Import von Sport-Maschinen

Hallo, wollte mich nur mal erkundigen, ob schon jemand Erfahrung mit dem Import von nicht-straßenzugelassenen Bikes hat. Also z.B. Sportgeräte wie eine YZ450F.

Gelten da generell die gleichen Bestimmungen wie für alle anderen KFZ?
Oder ist das, als würde man sich ein teures Mountainbike kaufen - also wie ein Sportartikel (also gar keine Sonderbestimmungen)? Fällt da Nova an? Typisierung?

Leider ist auf einschlägigen Seiten (ÖAMTC, ARBÖ, etc.) nichts passendes für diesen speziellen Fall zu finden :frowning:

Ich hoffe, jemand von Euch hat schon diesbezügliche Erfahrungen.

Danke auf jeden Fall für jegliche Hilfe bereits im Voraus,
bender2601

gedachte Geräte die du nicht typisieren und anmelden willst kannst du im prinzip kaufen und importieren als ob es eine Motorsäge oder ein Rasenmäher ist… weil kein TÜF nötig ist…
z.B.: Suzuki SV 1000 nagelneu aus Deutschland
um 5400Euronen gehohlt und nur als Ringgerät genutzt… hoffe ich konnte helfen … mfg Mike

egel welchen Fahrzeuges ist immer die NOVA und die MWSt zu entrichten. Der Hersteller gibt für nicht zulassungsfähige Fahrzeuge eine Bestätigung aus, damit kannst Du beim Finanzamt die NOVA zurückfordern.
Alles andere ist illegal.
LG
Sigi

ist es ähnlich wie vermutet: keine wirklichen Mehrkosten - nur die klassischen bürokratischen Hürden.

Aber was ist der Knackpunkt? Versicherungstechnisch ist es ja eher ein Sportgerät und kein Fahrzeug - mit welcher Begründung wird also die NOVA einghoben? Weil es einen Motor und zwei Räder hat? Wer könnte was dagegen haben, daß ich mit einem Anhänger und dem Bike auf den Ring fahre und dort meine Runden drehe - und den Rest der Zeit steht es in der Garage - erblickt also nie eine normale Straße…

Frage auch schon gestellt. Möchte kommende Saison auch öfter am Ring meine Runden drehen. Da würde sich ein Bike aus Deutschland sehr anbieten, da die Gebrauchtpreise ja wesentlich billiger sind als bei uns in Österreich.

Meine auch, dass man ein Bike welches nie die öffentliche Strasse sieht, einfach wie ein Mountainbike importieren kann. Ist doch im wesentlichen egal ob das Bike in einer Garage in Deutschland oder in meiner Garage ohne Nummertafel steht und ich es am Hänger auf die diversen Rennstrecken fahre.

lg, XCeller

bei einem Sportgerät (nicht zulassungsfähig) bekommst Du vom Hersteller eine Bestätigung und damit vom Finanzamt die NOVA zurück.
LG
Sigi

älter als 6 Monate sind ist keine MWSt zu entrichten sondern nur die NOVA
LG
Sigi

aber wenn ich mir das Teil von einem Privaten kaufe?
z.B. kaufe eine GSXR Bj. 2001 und baue sie selber für Ringbetrieb um.

Wie weiß der Staat, dass ich diese aus Deutschland habe wenn ich sie nie anmelde?

lg, XCeller

weiß der Staat nichts. Solltest Du irgendwann einmal eine Zollkontrolle haben, solltest Du schon einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Import haben. Wenn Du das Motorrad verkaufst hat der nächste Besitzer das gleiche Problem - keinen Nachweis (nur Deutsche Papiere). Wie gesagt, Zollkontrollen gibts mittlerweile überall im Land nicht nur an der Grenze.
LG
Sigi

bezahlen wenn ich ein nicht zulassungsfähiges motorrad habe??

die bestätigung dass die nova bezahlt wurde muss ich doch nur vorweisen,wenn ich einen österr.typenschein haben will,oder??

ich kauf privat ein nicht zulassungsfähiges motorrad aus deutschland, warum sollt ich dann bitte nova zahlen ??

Mitarbeiter erkundigt welcher desöfteren mit Dingen wie NOVA,… zu tun hat.

