Hallo liebe 1000ps-Community!
Seit sehr langer Zeit spiele ich mit dem Gedanken, mir ein Quad/ATV zuzulegen, allerdings hat es bisher nie so wirklich gepasst bzw. geriet der Wunsch durch andere Lebensereignisse mehrfach in Vergessenheit. Diesmal ist es anders und aus diesem Wunsch könnte Realität werden, allerdings gibt es nun andere Probleme, die mich vor einem möglichen Kauf abschrecken bzw. ich gerne mit eurer Hilfe abgeklärt hätte.
Folgendes:
Ich komme aus Österreich, daher muss ich in erster Linie unsere Gesetze anwenden. Laut österreichischem Gesetz scheint es so zu sein, das man hier kein Quad/ATV mit offener Leistung anmelden kann. Nach längerer Suche kam heraus, dass es nur einen, einzigen Händler in Österreich gibt, bei dem man offene Quads/ATVs kaufen kann. Allesamt von Cectek und mit Typisierung nach EU-Klasse T5.
Egal, wie lange ich im Netz recherchiere und demnach nichts Anderslautendes finde, kann ich das einfach nicht glauben! Ich kann nicht glauben, dass wir hier in Ö keine Möglichkeit haben sollen, ein Quad/ATV mit offener Leistung anzumelden! Für mich, als österreichischer Staatsbürger, ist es absolut ausgeschlossen, mir ein Quad im höherem Preissegment anzuschaffen, wenn es dann ohnehin auf 15 kW gedrosselt werden würde.
Daher meine erste Frage in die Runde: Ist es tatsächlich so, wie das Internet suggeriert und man hat da keine Chance? Und falls doch, mit wie viel Mehrkostenaufwand müsste man bei einer Einzelgenehmigung/Sondergenehmigung rechnen? Alles natürlich unter dem Gesichtspunkt, dass es juristisch überhaupt möglich wäre.
Und - wie gesagt; falls überhaupt möglich - wie sieht es dann mit der Umsetzung dieser Einzel- bzw. Sondergenehmigung aus? Ich bin ein ganz gewöhnlicher, österreichischer Staatsbürger. Demnach kein Würdeträger, Chefarzt in irgendeiner bedeutenden Klinik, allseits bekannter Schauspieler oder dergleichen. Hat man da als Normalbürger überhaupt eine Chance?
Nun zur zweiten Frage:
Da meine Lebensgefährtin aus Deutschland kommt und auch aktuell noch in Deutschland lebt, kommt man natürlich auf die Idee, das Quad/ATV in Deutschland anzumelden. Durch die dort übliche LoF-Typisierung, bekommt man das, was man bezahlt, nämlich ein Quad/ATV mit offener Leistung und somit seinem gesamten Potenzial. Nach weiterer Recherche scheine ich auf eine Grauzone gestoßen zu sein, die sich mir noch nicht ganz erschließt:
Wenn ich mir ein Quad/ATV in Deutschland kaufe, es auf meine zukünftige Frau, die nun einmal deutsche Staatsbürgerin ist, anmelde, aber dann hier, in Ö, fahre, kann es sinngemäß kein Problem sein. Denn selbstverständlich darf ein deutscher Quad/ATV-Besitzer mit seinem Gefährt nach Österreich reisen. Nun steht aber im Internet, das Österreich die deutsche LoF-Typisierung nicht anerkennt, daher frage ich mich, was das nun bitte bedeuten soll?
Heißt das jetzt, dass ich mit dem Quad/ATV meiner Frau die österreichische Grenze gar nicht erst überqueren darf, weil LoF-Typisierungen von Ö nicht anerkannt werden oder wie soll man das verstehen? Oder bedeutet das etwa, dass meine Frau, da deutsche Staatsbürgerin, es dürfte, ich aber nicht, weil ich ja Österreicher bin und das Quad/ATV auf Sie angemeldet wäre?
Weiters: die LoF-Typisierung in Deutschland befugt das legale Befahren von Wegen, die normalerweise nur Land- und Forstfahrzeugen vorbehalten sind. Wie sieht es damit rechtlich aus? Darf ich das dann auch? Stichwort: „LoF wird in Ö nicht anerkannt!“
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Egal, wie ich es drehe oder wende, ich komme mit diesem Kindergarten nicht mehr zurecht, daher brauche ich eure Hilfe. In Anbetracht der riesigen Community, ist ja vielleicht wirklich der ein oder andere dabei, der Licht ins Dunkel bringen kann.
Für mich ist dieses Thema jedenfalls alles andere als Transparent und ich weiß nicht, wie man sich in Anbetracht dieser enorm abartigen Umstände noch gutbürgerlich benehmen soll/kann.
Ich bedanke mich im Voraus für alle hilfreichen Tipps!