Import aus Deutschland

Ich weiss ich weiss, das Thema gabs schon 1000 Mal - aber wie immer denkt man dass die eigene Situation besonders ist [&:]
Als mein nächstes Motorrad habe ich eine Kawasaki W650 auserkoren, nur leider ist die innerhalb Österreichs so gut wie garnicht zu bekommen, und wenn doch wird sie in Gold aufgewogen: Die einzige gebrauchte die ich finden konnte wurde heute erst eingetragen, 2500€ für 52k Laufleistung is nicht gerade ein Schnäppchen, ausserdem umgebaut. In Deutschland bekommt man für den gleichen Preis eine originale mit 35k Laufleistung, das wär doch schon eher was. Nur wie ist das mit dem Imporieren?
Auf der ÖAMTC Webseite gibts eine Art Leitfaden, der mich teilweise verwirrt. Also was kommt da Preislich zum eigentlichen Kaufpreis auf mich zu:

[ul][]Kein Zoll, da aus Deutschland
[
]keine USt, da gebraucht und von Privat
[]Wenn man das Teil mitn Hänger rüberschafft, muss man auch keine Überstellungskennzeichen & Kurzversicherung bezahlen
[
]Beglaubigung des Kaufvertrages durch Gericht oder Notar empfohlen. -Was sowas wohl kostet?
[]EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat), seit 1997 zwingend. -Also praktisch beim Kauf schon „gratis“ dabei?
[
]Für die erstmalige Zulassung in Österreich müssen die entsprechenden Daten in der Genehmigungsdatenbank eingetragen sein. -Da steige ich zum ersten Mal aus; was bedeutet das für mich? Ich muss mein importiertes Motorrad durch den Generalimporteur beim Land Niederösterreich eintragen lassen oder was? Kosten: Ersatz des Aufwandes für die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank, was das auch immer in Scheinen Bedeutet steht nicht da.
[]Das Fahrzeug muss dem österreichischen Kraftfahrrecht entsprechen. -Es war in D angemeldet, sollte es wohl schaffen?
[
]Das Fahrzeug muss ein Pickerl haben oder die deutsche Hauptuntersuchung geschafft haben. -Wenn das Fahrzeug in D noch TÜV hat, müsste das wohl passen?
[]NOVA [(ccm minus 100) x 0,02]. -Macht 11,52% des Kaufpreises oder des Listenpreises?
[
]Soweit ich das mitbekommen habe, muss man wenn das Fahrzeug eine EU-Betriebserlaubnis (COC-Zertifikat) hat, nicht mehr zum TÜV sondern kann es nach Vorlegung der entsprechenden Dokumente einfach so anmelden?[/ul]
So viele Fragen…

  1. Wenn ein COC vorhanden ist, dann brauchst Du dazu ein Gutachten gem. §57a (Pickerl)
        damit gehst Du zum Importeur, damit es in die Datenbank eingetragen wird - Kosten unterschiedlich
        zwischen 120 und 200 EUR
  2. NOVA in Deinem Fall 12% vom Kaufpreis (sollte der nicht nachvollziehbar sein dann vom Listenpreis
        gem. EUROTAX´.
     
    LG
    Sigi

Aufpassen bei der Nova!
Kaufpreis zählt da nicht, da zuviel Schindluder getrieben wurde.
Genau genommen, wird der Eurotaxlistenpreis genommen und da genau die Differenz zwischen Verkauf und Einkauf!
(Auskunft Landesregierung/Zulassungsstelle)

Hallo!!
Habe 2007 eine BMW K 1200 R Bj.06  älter als 6 Monate und/oder mehr als 6000km ,
also gebraucht,aus Deutschland importiert und folgenden Auwand gehabt:
Abholung selber,Pickerl und Typenschein bei der Landesregierung geholt ( geht jetzt nur über Impoteur
oder dessen Vertretung),Nova vom Kaufpreis NETTO beim Finanzamt abgelöhnt,mit der Bestätigung und Prüfbericht zur Versicherung  und ab die Post.
Zum Kaufpreis muß ich sagen das damals die Faustformel galt 10% plus/minus des Listenpreises wobei,
wenn das Motorrad von einem Händler kommt da wahrscheinlich weniger kontrolliert wird als wenn
es von Privat gekauft wird,wobei man von Privaten selten die COC-Papiere erhält.
Ersparnis an Geld gute 1400 € wenn man es niedrig ansetzt und insgesamt circa 1 Tag Zeitaufwand.