Dieser erklärte mir, dass sich die NOVA(Normverbrauchsabgabe), wie der Name schon sagt, auf den durchschnittlichen Verbrauch des Bikes bei Straßenbetrieb bezieht. Diese muß daher auch nur dann abgeführt werden, wenn das Bike auf der Strasse (also angemeldet) betrieben wird.

Ich bin der Meinung, dass dir der Zoll diesbezüglich nichts anhaben kann. Da wir ja Mitglied der EU sind, fällt dies unter den freien Warenverkehr und der hat doch mit der NOVA nichts zu tun.

Wie ist es aber, wenn ich das Teil in Deutschland kaufe, ich dann einige Zeit damit am Pannoniaring fahre und dann wieder in Deutschland verkaufe. Kann mir nicht vorstellen, dass ich für das Stehen in der Garage & den Transport am Hänger die NOVA zahlen soll.

lg, Xceller

wenn Du in D (neu oder gebraucht) kaufst, zahlst Du keine NoVA und Du musst sie erst nachzahlen, wenn Du das Radl anmelden willst. Wenn Du es in A neu kaufst, zahlst Du automatisch die NoVA. Die kannst Du aber beim Finanzamt zurückfordern, weil Du sie für ein Ringrad nicht brauchst. Wenn Du in A gebraucht kaufst, hat der Erstbesitzer schon die NoVA bezahlt und sie ist weg.

Ich hab mir das Ganze auch vor ein paar Wochen durchgerechnet und bin auf das Ergebnis gekommen, dass A billiger als D ist.

dB statt PS!

Bezieht sich die Normverbrauchsabgabe nun eigentlich auf den Verbrauch im Straßenverkehr (und zwar rein IM Straßenverkehr) ODER lediglich auf den Verbrauch aus Umweltschutzgründen (könnte vielleicht so ein Pseudo-Gesetz sein)?

Bei letzterem wären ja auch die Sportmaschinen wieder voll dabei, weil sie die Umwelt genauso belasten (egal ob auf der Kartbahn, Rennstrecke oder MX-Strecke - ODER eben auf der Straße)

ist nichts anderes, als die umgehung der seinerzeitigen luxussteuer auf kfz:

Quelle ÖAMTC

Was ist die NOVA?

Die NOVA ist eine einmalige Abgabe und wird abhängig vom Verbrauch (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Nettopreis berechnet.

Die NOVA wird fällig wenn:
ein Pkw, Kombi (auch Wohnmobil) oder Kraftrad in Österreich erstmals zum Verkehr zugelassen wird.
Ausnahmen: Lieferung durch den Händler an einen weiteren Fahrzeughändler oder eine Leasingfirma, Erwerb eines noch nicht versteuerten Fahrzeuges (z.B. Pkw von Diplomaten, oder nach Umtypisierung von Lkw auf Pkw), Vermietung eines in Österreich noch nicht zugelassenen Fahrzeug in Österreich.

Die NOVA wird daher nicht fällig, wenn:
es sich um einen Lkw handelt, oder ein in Österreich bereits zugelassenes Fahrzeug (sofern es nicht umtypisiert wurde), oder ein Fahrzeug, das nicht zum Verkehr zugelassen werden soll (z.B. Motocrossmaschine).

NOVA-Pflicht bei Kauf eines Neufahrzeuges in Österreich:

Der Käufer des Fahrzeuges bezahlt die NOVA beim Händler, dieser führt sie dem Finanzamt ab.
Grundsätzlich sind alle Leistungen, die der Importeur bzw. der Erzeuger erbringt, NOVA-pflichtig. Z.B: Sportlenkrad, Breitreifen, Sonderausstattungen (wie ABS, Airbag, Klimaanlage, Schiebedach etc.), Sondermodelle.
Keine NOVA-Pflicht entsteht, wenn die Leistungen erst nach Übernahme des Fahrzeuges erbracht werden (Kriterien: individueller Auftrag, Zusatzleistung und nicht Ersatz, entsprechendes Entgelt. Z.B. Autoradio, Zusatzscheinwerfer, Alarmanlage).

NOVA-Pflicht bei Eigenimport:

In diesem Fall ist die NOVA bei Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen abzuführen.
Die NOVA ist von jener Person, auf die das Fahrzeug erstmalig in Österreich zugelassen wird, selbst zu berechnen und seit 1.1.1998 vor der Zulassung mittels Formular „NOVA 2“ und Zahlschein an das zuständige Wohnsitzfinanzamt zu entrichten. Ohne Bestätigung des Finanzamtes, dass keine steuerrechtlichen Bedenken gegen die Zulassung bestehen, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden.

