ich als einsatzfahrer in eine kreuzung bei rot einfahre und schiesse jemand ab, bin ich schuld, auch wenn mir der andere den vorrang geben müßte.
grüße chemo (der auch mit blaulicht unterwegs ist)
… nichts anderes behauptet.
Da aber angeblich das Motorrad in die Seite des Autos gekracht ist, war das Auto doch zuerst in der Kreuzung, oder?
LHG, Schlucki
einig mit dir …
LG, P.
dachte immer bei blaulicht trägt immer auch der fahrer des einsatzfahrzeugs schuld am unfall
mit blaulicht? hä?
Ciao
Alex
eine gefangenenüberstellung ist kein dringlicher einsatz, warum sind die blau gefahren?
wenn ich als fahrer eines einsatzfahrzeuges in eine kreuzung einfahre und mich schiesst einer ab, bin trotzdem ich schuld, ich darf erst losfahren wenn alle anderen stehen und sich kein fahrzeug nähert, sprich das rote signal das einzige hindernis ist.
ein kollege hatte einen unfall auf der ausstellungstrasse, bei dem der andere(„normaler Pkw“) bei rot eingefahren ist, er selbst mit blaulicht und folgetonhorn, auf dem weg zu einer menschenrettung bei grün mit 50km/h!
es gab 3 verhandlungen mit zig zeugen zugunsten meines kollegen, erst dann wurde er freigesprochen.
meiner meinung nach gehört der unfall dem fahrer der zivilstreife.
grüße chemo
Zivilstreifen haben auch Blaulicht und zivile Fahrzeuge der Kriminalpolizei, haben die, die sie einfach aufs Dach knallen (Magnet)
LG.Harry
… dir eventuell vorstellen, dass alle Fahrzeuge gestanden sind, das Einsatzfahrzeug in die Kreuzung einfuhr und der Biker - in Unkenntnis der Existenz des Einsatzfahrzeuges - zwischen den stehende Fahrzeugen vorfuhr und dann mit dem Einsatzfahrzeug kollidierte?
Könnte ja auch so gewesen sein, und wer ist dann deiner Meinung nach schuld? Ich gebe niemandem die Schuld, spreche aber auch niemanden von einer Schuld frei, weil ich nicht dabei war und es mir daher absolut nicht zusteht (obwohl ich dieselbe Kreuzung 4 Stunden zuvor auch befahren habe).
Über Fahren mit oder ohne Blaulicht entscheidet auch nicht der Fahrer, so weit ich weiß, sondern die Einsatzzentrale.
LHG, Schlucki
hab no nie mit welchen zutun ghabt gsd und kenns ausm ausland nur mit blaulicht im inneren des autos. aba wenn du sagsch de habens am dach, dann sieht man des natürlich schon von weitem…
thx für die klarstellung
Ciao
Alex
Bin selbst häufig mit Blaulicht unterwegs und dies mit sehr großen roten LKWs ( ca. 16to schwer). Und muß aus meiner praxis sagen das sich sehr viele Verkehrsteilnehmer auch Motorradfahrer!!! komplett falsch verhalten ( Überholen, schneiden, plötzliche Richtungs änderungen, schnellbremsungen, etc…). Es sind nicht immer die Blaulichtfahrer schuld wenns mal kracht. Die Panik Aktionen die sich manche leisten sind echt arg. Es ist jedoch meist so das auf grund der bereits zitierten Gesetze der Blaulichtfahrer überbleibt. Möchte aber auch hinzufügen das sich mir sehr wohl bewußt ist, das es unter den Blaulichtfahrern, wie überall auch schwarze Schafe gibt!! Zu dem geschilderten Fall kann ich nichts sagen ( War ja net dabei!!!) Damit wird sich ein hoffentlich Objektiver Richter abgeben, und nach den Fakten gerecht urteilen.
„…dass wir Biker auf der Straße die „Ungustln der Nation“ sind - brauchst nur ein paar Passanten interviewen :-(…“
da kann ich wieder was nettes erzählen, von meinem heutigen frühstück…
bis bald
e.
beim Ministerium angefragt, hier die Antwort:
„Sehr geehrter Herr …!
Es ist richtig, dass die zulässigen Arten der Befestigung diskutiert worden sind, jedoch bleib man letztlich bei der bisherigen Lösung. Die Art der Befestigung ist also weiterhin freigestellt; bei Schrauben oder Nieten ist jedoch darauf zu achten, dass sie so angeordnet sind, dass die eindeutige Erkennbarkeit der Schriftzeichen erhalten bleibt“.
Hoffe geholfen zu haben.
LG Rock