Kaufvertrag, ab welchem alter?

n`abend an alle!

habe heute abend für meinen sohn ein gebrauchtes moped gekauft. er wird im oktober 15 und ich kann seine/meine daten noch in den kaufvertrag einsetzen.
soll ich als käufer eintreten, oder kann ich seine daten in den kaufvertrag reinschreiben - ich denk da an „beschränkt geschäftsfähig als jugendlicher usw.“

ich weiß schon, dass die frage nicht wirklich wichtig ist, aber erstes mopperl und so, da wärs halt schön, wenn auch sein name auf dem kaufvertrag steht usw.

mit dank im voraus für eventuelle antworten

d.v.b.

ps. des ding geht für a mopperl richtig gut, is a derbi senda supermotard und i bin auch schon damit gfahrn - lach

reinschreiben, aber du solltest darunter deinen namen hinein schreiben, da unter 18 jahren eine eingeschränkte Geschäftsfähigkeit besteht! Heißt dein sohn kann nur geschäfte machen die er sich mit seinem taschengeld selbst leisten kann (oder so ähnlich, sind die bestimmungen) lg Felix

das heißt, ich unterschreib halt mit und dann müßte alles seine ordnung haben.
und das mit der beschränkten geschäftsmäßigkeit bild ich mit net nur ein

danke d.v.b

…der im Kaufvertrag steht, ist der Käufer und somit der Besitzer und der Besitzer steht auch im Typen- und Zulassungsschein!

Ob da der Fahrzeug-Besitzer, gesetzlich auch unter 18 Jahre sein darf, weiss ich leider nicht!

ich will, dass mein sohn der besitzer ist.

erstes mopperl, und dann sollte auch sein name überall drinnstehn - besitzerstolz usw.

wollte nur wissen, obs da rechtliche einschränkungen gibt bzgl. alter und so fort

trotzdem, danke für antwort

d.v.b.

Hier „schwirren“ auch viele Leute herum, die sich mit der Gesetzeslage sehr gut auskennen, so wie der Ullybär, vielleicht liest er mit und kann dir dabei helfen!?

Gruß Harry

mal abwarten

d.v.b.

das war ja sehr ausführlich - mit bestem dank

d.v.b.

ab 16 darf man ein moped besitzen, zu meiner zeit wars zumindest so (vor ca. 12 jahren), denke da hat sich net viel geändert, meine vespa war auf mich angemeldet…
ich glaub es reicht wenn du als vater den kaufvertrag mitunterschreibst, sozusagen beglaubigst… mit 16 hab ich den vertrag selbst unterschrieben… wies mit 15 aussieht weiss ich net, denke aber wie gesagt das es reicht wenn du mitunterschreibst, als erziehungsberechtigter…

lg
mac

den Kaufvertrag für das Moperl unterschreiben dürfen. Denn hier muss ja überhaupt kein Betrag
(z.b.Privatkauf) eingesetzt werden.
Auch kann der junge Mann ja jahrelang sein Taschengeld gespart haben. Das Geld bei der Höhe ist sicher unterheblich.

Ein Kind kann sich ja auch ein hochwertiges Rennrad um 2000.-€ kaufen.

Wo er dich aber braucht ist zum Abschluß der Versicherung. Da wirst du unterschreiben müssen !



Hi!

Ich denke mit dem obigen Posting ist alles gesagt. Auch der Vergleich der schon gebracht wurde mit einem Sportgerät (Skiausrüstung, Rennrad) oder einem Computer sagt alles …

Servus

Ully-B#r

nur sagen, mit 16 hab ich mit MEINEM Geld mir ein Moped gekauft. Selber unterschrieben (ohne Eltern) usw.

Wenn er das Geld dafür hat (ohne daß er irgendwo Schulden machen muß), sollte es keine Probleme geben.


Michael

wie gesagt, so wirklich wichtig war meine frage ja net wirklich, wollte nur ein paar meinungen dazu einholen.
nur, wenn ich so nachdenk, ich freu mich halt für meinen bubn a bisserl mit, dann sollt halt schon von anfang an sein name überall drinnstehen - is ja sei mopperl!

lg. d.v.b.

Setz doch deinen Sohn als Käufer ein und unterschreib zusätzlich als Erziehungsberechtigter, dann hast du absolute Rechtssicherheit…

Hi

nimm dir einfach einen KV vom ÖAMTC,kostet nix, da musst du als Erziehungberechtigter sowieso unterschreiben.

Lg
Mario

er ist mündig minderjährig dh er kann über das Geld verfügen dass er selber verdient. er darf jedoch keine schulden oder sonstiges machen.

Wenn er das Geld hat und es seines ist dann kann er sich das moped auch kaufen und demnach kann er den Kaufvertrag abschließen

Hoffe ich hab weiterhelfen können.

[url=http://www.ibiblio.org/ais/abgb1.htm]http://www.ibiblio.org/ais/abgb1.htm[/url]die Seite könnte auch noch was bringen.

MFG

Christian

i hab´s jetzt genauso gemacht, wie mir geraten wurde - name vom sohnemann + mein autgramm als erziehungsberechtigter, das sollte dann schon passen

dankschön d.v.b.