Hab ein dringende Frage.
Was kostet es gegen eine Anzeige Einspruch zu erheben.
Wurde mit meiner Kantn (EXC Modell) auf der Straße aufgehalten, wobei ich kein Taferl oben hatte, kein Führerschein und Zulassungsschein mit usw. Hab jetzt die Anzeige bekommen, wo ich nun tatsächlich wegen 9 verschiedener Vergehen angeprangert werde.
Entstehen mir jetzt ev. zusätzl. Kosten, wenn ich gegen die Anzeige Einspruch erhebe und der (nicht) durchgeht, und wenn ja wie hoch sind die?
Was für Chancen hab ich überhaupt, Strafminderung zu erhalten.
Hab im KFG gelesen, dass der Einspruch nicht begründet werden muss. Ist es besser eine/keine Begründung zu schreiben?
Danke
mfg
Bertl
Wenn Du Einspruch erhebst dann wird das ordentliche Verwaltungsverfahren eingeleitet. Dadurch fallen jedenfalls die Verfahrenskosten an und überdies besteht natürlich das Risiko, dass die Strafe nicht gemildert wird. Ich würde daher empfehlen nur dann Einspruch zu erheben wenn Du fundierte Gründe dafür hast. Dann solltest Du aber auch diese Gründe im Einspruch schon möglichst klar formuliert vorbringen (das macht bei der Behörde einen besseren Eindruck als ein Einspruch ohne Begründung).
Gruß, Klaus
du erhebst Einspruch gegen die höhe des Strafausmaßes mit einigen Begründungen(…bist so ein armes Schwein weil…). Das kostet dann 10% der eigentlich angeführten Strafe und wenn es nicht durchgeht kann man auch nichts machen. Gegen die Straftat würde ich nicht Einspruch erheben, das könnte teuer werden und trotzdem nichts bringen.
Scheitel
der nicht durchgeht kostet dich nach meinen erfahrungen +10%.
oder du übergibst das deiner rechtschutzversicherung. die zahlen oft die strafe aus der eigenen tasche, weil sich der aufwand normalerweise nicht auszahlt. kommt natürlich auf das strafausmaß an.
War a bissl a blöde Situation:
1. War ein ziemlich weitläufiges, ebenes Gelände
2. Hätt mir sonst eine ganz neue Montur kaufen müssen, um nicht mehr erkannt zu werden.
3. Polizist hat mich möglicher weise erkannt (aus der Nachbarschaft-Juhu)
4. Ist mir mit seinem 3er Golf entgegen gekommen und hat gleich wie ein wilder auf meine Straßenseite rübergeschnitten.(Hatte auch ein bissl Angst, dass er mich erschießt wenn ich Gas gebe. - Ist nämlich ein ganz ein ruhiger netter Zeitgenossse der überhaupt keinen agressiven Eindruck macht - man kann auch ziemlich venünftig mit dem reden
allderings musst mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren/Bearbeitungsgebühren rechnen falls der Einspruch nicht durchgeht… kannst auf jeden fall mit +10% rechnen…
Tom
- Willst Du Einspruch gegen die Anzeige als solche erheben oder
2. um Strafmilderung ersuchen ??
Wenn Du Einspruch erheben willst würd ich mir das gut überlegen. Das ganze funguniert so:
Du erhebst Einspruch, den Du aber schlussendlich natürlich Begründen musst (Du kannst zwar gleich ohne Begründung Einspruch erheben damit die Frist nicht versäumt wird, jedoch wirst Du anschließend um eine Begründung ersucht). Daraufhin werden die Beamten, denen Du diese Anzeige verdankst um eine Stellungnahme bezüglich der erstatten Anzeige und Deiner Begründung angehalten.
In weiterer Folge wirst Du beim zuständigen Bezirksgericht vorgeladen in einem Gespräch mit einem Richter (glaube ich) deinen Standpunkt zu erklären. Dieser wird die Stellungnahme der Beamten schon haben.
Und jetzt beginnt das Problem… die BEWEISE !!!
Die Bullen werden nämlich blöd sein in ihrer Stellungnahme hineinzuschreiben… „ja alles war ein Irrtum, wir wollten ihm nur eins auswischen… blablabla“… warum sollten sie das auch tun frage ich mich ??? Schließlich wie willst Du beweisen, dass es anders war ??? Um die Aussage von zwei Beamten zu „überstimmen“ brauchst ein Heer an unabhängigen Zeugen !!!
Das wird Dir auch der Richter sagen und dir anschließend die Wahl lassen ob Du ein ordentliches Verfahren einleiten willst oder Deinen Einspruch zurückziehst !!
Wenn Du Einspruch zurückziehst passiert gar nichts,… die Anzeige besteht und muss bezahlt werden,… allerdings sind die Richter meist kulant und lassen mit sich über eine Herabsetzung des Strafmaßes reden… allerdings kommen Bearbeitungsgebühren von ca. 25€ dazu !
