es köchelt eh noch was ![]()
LG, P.
… und das habe ich auch so in der Fahrschule gelernt, haben Einsatzfahrzeuge IMMER VORRANG.
Als Fahrer eines Einsatzfahrzeuges brauchst du dir also den Vorrang nicht zu nehmen, du hast ihn schon! Es gibt sogar Präzedenzfälle für die Schuldlosigkeit von Einsatzfahrern, die ohne Blaulicht unterwegs waren. Schuld ist normalerweise immer der Lenker des anderen Fahrzeuges.
LHG, Schlucki
… zuerst in der Kreuzung gewesen, dann wäre wohl das Einsatzfahrzeug seitlich in das Motorrad gefahren und nicht umgekehrt, oder?
Wenn der Motorradfahrer zwischen den stehenden Fahrzeugen durchgefahren ist - wie Zeugen behaupten - dann war er ja sicher auch nicht weiss Gott, wie schnell.
Wenn das Einsatzfahrzeug vorschriftsmäßig angehalten hatte, dann war dessen Geschwindigkeit sicher auch nicht weiss gott wir hoch.
Ich würde also dazu tendieren, die Gewschwindigkeiten der beiden Fahrzeuge gleichzusetzen. Ob es Bremsspuren gibt und wie die zu bewerten sind, ist mir nicht bekannt, da ich nicht vor Ort war und kein Sachverständiger bin.
LHG, Schlucki
bei der berufsfeuerwehr wien ausgebildeter maschinist, d.h. fahrer!
ich habe diese §§ lernen müssen und habe auch gelernt das einsatzfahrzeuge immer vorrang haben, aber nur theoretisch!
ich habe einige kollegen die schon unfälle hatten und es waren nicht nur freisprüche!
wenn du jetzt von präzedenzfällen sprichst, bei denen der fahrer sogar ohne blaulicht freigesprochen wurden, bitte ich dich mir diese rauszusuchen, ist nämlich blanker unsinn!!!
wenn du dir auch meine beiträge durchgelesen hättest, wäre dir vielleicht aufgefallen, daß ich geschrieben habe „man darf eine kreuzung nur bei rotlicht mit blaulicht und folgetonhorn überqueren, wenn man vorher angehalten hat und sich vergewissert hat, daß das rotlicht das einzige hindernis ist, man darf dabei auch keine gegenstände beschädigen oder personen gefährden!!“
bitte poste mir die präzedenzfälle, bin gespannt darauf!
grüße chemo
… ganz normaler Bürger und noch nie mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs gewesen. ;o)
Die Sache mit dem Unfall ohne Blaulicht liegt gute 20 Jahre zurück, daher kann ich dir darüber nicht mehr zukommen lassen, als meine Kenntnis der damaligen Vorfälle aus den Tageszeitungen.
Ich habe ja nie etwas anderes behauptet, als du, also: Womit hast du ein Problem???
LHG, Schlucki
„Als Fahrer eines Einsatzfahrzeuges brauchst du dir also den Vorrang nicht zu nehmen, du hast ihn schon!“ hast du mermals geschrieben, ist aber eben nicht korrekt, wie ich glaub ich mehrmals erwähnt habe!
ausserdem hast du deinen ersten thread mit den paragraphen so verfasst, als wäre der motorradfahrer schuld, auch wenn du es nicht direkt geschrieben hast.
probleme habe ich gar keine, diskutiere mit dir lediglich über einen unfall und der möglichen schuld bzw. der geltenden rechtslage.
wie kommst darauf, daß ich ein prob hab?
grüße chemo
… in keinem meiner Postings eine Schuldzuweisung getroffen. Mein erstes Posting beschäftigte sich lediglich mit den Paragrafen der StVO und die sind ja wertfrei.
Mir gehen nur alle auf die Nerven, die sofort eine Ungerechtigkeit wittern, wenn es irgendwo heisst „ein Motorradfahrer wäre Schuld gewesen“.
Das kann man aber nur beurteilen, wenn man vor Ort war und alles mitangesehen hat. Ansonsten sollte man den Dingen ihren Lauf lassen. Ich denke, dass nur ein kleiner Teil der Richter Vorurteile gegenüber Motorradfahrern hat.
LHG, Schlucki
uj das tät mich interessieren, der RKL?
lg eva
name des fahrers ist der redaktion bekannt…
ich steh ecke schlachthausgasse/landstrasse
richtung gürtel, pole position, es wird grün, ich
schenk ein, und da zischt der rkl ums eck. is
sich eh um einen meter oder so
ausgegangen, also rossi-manier sozusagen
g.
hab gesehen, daß du eine alte gs fährst - ich
bin auch am nachdenken, ob ich mir eine
zulegen soll. kannst sie mir empfehlen?
glücklich damit g sollt ma uns mal dienstlich übern weg laufen, kannst sie dir ja anschaun (aber hergeben tu ich sie nicht!!!), fahr eh meist mitn kradl in dienst, entweder nodo oder nord…
lg eva
Habe leider erst jetzt den Thread und einige Postings gelesen. Aber hier muss ich es jetzt loswerden:
Vor Gericht erhält man üblicherweise ein Urteil - und nicht Recht. Das sagt schon eine alte Juistenweisheit. ![]()
lG
HTC
am Dach oder in der Frontscheibe.
wenns ich untern VW T4 rausziehen müssen??
3lg
Harald
ex.RK-Fahrer
Wann „blau“ gefahren wird, kann ein „Bürohengst“ in einer Einsatzzentrale NIE entscheiden. Bin ca. 3.500 Einsätze beim RK gefahren/mitgefahren. Die Entscheidung ob blau oder normal trifft wenn ein Patient drin ist, das Team vor Ort, im Falle der Alarmierung zu einem Einsatz das Team im Wagen, auch ev. je nach Strecke ( Entfernung ) und Verkehr. Abgesehen davon, wenn Du an die Gesetzestexte denkst, die Du zitiert hast, glaubst ein verantwortlicher Fahrer lässt sich vorschreiben, wann was …
3lg
harald
nix hast davon :o(
lg leon
einsatzfahrzeuge müssen auch beim einfahren in den kreuzungsbereich auf sicht u.U. auch stehenbleiben wenn sie nicht fahren können, aber die waren sichr in eile zum verhörggg
greets
Stev