Kaufabschluss per E-mail (was letzte Preis...)

Guten Morgen!

Wahrscheinlich ergeht es jedem so, welcher schon einmal ein Motorrad zum Verkauf angeboten hat.
Grußlose Einzeiler mit „was letzte Preis…“ oder s.ä
Aber wie verhält es sich rechtlich punkto Kaufzusage-

als Beispiel:

Motorrad ist mit 6000€ inseriert.
Es kommt der unvermeidliche Einzeiler eines „Kaufinteressenten“ mit : " Gebe dir 5000€ und hole das Motorrad morgen ab"
Als Verkäufer denkt man sich vielleicht: Okay - bevor das Motorrad noch länger umsteht geb ich es her und sage zu.
Muss der Käufer - rein rechtlich- auch dazu stehen und das Motorrad abholen und kaufen?
Ich bin ja auf seine Bedingungen eingegangen und habe sogar schriftlich zugesagt.

Schönen Gruss

Razzzi

nein, das war ja mal nur ein kurzes und prägnantes vorab Angebot ohne sinn wert und Verpflichtung - ganz weit weg von einen Kaufvertrag :slight_smile:

lg

Roland