SOLLTEST DU ALLERDINGS EIN VERFAHREN EINLEITEN … tja… dann wirds richtig teuer !!!
Verfahrenskosten, Anwalt,…
Ich Empfehle Dir dringend davon abzusehen, außer Du hast nen guten Anwalt, der sich überzeugt ist an der Anzeige was aussetzen zu können oder du hast nen Geldscheisser, Dir gehts ums Prinzip und das Ergebniss ist dir sowieso egal :-)))
==> Sollte das nicht der Fall sein empfehle ich Dir keinen Einspruch, sondern einfach ein „Ansuchen um Strafmilderung“ zu schreiben. Dieses kannst Du begründen mit finanzielle Probleme, erstvergehen,… blablabla… da kannst eigentlich alles hineinschreiben hauptsache es macht Sinn und klingt „bittend“ (!!!)
tja,… wie auch immer Du Dich entscheidest… viel glück !!!
lg
Danny
… wenn schon hier rechtliche Auskünfte gegeben werden, dann sollen sie auch halbwegs richtig sein.
Weshalb soll er einem Richter Rede und Antwort stehen und was bitte hat das Gericht mit einer Verwaltungsübertretung zu tun? Und woher ist die Story das man als einzigen Beweis ein Heer von Zeugen braucht? Bisher hat er ja noch gar nicht geschrieben weshalb er Einspruch erheben will. Ah ja noch was … Und die Kosten von 25 Euro? Wofür sollen die sein? Auf welche Bestimmung gründet das? Stellungnahmen zum Sachverhalt sind erstmal gebührenfrei, solange es sich um das normale Verfahren handelt. Berufungen gegen Bescheide kosten 13 Euro für den Berufungsantrag und dann 3,60 Euro pro Bogen Beilage maximal aber 22 Euro pro Beilage.
In diesem Fall sehe ich allerdings beim besten Willen keine Chance das Verfahren zu kippen. Anhaltung, Feststellung der Übertretungen , Anzeige. Was soll man da machen? Nicht herumjammern, sondern zahlen. Das ist der einzige Weg in diesem Fall. Oder es von Haus aus erst gar nichts so weit kommen lassen.
CU
Ully-Bär
hast, dann nimm Dir einen guten Anwalt, der auf Verkehrsdelikte spezialisiert ist. So wie Du den „netten“ Kappelständer bescheibst, hat er vielleicht einen Verfahrensfehler bei der Amtshandlung (Anhaltung, Vorgangsweise, etc.)begangen.Außerdem haben die Behörden mit jedem Einspruch einen beachtlichen Verwaltungsaufwand.
es ist unpackbar, was hier im forum oft im zusammenhang mit rechtlichen problemen abgesondert wird…wenn sich wer nicht auskennt, am besten bei arbö oder öamtc informieren!
zum vorliegenden Fall:
bei der latte an vergehen kannst du von glück reden, wenn du überhaupt noch eine strafverfügung bekommst, vermutlich wird aber gleich das ordentliche verfahren eingeleitet…
bei einer strafverfügung riskierst du bei einem einspruch nur zusätzliche 10% an verfahrenskosten, die strafe selbst darf nicht erhöht werden, wenn der einspruch keinen erfolg hat - einspruch gegen die strafe hat aber nur sinn, wenn du die vorwürfe entkräften kannst (schaut nach deiner schilderung eher düster aus) - sinnvoll wird wohl nur ein einspruch gegen die strafhöhe sein (einkommens, vermögens und familienverhältnisse - zb. sorgepflichten usw… nachweisen), vielleicht geht da was…
lg und viel glück, piotr
was da alles verzapft wird… egal, bevor es einen wirklichen ratschlag (ausser: zahlen und fertig!) gibt solltest du uns wissen lassen WAS du beeinsprichen willst.
a) einen oder mehrere der genannten delikte oder
b) das strafausmaß
das musst du mal klar sagen, bevor man weitere ratschläge geben kann.
bei der fülle an delikten (ich wär ihm davon gefahren, ob er mich kennt oder nicht, ohne taferl kann er scheissen gehen…) ist anzunehmen das - wie piotr schon sagte - gleich ein ordentliches verfahren eingeleitet wird.
einsprüche kosten zuerst einmal genau nichts. und deren ablehnung kostet zwar etwas, aber niemals 10 prozent oder dergleiche, denn die mehrkosten fallen durch mehrarbeit an und werden (das kann man prüfen lassen) immer gleich berechnet. die mehrkosten belaufen sich aber meistens (zumindets einmal nach derm ersten einspruch) auf kaum mehr als höchstens 25 - 30 euro.
ich weis nicht wo das ganze abgelaufen ist, aber das dich ein richter oder staatsanwalt persönlich dazu befragt, da hättest den kieberer umnieten zumindest aber niederschlagen müssen.
