HILFE!!! Neunanmeldung Probleme

Hallo miteinander,

Ich hoffe mir kann hier irgendjemand weiterhelfen.

Folgendes ist mein Problem:

Ich habe vor ca 1nem Monat eine KTM EXC gekauft. Diese ist Baujahr 2008.
Ich hab natürlich alle Daten und Papiere zur anmeldung aber jetzt kommts.
Ich bin ja nicht der erste Besitzer, sondern genau genommen der 4.

  1. Händler, 2. kA, 3. Von dem ich sie gekauft habe.

Nun fehlt mir der Kaufvertrag zwischen 1 und 2, und zwischen 2 und 3.

So sagte mir mein Versicherungsmakler, dass ich alle Kaufverträge haben muss, um zu beweisen dass diese nicht gestohlen ist.
Ich dachte mein Kaufvertrag und Papiere würden ausreichen, da dieses Motorrad aber noch nie angemeldet war muss ich anscheinend diesen Nachweis bringen.

Was habe ich noch für Möglichkeiten (außer Sie übern Rechtschutz zurückzubringen oder Sie zu verkaufen?) um sie anzumelden?

Achja. Die Kaufverträge von den 2 Partein sind bis jetzt noch nicht aufgetaucht, obwohl ich mit BEIDEN vor 2 Wochen telefoniert habe und mein Makler alles versucht um an sie zu kommen.

Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen.

mfG

servas!!

Hatte mit der anmeldung meiner Honda NS400R Bj. ein ähnliches problem!
Die hat mein dad vor 16jahren gebraucht gekauft und seither nie angemeldet daher ist das war das motorrad auch in keiner DAtenbank mehr!
Haben einfach die letzten 2 kaufverträge quasi neu aufgesetzt , dann noch einen vom Dad an mich, war aber bei uns kein problem weil die vorbesitzer beide aus unserem ort sind!
bei der zulassungstelle wird keiner kontrollieren können ob der vertrag einen tag oder 3 jahre alt ist!

Wenn du die nummer der vorbesitzter eh hast würd ich mal ganz plump fragen ob sie ein problem damit haben wenn du die verträge neu schreibst!!??
Viel glück!

mfg

hallo. man braucht doch nur den Kaufvertrag vom letzten Besitzer .vorrausgesetzt der hat es auch angemeldet, ansonsten noch dazu vom 2. zum 3… mfg

Mann braucht definitiv nur den Kaufvertrag auf den sie das letzte mal zugelassen bzw. der sie zum schluß Abgemeldet hat !

er hat doch in seiner Frage erwähnt das sie nie Angemeldet war, also braucht er alle zum Händler runter um den Nachweiss zu haben. Aber wenn ich mich recht entsinne werden die Vorbesitzer heutzutage nicht mehr im Zulassungsbuch eingetragen, zumindest ises bei meinen Bikes der fall. Da wird im Falle einer Abmeldung nur der Zulassungschein vom Vorbestitzer reingetackert und des wars.

Ich würd die Kaufverträge auch nachschreiben lassen, bei preis einfach „laut Vereinbarung“ hinschreiben, wird keiner etwas sagen. ist vermutlich net ganz legal aber der einizge sinnvolle weg denke ich. :wink:

Liest eigentlich irgendwer was DomE1992 schrieb??
Er hat doch gerade deshalb das Problem dass der Kaufvertrag vom letzten Besitzer zu ihm nicht reicht, weil das Motorrad bisher NOCH NIE angemeldet war … :eyes:

Edit: Mille war schneller …

scheinbar nicht, zumindest nicht gleich … :wink:
wollte nicht der erste sein, der meckert, aber im verbund mit drei anderen stehts jetzt 3:3 … :wink:

Ja genau, war noch nie angemeldet und ist daher sozusagen eine Neuanmeldung.
Auch wenn sie schon 4 Jahre alt ist.

Zum Thema „eigene Kaufverträge“ aufsetzen.
Ich denke schon das das eine Möglichkeit wäre, jedoch bin ich mir nicht sicher ob ich das wirklich angehen sollte.
Da ich aus Kärnten bin, und der vorbesitzer aus Oberösterreich, und kein wirkliches vertrauen besteht KÖNNTE es ja wirklich sein das das Fahrzeug gestohlen ist?
Ich Persönlich glaube das nicht, doch die Möglichkeit besteht doch.
Und angenommen ich werde von der Rennleitung aufgehalten und diese sagen die Fahrgestellnummer durch. Plötzlich ist sie als gestohlen gemeldet, dann Hafte ja ich, da ich Quasi die Kaufverträge gefälscht hab?!? (Dokumentenfälschung)

Kann man das denn nicht irgendwie herausfinden? Laut meiner Anfrage bei der Polizei, nach schilderung meiner Situation sagten diese mir Sie könnten so eine Festselluingsüberprüfung nicht einfach so durchführen, ohne den vorbesitzer anzuzeigen. Und darauf, dass mein Moped beschlagnahmt werden könnte hab ich auch keinen Bock … auweih…

Sonst noch nie jemand so eine Situation gehabt?

