HILFE!!! Neunanmeldung Probleme

liegt da etwa ein Irrtum vor?
Über welche Wege Deine Einrichtung zu Dir gekommen ist ,wird wohl weniger Jemanden interessieren aber das, woher ein Fahrzeug kommt schon viel mehr.

Der Herr Kollege hier sagt zwar er hätte alle Papiere, hat er offensichtlich aber nicht. Denn, sonst hätte er ja eine Händlerrechnung des Neufahrzeuges und den damit verbundenen Kundendaten. Somit wäre der tread hier überflüssig.

Nachdem er diese Rechnung offensichtlich nicht hat und demnach auch keine vollständige Kette der Eigentümerschaft ist er eben nicht aus dem Schneider, auch wenn das manch Einer nicht glauben kann oder will. Sollte die Ware geklaut sein, fällt das unter „bedenklicher Ankauf“. Der Begriff „Hehlerei“ ist nur einen Atemzug entfernt.

Ab einem gewissen Sachwert ist eben Essig mit dem Kauf „in gutem Glauben“ und abgesehen davon ist man bei Fahrzeugkauf ohnehin verpflichtet sich über die Herkunft zu informieren,
Bei einem Händlerkauf ist das egal. Auch bei einem Privatkauf, wenn den das Fahrzeug angemeldet war und die Papiere vorhanden sind und der Verkäufer gleich Zulassungsbesitzer ist.

In allen anderen Fällen ist eben Vorsicht angesagt

Es interessiert bei Fahrzeugen, die man anmelden will, weil die Gesetzeslage eben so ist.
Auf den Kern gebracht sind sowohl KFZ als auch Einrichtung bewegliche Sachen, wo das Interesse an der Herkunft bei beiden gleich hoch ist. Es dürfte auch der Sachwert in etwa der gleiche sein - bzw der meiner Einrichtung höher, wenn ich die Küchengeräte dazunehme.
Bei beiden gleich ist auch, dass man keinen Eigentumsnachweis für die Benutzung braucht, solange man die Sache nicht mit einem Kennzeichen versehen will.

Würde jetzt einer vermuten, dass mein sündteurer Kühlschrank von ihm geklaut worden ist, könnte ich nichtmal das Gegenteil beweisen. Denn seit die Garantie abgelaufen ist, gibts auch keinen Kaufbeleg mehr.

Es stimmt natürlich, der eine Kaufvertrag allein ist bestenfalls ein Indiz. Aber ein gutes.

wo kein Kläger, da kein Richter.
Bei den Dingen in einer Wohnung, kommt es kaum zu öffentlichem Interesse, sollte man aber danach suchen und dabei draufkommen, dass da was nicht passt und man kann die Herkunft nich lückenlos zurück verfolgen, könnte man Probleme bekommen. Ich meine in diesen Fälllen ist das im Prinzip theoretisch, weil praktisch da kaum was geht.

Ein Fahrzeug ist ein grosser Brocken und sollte es geklaut sein muss man den Ursprung angeben, sonst gilt man ja selbst als der Dieb. Diese Anschuldigung von sich abzuweisen wird vielleicht noch gelingen, dennoch bleibt der bedenkliche Ankauf. Bei einem Fahrzeug ist’s eben anders als bei einem, vielleicht gleich teurem, Haushaltsgerät. Da steht man ja quasi auf der watchliste mit der heutigen Vernetzung.
Bis vor gar nich so langer Zeit, mussten Kaufverträge von KFZ zwischen Beteiligten verschiedener Bundesländer noch notariell beglaubigt werden um die Identität des Verkäufers eindeutig zu haben. Heute ist das auf Grund der Datenvernetzung nicht mehr notwendig.
Kaum Einer prüft die tatsächliche Identität eines Verkäufers nach und Prüft ob der Mayer, der da „seine“ Reibe verkauft, wirklich der Mayer ist. Ist halt so üblich und in 99,99% aller Verkäufe geht das eh gut, aber es gibt eben Ausnahmen.

Bei unserem Kollegen hier glaube ich zwar nicht , dass sein Zweirad gestohlen ist, aber ein bisserl mehr Sorgfalt wäre beim Kauf schon gut gewesen.

Ach ja, da ist ja noch was: Manch ach so tolle Erwähnung, dass das Fahrzeug noch niemals angemeldet war, kannein Schuss nach hinten bedeuten für einen Käufer. Wenn nämlich die Emissionsklasse des KFZ nicht mit der aktuellen behördlichen Klasse übereinstimmt UND der Stichtag bereits überzogen wurde, hat man ebenfalls schlecht Karten mit Anmelden. Der Zulassungscomputer kann dann die Einträge nicht mehr finden bzw. sind da „No go’s“ implemetiert und man hat zumindest erweiterte Umstände wie etwa eine Typisierung einschließlich Vorführung etc. Jedenfalls was Unangenehmes.
Diesen Roman hier schreibe ich nur, in der Hoffnung es lesen so manche Unbedarfte, um sie u ein wenig mehr Umsicht beim Fahrzeugkauf zu animieren.
greezzz…

Nein, muss man nicht. Es sei denn, man will es anmelden.
Er kann genauso, wie die Besitzer vor ihm, in der Schottergrube oder sonstwo rumhupfen, wie es ihm gefällt. Solang er nicht anmelden will, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihn jemand wegen der Herkunft fragt, genauso hoch, wie bei meinem Kühlschrank.

aber genau darum geht es ja hier,oder?

Und selbst wenn Sie geklaut ist und er sie NICHT anmelden wollte, wäre es trotzdem ein bedenklicher Ankauf. Nur weil es keiner weiss ist das Vergehen nicht vom Tisch. Und wenn sie den „Verkäufer“ mal hops nehmen und der zwecks Milderung alle seine „Kunden“ preisgibt, fängt das Spiel an…

Besser man achtet worauf man sich einlässt…

Ja, oben weiter. Und weil man daran eh nix rütteln kann, bin ich davon abgewichen.

Und das heisst Oomph!
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:sunglasses:

Hallo an alle.

hatte so ein problem beim anmelden mal mit einem anhänger, vom vorbesitzer neu gekauft und dieser hat ihn 5 jahre ohne anmeldung genutzt. Ich hab ihn dann gekauft und wollte anmelden, laut anmeldestelle „geht net, nix in der datenbank“.was nun??? Generalimporteur kontaktiert, bekam innerhalb von 2-3 tagen einen neuen typenschein per post und die datenbank wurde „freigeschalten“. Somit alles paletti, anmeldung kein problem.
Viel Glück

Mir ist schon klar das ich beim Kauf besser aufpassen hätte sollen. Leider schon passiert. Ich hoffe das ich vom Wimmer morgen bescheid bekomme.