Kann mir das jemand bitte Übersetzen :o))

gesoffen müssens alle sein oder ?

dann ein „Sozius“???

Übrigens: Die Radfahrer können auch Motorradfahrer sein,
oba des hobst sicha eh scho gwusst oda
lg
nesmen

es geht um einspurige KFZ _ aber was ist mit den Lenkern ?

Beifahrer auf dem Motorrad

Tandem Beifahrer auf Fahrrad

betrunken fahren geht, erwischt werden ist was anderes siehst du einen bsoffenen hilft nur grossräumig ausweichen, oder du hälts ihn an und nimmst erm des radl weg, denke er wird sich ein wenig aufregen und sein fehlverhalten einsehen fg

oder du wählst auf deinen tel die 133 und machst denen beine das sie einen verückten aus den verkehr ziehen

alle antworten ohne gewähr
lg
nesmen

und des ganze stammt aus Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes

das sich der artikel auf bsoffene bezieht

lg
nesmen

aber da brauch i sicher mehr als 2 m Sicherheitsabstand oder ?

da um einspurige (sprich fahrzeuge die durch eigene kraftübertragung oder mit hilfsmotor handelt)
sollte ich mich irren bitte um richtigstellung

lg
nesmen

um einen sicherheitsabstand einzuhalten
oder zum flüchten wennst erm des radl wegnimmst

lg

danke :slight_smile:

ein schwerst alkoholisierter motorradfahrer mit einem ebenfalls alkoholgetränktem beifahrer MUSS
beim vorbeifahren an einem offensichtlich betrunkenen radfahrer, insbesondere nächtens einen seitlichen mindestabstand von 2 m einhalten.
Begründung: wenn der radlfahrer umfällt, kann er sich nicht des ungeschützte kopferl am heißen auspuff verbrennen ggg

soch´n gibts kopfschüttel

ciao,
robert

bewahre mich vor dem Richter - DEN RICHTERN

da san nämlich alle gleich wenns darum geht, unverständliche Sachen zu produzieren.

lernt man draus

auch als Radfahrer einen Helm aufsetzen hehehehehehehehe

Wenn Du besoffen mit Deinem Bike samt besoffenem Sozius einen anderen Besoffenen auf seinem Bike überholen willst, solltest Du auf einen Autobahn oder zumindest Schnellstraße unterwegs sein - andernfalls Du in Gefahr gerätst mit dem Gegenverkehr zu Kollidieren, da möglicherweise die zur Verfügung stehende Restbreite der Fahrbahn geringer als 2,5 m sein könnte, was wiederum einem ebenfalls alkoholisierten Lenker eines BK (Bürgerkäfigs) zu wenig Platz für ein aktives und kontrolliertes Ausweichmanöver ließe!

Ich hoffe das reicht als Antwort. ;-))
lG
HTC

steht nix in der STVO , dass man besoffen nicht überholen darf ggg

lg da R

hab ich jetzt auch wieder was gelernt, weil ist mir in letzter zeit eh schon aufgefallen, daß viele (nicht nur kids) mit so komischen helmen unterwegs sind.
andererseits haben die alle aber nicht wie alkohiliker ausgschaut :wink:

… einzuhaltende Seitenabstand ist - meines Wissens nach - Geschwindigkeitsabhängig:

Beim Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen beträgt der Mindestabstand 50 cm PLUS 1 cm pro km/h,
beim Überholen von einspurigen Fahrzeugen beträgt er 1 m PLUS 1 cm pro km/h.
Die km/h sind die vom überholenden Fahrzeug gefahrenen km/h, NICHT die des überholten Fahrzeuges.

So habe ich es mal in der Fahrschule gelernt, kann aber sein, dass das heute schon wieder anders ist.

LHG, Schlucki

wohl alle besoffen - am meisten der Verfasser der Zeilen ggg

LG, Peter