Sonst noch nie jemand so eine Situation gehabt?

Scheinbar hat bisher noch kein kundiger Leser Ähnliches ausgefochten - somit bliebe es vorläufig bei allen Auskünften und Ratschlägen bei Kaffeesudleserei.

Was Dir ev helfen könnte: jeweils eine PM mit der Schilderung Deiner Situation bzw Link zu Deinem Thread an die User

mervin
Motorradrecht

Viel Glück !

Was mir bei dieser Aussage nicht ganz klar ist, seit wann sagt ein Kaufvertrag aus das das Teil nicht gestohlen ist ?
Ich würde ein ‚geklautes‘ Ding auch mit einem Kaufvertrag verkaufen, zwar würde die Malitant oder der Fraunzonkel unterschreiben müssen, aber es gäbe dann eine Vertrag und damit ist das Teil dann legal erworben ?

Werden bei einer Erstanmeldung nach Jahren alle vorherigen Besitzer angeschrieben und durchleuchtet oder reichen Kaufverträge ? (die von der Malitant und dem Faunzonkel)

Kalle_B.

ja schon, aber die überlegung unten isja nicht gaaanz dumm, will mann auf#sicher gehn und ev zukünftige probs im vorhinein ausschließen:

„…Und angenommen ich werde von der Rennleitung aufgehalten und diese sagen die Fahrgestellnummer durch. Plötzlich ist sie als gestohlen gemeldet,…“

Situation noch nicht gehabt, aber über KTM müsste doch eruierbar sein, an wen das Teil ausgeliefert wurde (erst recht, wenn sie erst 4 Jahre alt ist). Weiters muß man über die Fahrgestellnummer herausbekommen, ob sie jemals als gestohlen gemeldet war. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das mit den Verträgen nur noch zeitraubend, sonst nichts.

mfg
wogi

Du hast also alle Papiere, Ok!

Den Versuch sich direkt bzw, indirekt über einen Vertrgshändler an Ktm zu wenden könnte Erfolgsversprechend sein. Ob die Aus Datenschutzgründen Auskunft geben kann natürlich nur KTm sagen, aber zumindest den Händler wo sie einst gekauft wurde werden sie wahrscheinlich preisgeben. Alles Weiteer liegt dann an Dir.

Wenn das nur so einfach wäre. Ich habe ja bereits den Händler ausfindig gemacht, und zwar KTM Wimmer in OÖ, is wirklich kein kleiner Händler. Hat ja sogar ein eigenes Racing Team wenn ich mich nicht ganz täusche. Aber das Dubiose an der Sache ist, die nette Dame dort sagte Sie werde sich bemühen und in 2 Tagen den Vertrag mailen. Das war vor 2 Wochen. Eben das der HÄNDLER selbst Probleme macht, macht mich ein wenig misstrauisch. Ich hab jetz mal an den Händler und an den Vorbesitzer (Da sie eben nicht kooperieren) eine laaange Mail senden lassen, indem ich Sie mit einer Frist auffordere mir die Daten zu übergeben. Sonst bleibt nur noch die Anzeige und hoffen das die Polizei das rausfindet und alles durchleuchtet. Ist halt der letzte weg. Mann mann… so viel nur wegen einer Anmeldung.

Im notfall wäre noch ein anderer weg einschlagbar:

Und zwar hast du deinen Typenschein verloren und forderst beim importeur/hersteller ein duplikat an, ist alles auf rechtswegen und somit sind die vorbesitzer auch wurscht, weil in einem Dublikat keine Vorbesitzer drinn stehen, so die theorie, wie es in der Praxis ist, kann ich dir nicht sagen, kostenpunkt dieser Sache wären ca. 200€ fürs duplikat soweit ich das bei mir noch in erinnerung habe.

Auf jeden Fall viel Glück bei der Sache,

MfG Mille

Na dann nur zu.
Das wäre ja wirklich einfach. Mit ein oder zwei Hundertern wäre dann ja alles in Butter. Komisch, dass das manch schrägem Element noch nicht eingefallen ist um so alle möglichen Fahrzeuge weiß zu waschen.

