Honda Shadow 600 - Frage zur Genehmigung

Hallo,

ich habe eine Honda Shadow 600 (PC21) BJ: 98 EZ: 01 und war heute bei der Landesregierung um zu klären wie das mit dem Umbau beim Heckfender ist.

Jetzt dachte ich, ich habe eine Shadow mit EG Zulassung da im Zulassungsschein unter Punkt A5 steht „EG-Betriebserlaubnis“. Aber der Prüfer meinte dann anhand des Typenscheins das ich doch keine EG Genehmigung habe, konnte mir aber nicht erklären warum das so ist.

Danach war ich beim Honda Händler und die haben in einer VVO Datenbank nachgesehen und darin steht es gibt eine EG-Betriebserlaubnis (also so wie es im Zulassungsschein steht).

Jetzt ist mir einfach nicht klar was jetzt stimmt. Oder warum im Zulassungsschein etwas anderes steht als es eigentlich sein sollte. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?

Also es geht mir einfach darum dass ich einen kurzen Heckfender verbauen darf.

Danke schonmal für die Mühe.

Beste Grüße

Florian

lass da des von Honda Austria bestätigen und geh mitn Wisch wieder zur LR ? :eyes:

beim Kotflügelkürzen würd ich mich mit den Herren der LR-Prüfstelle zusammenreden, denn eigentlich sind die Vorschriften eindeutig und wennst denen net entsprichst kannst da die Typisierung aufselchen

viel Spass beim ärgern mit der Bürokratie :wink:

Ja bei Honda Austria habe ich natürlich gestern auch noch angerufen aber mehr als die Antwort „Da sie kein Händler sind kann ich ihnen keine Auskunft geben“ habe ich nicht bekommen.

Deswegen habe ich auch hier mal nachgefragt im Forum

Edit: und wegen dem Heckfender. Es ist so dass ich den Heckfender bis zur Lotrechten am Ende des Reifens ziehen muss wenn ich eine „normale“ Genehmigung habe und sobald ich eine EG-Genehmigung habe brauche ich gar keinen bzw. ist die Länge egal. Zumindest hat mir der Prüfer das gestern so gesagt.

42 Radabdeckung : KFG § 7 (1)

Kotflügel müssen die Räder des Kraftfahrzeuges vorne und hinten ausreichend abdecken. (Spritzschutz etc.)
Eine unzureichende hintere Radabdeckung ist auch nicht teilweise nur durch die Kennzeichentafel alleine (ohne stabile Befestigungsunterlage) entsprechend ersetzbar.
Die Schutzwirkungsanforderungen werden bei der EU-Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge berücksichtigt; bei unbeladenen Krafträdern muss sich die Unterkante der Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen in einer Höhe von mindestens 20 cm über dem Boden befinden, beträgt der Radradius weniger als 20 cm, darf die Unterkante der Anbringungsstelle nicht unterhalb des Radmittelpunktes liegen. Der Abstand zwischen der Oberkante der Kennzeichenanbringungsstelle und dem Boden darf maximal 150 cm betragen.

 Am Vorderrad von Krafträdern genügt eine Abdeckung nach hinten, die oberhalb des Scheitelpunktes des Rades beginnt.
 Am Hinterrad von Krafträdern mit großen Federwegen (Enduro-Ausführung) muss die Abdeckung, bei größter möglicher Einfederung, bis annähernd auf die (tangentiale) Höhe der Hinterradmitte herunterreichen. Die Kennzeichentafel an der Hinterradabdeckung bleibt dabei unberücksichtigt.

Danke aber darum ging es mir eigentlich auch nicht. Den Gesetzestext hab ich auch schon durch.

Es geht hald echt nur darum ob mein Motorrad eine EG Genehmigung hat oder nicht. Und ob dieser Fall jemand bekannt ist dass im Zulassungsschein EG-Betriebserlaubnis steht aber es angeblich keine sein soll.

Egal. Ich habe jetzt eine Mail an Honda geschrieben. Vielleicht bekomm ich ja so eine Antwort wenns telefonisch nicht möglich ist.