Vorgangsweise in Schritten:


Typisierung bei zuständiger Stelle (MA 46 bzw. zuständige Stelle der jeweiligen Landesregierungen)
Formular NOVA 2 (Zulassungsstellen)
Finanzamt (Zahlungsbestätigung)
Zulassungsstelle
Sonderfälle:
Die Berechnung der NOVA bei allen Sonderfällen entspricht exakt jener des Eigenimports.


Vorführwagen: Vorführwagen gelten, solange sie als solche zugelassen sind, als von der NOVA befreit. Sobald der Händler einen Vorführwagen jedoch weiterverkauft, wird dieser bei Zulassung NOVA-pflichtig.
Fahrschulfahrzeuge, Taxi-, Miet-, und Platzkraftwagen und Fahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt sind: Für diese Fahrzeuge gilt gleiches wie bei Vorführwagen. Bei der ersten Zulassung nach Weiterverkauf wird die NOVA fällig.
Diplomatenfahrzeuge: Fahrzeuge gelten, solange diese auf den Namen eines Diplomaten zugelassen sind als nicht - NOVA-pflichtig. Die NOVA-Pflicht tritt (beispielsweise bei einem Verkauf) erst mit der folgenden Zulassung in Kraft.
Umbau von nicht NOVA-pflichtigen Fahrzeugen in solche mit NOVA-Pflicht: Wird beispielsweise ein LKW (bis 3,5 Tonnen) in einen PKW oder ein Wohnmobil umgebaut und zugelassen, entsteht NOVA-Pflicht. Es handelt sich auch hier um eine erstmalige Zulassung (als NOVA-pflichtiges Fahrzeug).
Übersiedlungsgut: Wird ein Fahrzeug, das im Ausland angemeldet war, in Österreich zugelassen, so entfällt nur dann die NOVA-Pflicht, wenn dieses Fahrzeug vor dem Auslandsaufenthalt bereits in Österreich zugelassen war.
Ausnahme von der NOVA-Pflicht: Oldtimer
Folgende Kraftfahrzeuge gelten als Sammlerstücke von geschichtlichem Wert und sind daher von der NOVA befreit:


Kraftfahrzeuge, die
30 Jahre oder älter sind und
einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und
noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.).
Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden (auch in nicht
fahrbereitem Zustand). Ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei einem
geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden.

Nova gibts in Germanien ned, also zahlst das auch nicht…
interessant wär nur, wiesd und obsd die deutsche MWSt. / USt. zurückkriegst…

Laß was hören…

LG Breitfuss

… aber wenn ich ein deutsches Fahrzeug nach Österreich bringen, dann schon - allerdings dürfte sie hier wohl wirklich entfallen, wie ich dem vorangegangenem Beitrag entnehme („NoVA wird entrichtet, wenn das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird…“)

du ZAHLST KEINE NOVA wenn du ein Fahrzeug nicht zum Straßenverkehr zuläßt und in Deutschland oder anderem EU Land kaufst…
warum ? weils in D-Land KEINE Nova GIBT !

Die MWSt. ist der springende Punkt, OB und WIE du sie zurückbekommst…

Zoll fällt ebenso flach, solangst in der EU kaufst

LG Breitfuss

… aber Du hast in Deinem Posting ja auch nicht erwähnt, daß Du das rein auf nicht zulassungs-pflichtige Fahrzeuge bezogen hast (weil generell zahlt man beim Import von Fahrzeugen aus D die NoVA auf jeden Fall nach)

du hast ja nach einer YZ 450 F gefragt, ODER ?

hähähä

Klugscheißmodus aus…;-))))

LG Breitfuss…

P.S.: meld mich am späten Nachmittag nochmal…
ich hätt da eine Idee…(will selber ne YZ 450 F)
wo wohnst du ?

also bei einem sportgerät ohne strassenzulassung zahlst du definitiv keine nova

auch wenn du sie in österreich kaufst

zahlt man bei pocketbikes ja auch nicht ;-))

interessant sind importe aus ländern mit höherer steuerbelastung - da dort der grundpreis in der regel niedriger ist

… ist aber eher bei strassenmoppeds für den sportlichen gebrauch interessant