Kaufvertrag

so teuer kanns nicht gewesen sein. ausgenommen er war in der ganztagesversion mit mittagessen. und ab 2009 ist der kindergarten überhaupt kostenlos. zumindest in oö.

ihr
herr rudolf

und leider ist im internet nicht alles zu finden was es auf der welt gibt. aber geh mal zu irgendeinen motorrad- oder autohändler und lass dich aufklären bzw. kauf ein möp oder auto (neu) da machst zuerst die kaufvereinbarung und den vertrag erst wennst das kfz bekommst (wenn überhaupt weil bei der letzten habe ich nur eine rechnung erhalten -> was zum anmelden auch reicht)

wo glaubst´n hackle ich seit 14 Jahren brüll

Jetzt wirds lustig …

Du schickst MisterD zu einem Motorrad- oder Autohändler???  Na da hat er es wenigstens nicht weit… Und dort soll er sich aufklären lassen???  Und ein Auto oder Motorrad kaufen? Ja  - das macht er doch eh schon 14 Jahre lang. Und in dieser Zeit hat  er auch so manches Motorrad verkauft (und ein „paar“ Autos auch noch …)

Wie so oft hier in diesem Forum versucht hier jemand Halbwissen als Wahrheit zu verkaufen und fährt dann Leuten die wirklich Bescheid wissen mit dem Stellwagen ins Gesicht … Wenn man jetzt wirklich eine Auskunft braucht ist es schwierig weil man ja nicht (oder nur mit langer Leseerfahrung) einfach erkennt wer wirklich Fachkenntnis hat und wer nicht …

wenigstens hab ich an meinem letzten offiziellen Arbeitstag noch was zu lachen =;-)
 
Ich wünsche dir und allen anderen die uns kennen ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in die Saison 2009!
 
Auf das wir uns auf der Strecke treffen mögen!
 
Lg
 
Dieter

… und Dir wünsche ich außer einem friedlichen und schönen Weihnachtsfest und Jahreswechsel das Allerbeste für Deine neue berufliche Herausforderung.

Das hoff ich wohl das wir uns treffen … Du weißt ja wo Du mich findest (bzw erreichen kannst).

oder wie sehe ich das jetzt

hackelt ?
 
und wenn er bei einem auto oder motorradhändler arbeitet und kaufverträge ausstellt dann muss er entweder mitglied der geschäftsführung sein (eingetragen im hg) oder prokura haben, denn sonst sind von ihm ausgestellt bzw. unterschriebene kaufverträge nicht gültig

Verkäufer sind, wie in Ihren Dienstverträgen geregelt, im Sinne der Geschäftsanbahnung voll zeichnungsberechtigt -> es sei denn, wie zum Beispiel bei manchen Neufahrzeugkaufverträgen -> die Geschäftsleitung behält sich ein Einspruchsrecht vor!

Dieses Thema hätte ich aber in diesem Thread schon bearbeitet! Guckst du unter Überschrift:

„üblicherweise ist das so:“

Es gibt höchstgerichtliche Urteile das ein Kunde der ein Geschäftslokal betritt nicht verpflichtet ist sich über die Unterschriftsberechtigungen seines Gegenüber´s zu informieren -> „Das nennt man Kauf im guten Gewissen“ -> ähnlich wie bei Geschäften der Heelerei!

Und wenn wir schon dabei sind:

Alle Unterlagen die du zum Anmelden brauchst sind taxativ (d.h. explizit aufgezählt) in den Zulassungsrichtlinien angeführt und dort steht kein Wort von einem Kaufvertrag etc. sondern dort ist sogar namentlich nur ein:

Bezugsnachweis -> das kann jede Art der Bestätigung vom Händler sein (Rechnung, Kaufvertrag, Anmeldebestätigung…)
Typenschein oder seit 1.7.2007 ein Auszug aus der Genehmigungsdatenbank bzw. ein CO-Papier
bei Gebrauchtfahrzeugen ein gültiges Par57a-Gutachten

Mehr zu dem Thema verrate ich dir aber ohne Bezahlung jetzt nicht mehr -> kannst ja mal einen „Abendkurs“ bei mir belegen!

LG

D

gilt das dann nicht als implizite erteilung der prokura über den dienstvertrag?
eigentlich auch ziemlich egal, die sache mit dem höchsturteil find ich intressant… das wusste ich nicht :slight_smile:

übrigens kann ich dem rest eigentlich nur zustimmen, vertrag als willenserklärung der vertragsparteien die formlos(mit ausnahmen wie eh gesagt) und bindend stattfindet.

über die üblichen schriftstücke beim kauf eines fahrzeugs kann ich wenig sagen, wurde jedoch ein vertrag unterschrieben gilt das ws fryingpan sagt zu 100%

btw: hier gibts sicher einige die ihr wissen aus mehr als nur 2 jahren abendschule beziehen :wink:

mh da hat mich dann mein siebhirn falsch erinnert, dachte ein prokura muss nur schriftlich festgehalten werden
gut, dann weiss ich das jetzt auch wieder lach was man nicht alles mal gelernt hat und falsch erinnert ^^

Wie man wohl drauf kommen kann, daß jeder Verkäufer eine Prokura braucht, wenn er etwas verkaufen will??? Da braucht man ja nicht mal eine Abendschule, um zu erkennen, daß das himmelschreiender Nonsens ist. Im Gegensatz zur „Kaufvereinbarung“ hilft hier googlen aber tatsächlich weiter… :eyes:
 
Tip für ignaz1: Frag beim nächsten Einkauf einmal die Kassiererin beim Billa, ob sie Prokura hat! :sunglasses:

(sollte in Bezug auf ignaz1 sein, Datenbank spinnt offenbar wieder mal…)