Hallo
Habe mir eine alte Harly zugelegt (Bj.1972) Einzelgenehmigung als historisches Fahrzeug. Wer hat Erfahrungen mit solch alten Dinger z.b. im Umgang mit unseren Freund und Helfern? oder auf was muß ich bei meinen Ausfahrten sonst noch Achten?
Für jede Info dankbar Peter
passen. aber vielleicht kann dir pan1960
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bei konkreten fragen weiterhelfen. er hat eine alte panhead und eine alte shovelhead, beide noch ein bisserl älter als deine …
greez vom yeti
…sich unbedingt an uralten harley-hefen kaufen, aber dann „harley“ falsch schreiben gggggggg nix für ungut… hehe
Hi…schau mal…ist aus MotorradRecht.
Soll kein problem sein wenn Du folgendes weiss.
Historisches Kraftrad
KFG §§ 2 (1), 34 (4); KDV § 22b (1)
Als historisch gilt ein Kraftfahrzeug das:
erhaltungswürdig, nicht zur ständigen Verwendung bestimmt,
mit Baujahr bis 1955, oder
älter als 25 Jahre und
in der vom zuständigen Bundesministerium approbierten Liste eingetragen ist.
Weiters können Fahrzeuge (Oldtimer), die mindestens 20 Jahre alt und von denen nicht mehr als 200 Stück zugelassen sind, zertifiziert werden.
Ab 2005 gelten nur mehr Fahrzeuge mit Baujahren bis 1980 und ab 2010 nur noch solche die zumindest 30 Jahre alt sind, als erhaltungswürdig.
Historische Krafträder dürfen nur an 60 Tagen pro Jahr verwendet werden. Darüber sind fahrtenbuchartige Aufzeichnungen (bei Veteranenclub registriertes Fahrtenbuch) zu führen und den Behörden auf Verlangen vorzulegen.
Beim Import von EU-Staaten und erstmaliger Anmeldung historischer Kraftfahrzeuge in Österreich ist keine Normverbrauchsabgabe (NoVA) zu entrichten, wenn die Motorräder im Originalzustand erhalten und 30 Jahre oder älter sind, bzw. - unabhängig vom Zustand - vor 1950 hergestellt wurden.
Historische Kraftfahrzeuge deren Erhaltungszustand nachzuweisen ist, werden bei Vorliegen der Verkehrs- und Betriebssicherheit (Ausnahmegenehmigung) in eine behördlich approbierte Liste eingetragen. In diesem Zusammenhang hat der Beirat für historische Kraftfahrzeuge Empfehlungen abzugeben.
Im offiziellen Nachschlagewerk für „Historische Kraftfahrzeuge“ werden im 3. Teil die Motor-Zweiräder behandelt.
Auf Antrag hat der Landeshauptmann ein bereits genehmigtes Kfz auch ohne Änderung am Fahrzeug als historisches Kraftfahrzeug zu genehmigen, sofern die Voraussetzungen für ein historisches Kfz erfüllt sind.
Eine solche Genehmigung ist im Typenschein des Fahrzeuges ersichtlich zu machen, wenn eine Änderung durch einschlägige Rechtsvorschriften begründet ist und in die Genehmigungsdatenbank einzutragen.
Beleuchtungseinrichtungen an historischen Fahrzeugen zur Aufrechterhaltung des historischen Erscheinungsbildes dürfen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nicht verwendet werden.
Die wiederkehrende Begutachtung historischer Kraftfahrzeuge mit Baujahren vor 1960 ist nur alle 2 Jahre erforderlich.
Die Altfahrzeuge-Verordnung, wonach Kfz-Importeure nicht mehr funktionstüchtige Autos zurückzunehmen und einer Wiederverwertung zuzuführen haben, gilt nicht für Motorräder und (vierrädrige) Oldtimer.
Enjoy the Harley. Pflege ist angesagt.
gruß, dolphin
Problem sein. Wir haben mehr oder minder das Glück, dass wir von der Rennleitung mehr oder weniger belächelt werden. Da die Karren ohndies keine Leistung aufweisen… Aber trotzdem solltest du darauf achten, dass deine Karre so aussieht wie die Fotos in der Einzelgenehmigung. Wenn das so ist, und das Teil nicht aufdringlich zu laut ist, haste keine Probleme. Auch der Umstand, dass es von deinem Fahrzeug keine Daten auf Mikrofilm gibt (hehehe) läßt den Typ vom Prüfbus verzweifeln. Keiner meiner Kumpels hatte bis heute Schwierigkeiten - und da sind Geschwüre aus der Nachkriegszeit dabei. (Ich meine jetzt die Harley´s - nicht die Kollegen). Anekdote: Ein Kumple hat sich eine WLA aus Holland geholt. Diese hat Grunsätzlich einen Beiwagen dabei, und als Draufgabe konnte er sich aussuchen ob er einen Strassenkehrmaschine oder einen Schild zum Schneeschippen dazumöchte. Gut er hat sich für den Schild entschieden. Jedenfalls ist dann noch eine Tröte dabeigewesen, welche man während der Fahrt mechanisch an das Hinterrad klemmt. Nun sind wir mit dieser Karre durch einen Tunnel gefahren… (mitsamt dem Schild). Mein Kumpel erhielt in jenem Moment die Erleuchtung doch mal die Tröte auszuprobieren… Und hinter uns die Rennleitung im Zivilfahrzeug… Jessas… Rechts ran - Fahrzeugkontrolle… Große Verwunderung über den hochgeklappten Schild und großes Gelächter. Verwarnung und Weiterfahrt… Ja. So geht es auch. Und der Auspuff der WLA lässt auf jeden Fall das Gerassel einer Ducati wie eine Nähmaschine klingen. Also… keep on riding…
Gruss Jürgen
Ist ja auch nur eine kleine Sportster, also angeblich keine richtige Harley
Wie ist das eigentlich mit dem Fahrtenbuch, muß ich jetzt einen Veteranenclub beitreten oder genügt ein stinknormals vom Libro? Wird das überhaupt von den Streckenposten verlangt?
meine Bikes sind zwar im Typenschein als Oldtimer typisiert, doch habe ich keine derartige Auflage. Meine beiden Kumpels haben die Auflage von 60 und 120 Tage. Aber wie gesagt das gilt nur, wenn es im Typenschein angeführt ist. Wenn dein Bike schon vor längerer Zeit einzelgenehmigt wurde, (so wie meine Bikes) wird dieser Eintrag vermutlich nicht vorhanden sein.
Gruss Jürgen