Hier geht es um den Eigentumsnachweis. Der Typenschein alleine ist jedenfalls keiner. Nur die Kette seit dem letzten Händler, mit Kauf,-Schenkungs oder weiss ich was für Verträgen beweist das Eigentum.
Das ist auch gut so, denn sonst hätten wir das Chaos pur.

Beim wimmer kann sein deas du derzeit ein pech hast weil die noch bis ende der woche betriebsurlaub haben…
und wenn DU mir wegen dem kaufvertrag den DU brauchst mit der kiberei und rechtlichen schritten drohst würd ich dich vielleicht auch anstehen lassen…

I würd de vorbesitzer ganz blauäugig fragen obs eh nix dagegen hätten, weil du möchst gern dein moppal anmelden… und dann mit eben der malitant und dem fraunzonkl neue kaufverträge schreiben…
Warum wenn ned jeder glei hupft so ein drama draus machen, es is eh noch 2 monat winter und sonst fährst dawei mit der EXC dort für wo sie gemacht is im dreck und ned auf der strasse!!
Viel glück!

aus fertig

lg da reuni

Nur eine kleine Überlegung meinerseits:

Wenn man die fehlenden Kaufverträge nachmacht, könnte man ja die vorgefertigten vom ÖAMTC nehmen. Da gibts nämlich eine Klausel die man ankreuzen kann, dass das Motorrad alleiniges und unbelastetes Eigentum des Verkäufers ist. Wäre DomE damit rechtlich gesehen ausm Schneider wenn das Radl tatsächlich geklaut sein sollte? Und wenn sich einer der Vorbesitzer weigert, diese Klausel anzukreuzen wärs ja irgendwie schon hoch auffällig und dann könnte man immer noch den Weg über die Polizei gehen…

Keine Ahnung ob das vernünftig ist, war nur so ein kleiner Gedanke von mir! Also nicht böse sein wenns Unfug ist was ich geschrieben hab :wink:

Ausm strafrechtlichen Schneider ist er sowieso schon mit dem aktuellen Kaufvertrag. Man kann ja nicht gleich hinter jedem fehlenden Kaufvertrag einen Diebstahl vermuten, sonst wär meine halbe Wohnung zusammengeklaut.
Aus dem zivilrechtlichen Schneider käme er nur, wenn er selber bei an Händler gekauft hätte. Wenn sich nun also herausstellt, dass die Maschin vor 2 Jahren geklaut worden ist, kann ihn der „richtige“ Eigentümer zur Herausgabe des Bockes zwingen und er müsste sich an seinem Verkäufer schadlos halten (was recht schwierig werden kann).
Behält er die Maschine selber 3 Jahre, gehört sie als gutgläubigem Besitzer zwar ihm, zivilrechtlich, und er muss sie auch nicht mehr rausrücken aber das hilft bei der Anmeldung trotzdem nicht weiter. Die werden trotzdem die Verträge haben wollen.

@Threadersteller: Wenn du es irgendwie schaffst, den schriftlichen Nachweis zu bekommen, dass die Maschin nicht geklaut ist, könntest du zB zu einem Händler (kann auch a Autohaus sein) gehen, ihm die Situation erklären, gegen eine Bearbeitungsgebühr das Moped verkaufen und gleich wieder zu kaufen. Dann hast du einen Kaufvertrag vom Händler und müsstest anmelden können.
Vielleicht gibts auch Händler, die sich ohne den Nachweis der Unbelastetheit auf die Gschicht einlassen, ich würds aber nicht tun. Und den Händler würd ich in Hinkunft meiden wie die Pest.

Hallo Dom92, 
du schreibst die EXC war noch nie in Österreich angemeldet. Wurde die USt/Nova bezahlt oder als reines Wettbewerbsfahrzeug ohne Gewährleistung oder Unfallfahrzeug verkauft und die vorigen Eigentümer machen aus diesem Grund Probleme? Ist das Krad verbastelt, eventuelle Drosseln entfernt? Enduro-MX Bikes werden oft mit weit weniger PS als möglich homologiert.

Positives §57a Prüfgutachten wird ebenfalls für die Anmeldung benötigt, ist aber kein Problem dies ohne Zulassung zu machen. Fahr mit der Fahrgestell/Motornummer auf die nächste PI, erkläre kurz dein Problem und eine Abfrage ob Missbrauch, Diebstahl vorliegt sollte kein Problem sein. 
Viel Glück, Marcel