wenn du klug bist - was ich schwer annehme - dann lässt du delikte so wei sie sind, denn es wird schwer zu beweisen sein, dass es anders war als der oder die beamten angegeben haben, es sei denn du hast zeugen. ein heer von zeugen ist nicht notwendig, allerdings sollten die zeugen glaubwürdig sein und nicht unbedingt als ortsbekannte moto-cross-größen, raser oder alkoholiker bekannt sein.
ohne die sachlage zu kennen wäre mein vorschlag, dass du folgendes tust: du erkennst die vorwürfe an. du machst von deinem recht gebrauch einspruch zu erheben. du tust dies aber nicht schriftlich sondern pilgerst auf dei zugehörige bezirkshauotmannschaft, meist ist sogar ein referent angeführt. du kannst auch dort anrufen, mitteilen, dass du gerne deinen einspruch mündlich vorbringen möchtest. im NORMAL-fall wird das akzeptiert und nicht verweigert.
dann tauchst du zum vereinbarten zeitpunkt dort auf und wickelst den referenten glaubwürdig ein. GLAUBWÜRDIG! erzähl ihm nicht das du nach einem streit mit deiner schwangeren frau wer denn nun die drei millionen schulden zahlt voller wut aufs moped gehupgt bist um zum wirten zu fahren… das geht schief.
du musst dezent aber bestimmt sagen, dass du die delikte eingestehst, es dir mörder leid tut und du noch nie aufgefallen bist (ausser du bist dort mörder bekannt) und das du einsichtig bist und das ganze eine verkettung unglücvklicher zustände war. du wolltest eigentlich aufgrund deiner finanziellen not (schulden, wohnung, lass dir was einfallen) dein motorrad verkaufen. weil du schon ewig nicht mehr damit gefahrne bist und kein batterieladegrät hast (soooo teuer) wolltest du nur fahren um die batterie aufzuladen, deswegen hast du ja auch extra abgelegenes gelände ausgesucht um nur ja niemanden zu gefähredn!!!
du musst es schaffen das der referent weint. und dir im endeffekt mindestens ein drittel der strafe nachlässt. auf den vorschlag der ratenzahlung nicht eingehen, immer auf die summe schauen. erst wenn die passt auf die ratenzahlung drängen/bitten/betteln…
wenn du gut schauspielerst und der referent kein knochentrockener ‚mir is wuascht‘-typ ist geht da hundertpro was.
gutes gelingen
steveman
kann sich irren: gg
es geht um nachfolgende behauptung:
… und deren ablehnung kostet zwar etwas, aber niemals 10 prozent oder dergleiche, denn die mehrkosten fallen durch mehrarbeit an und werden (das kann man prüfen lassen) immer gleich berechnet. die mehrkosten belaufen sich aber meistens (zumindets einmal nach derm ersten einspruch) auf kaum mehr als höchstens 25 - 30 euro. …
im gegensatz dazu hab ich leider selbst nach einem einspruch, der nicht durchgegangen ist genau 10% mehr bezahlt (ATS 5.500,- statt 5000,-). selbiges ist auch auf www.fuerboeck.at nachzulesen:
… Kommt die Behörde zum Ergebnis, dass die Straftat nicht vom Beschuldigten begangen wurde, so wird das Verfahren eingestellt. In der Regel wird der Beschuldigte hievon verständigt. Bleibt es bei einer Bestrafung, so wird ein Straferkenntnis erlassen. Die Strafe des Straferkenntnisses darf nicht höher sein als die Strafe der Strafverfügung. Wohl werden aber 10 Prozent der Strafe als Verfahrenskostenbeitrag zusätzlich eingehoben. …
glauben ich irre mich echt oft ggg aber sowas kann passieren…
in der tat ist die tatsache das du genau 10% bezahlt hast doch eher als ungewöhnlich einzustufen. das war nicht einfach ein kleiner einspruch sondern da muss mehr dahinter stecken…
ich hab übrigens damals noch beim seeger michael (war mehr oder weniger der chef beim führböck den schein gemacht) und den alten führböck hab i a persönlich no als lehrer gehabt. naja beim seeger wars lustiger als beim ‚alten‘
na wurscht. auf jeden fall musst da schon ordentlich was angerissen haben. weil 5 alpenhämmer zahlst net für an geringen delikt.
erzähle mal…
lg
steve
in aller öffentlichkeit mit meinen straftaten herumprahlen. und dann fällt die sensationsgierige meute der 1000ps’ler über mich her und macht mich zur schnecke, ggg.
aber schau ma mal, ob ich dich im RWC finden tu.
und mich nebenbei ausserordentlich gefreut einen weiteren netten guten jahrgang kennen zu lernen ggg
na im ernst, bist eh ein leiwander
hoffe du kommst auch ab und zu mal vorbei…
LG
steveman