Kaufvertrag von Händlern braucht man im Normalfall nicht beglaubigen lassen außer er sieht
ganz suspekt aus.

COC-Papiere kann im Normalfall nur der Händler ausgeben wo du die Maschine kaufst da er sie meistens
für den Export anfordern muß und damit ersparst du dir eine Einzelabnahme durch die Landesregierung da diese
Papiere bestätigen das daß Fahrzeug EU-weit typengeprüft ist(kannst du überall zulassen in der EU).

Genehmigungsdatenbank:hat mit Österreich ( ohne Nieder )zu tun, da dir durch die Typisierung nach
österreichischem Verkehrsrecht auch eine Österreichische Zulassung erteilt wird die nach Bezahlung der
Nova gilt.

Pickerl oder deutsche Hauptuntersuchung mußt du mit deiner Versicherung abklären ob sie die HU
anerkennen würden,weil die könnten auf § 57a bestehen und ich nicht weiß ob die deutsche HU
auch jährlich anfällt.Im Zweifelsfall mach das Pickerl einfach mit der Typisierung mit(die paar Euro mehr
machen das Kraut auch nicht mehr fett).

Der TÜV hat nur damit etwas zu tun das dabei der ordnungsgemäße Zustand in Übereinstimmung
mit den COC-Papieren festgestellt wird und das erledigt jetzt sowieso der Impoteur
oder dessen Vertreter,weil wenn die feststellen das irgend etwas nicht stimmt,müßten
sie dich eigentlich zur Einzelabnahme zur Landesregierung schicken.

Werde mir nächstes Jahr wieder eine Jahrige holen und werden dann sehen
ob wieder es so problemlos läuft.
Viel Spaß noch
Mopedkasi

Danke für die Infos, das mit den COC-Papieren wusste ich nicht. -Dadurch wird wohl doch eine Einzelabnahme fällig, die auch wieder kostet.
Bei einem Kaufpreis von rund 2800€ würden ca. 600-700€ nur an Gebühren dazukommen, der eigentliche Transport aus Deutschland noch nicht einmal dazugerechnet. Ein Import zahlt sich wohl nur bei erheblich teureren Modellen aus.

und jetzt die Spezial Frage.

Wie ist das wenn man ein Unfall-Motorrad aus Deutschland importiert mit der Nova (Listenpreis/Kaufpreis)?
Hat jemand schon so etwas gemacht bzw Erfahrungen damit?

lg gauns

So und jetzt der Spezialfall: Ich habe eine Honda GB500 gefunden, Baujahr 1989. Obwohl sie in Wien steht, ist sie noch in Deutschland angemeldet. Das würde wenn ich sie nach einem Kauf anmelden will wohl keinen Unterschied machen, aber was wenn der Verkäufer sie bevor ich sie ihm abkaufe in Österreich typisieren lässt? Er hat hier anscheinend einen Zweitwohnsitz und ein Freund sagte mir, dass es für ihn 10 mal einfacher wäre es in Österreich zu typisieren als für mich, wenn er es einfach als „Siedlungsgut“ angibt.

Ist da was dran? Wenn ja, wie funktioniert das? -Einfach zur Typisierungsstelle der Landesregierung (MA48 oder so), diese nimmt auch die Eintragungen in der Genehmigungsdatenbank vor und ordert dann auch eine Einzelabnahme an? Oder wäre die dann garnicht mehr fällig?