Kaufvertrag

Hallo,
mal eine blöde frage von mir:
wie bindend ist ein kaufvertrag?
angenommen kaufvertrag ist unterzeichnet, anzahlung geleistet, aber die lieferung des motorrades wird vom händler bzw verkäufer immer wieder hinausgeschoben…
 
lg
 
bone

öamtc an, die kennen sich bei sowas aus…

kommt drauf an …
obs ein privatverkauf ist…also zwischen zwei privatpersonen oder ob es mit einem gewerblichen gegenpartner

bindend ist sogar ein mündlicher …oder mit handschlag…

aber bei problemen …schliesse ich mich dem wurzlinger an…öamtc…weis rechtlicher besser bescheid!!!

liegrü

Der Vertrag ist beiderseitig zu erfüllen. Wenn eine Seite abspringt, dann kann eine angemessene Stornopauschale verrechnet werden, wenn es nicht anders im Kleingedruckten steht.
 
Praktisch gesehen würde ich dem Verkäufer freundlich eine Frist setzen. Wenn das nichts hilft, dann eine verschärfte Gangart. Solltest Du den Verdacht haben, dass es eine linke Aktion ist, dann Rechtsschutz bzw. Polizei einschalten. 
 
Viel Glück!
 

Des Kleinhirn hat fast recht. Die Stornopauschale gibts nämlich nur, wenn sie im Kleingedruckten ausdrücklich drinsteht. Was aber ersetzt werden kann, sind die bislang angefallenen Kosten, die im Vertrauen auf die Vertragserfüllung entstanden sind.

Folgende Vorgehensweise würd ich vorschlagen:
Wenn der Verkäufer oder das Krad im Ausland sind, eine Escrow-Firma beteiligt ist oder Schecks hin- und hergeschickt wurden: Ab zur Polizei und einen Betrugsfall melden.

Wenn sich das ganze in Österreich abspielt:
Schreib dem Verkäufer einen Brief, in dem du nochmal zusammenfasst, was bisher passiert ist, wie viel angezahlt wurde, wann der erste versprochene Liefertermin war, wie oft und zu welchen Zeitpunkten bereits verschoben wurde, etc.
Am Ende des Briefes setzt du ihm eine Nachfrist, üblich wären 14 Tage, 3 Wochen oder so (setze ein DATUM fest!!!), bis zu der er liefern muss, andernfalls du rechtliche Schritte einleiten wirst.
Den Brief schickst du ihm dann EINGESCHRIEBEN.

Dann schaust, was passiert.
Wenn er nicht reagiert, schickst du ihm am 15. Tag noch einen Brief, wieder eingeschrieben, und setzt eine weitere Nachfrist von 14 Tagen, um deinen guten Willen zu zeigen, weist aber wieder auf die rechtlichen Schritte hin.
Wenn du hart bist, teilst du ihm auch noch mit, dass du die Aufwendungen für die beiden Briefe (Porto) und deine Zeit als (angemessene) Bearbeitungsgebühr vom Kaufpreis in Abzug bringen musst.

Warte auf eine Reaktion.
Wenn wieder nix kommt, bist am Tag Nummer 15 beim Anwalt und nimmst die Kopien der beiden Briefe, die Rechnungen fürs Porto und den Kaufvertrag mit.

Wie lange die Nachfristen sein sollen, hängt auch davon ab, was Vertragsgegenstand ist. Bei Neufahrzeugen kann es schon sein, dass die Fristen länger sind, weil der Hersteller selber herumsandelt.
Bei Gebrauchtfahrzeugen, die vor Ort sind oder sein sollten, können die Fristen auch kürzer sein.

keinen kaufvertrag ab sondern eine kaufvereinbarung und da stehst du rechtlich scheiße da. bei einem vertrag ist der vertragsinhalt von beiden parteien zu erfüllen, wenn nicht kannst den vertrag a)einklagen b)stornieren und was weiß ich noch alles. aber eine kaufvereinbarung da kannst fast nichts machen weil du so gut wie keine rechte aber sehr viele pflichten hast.

ob das jetzt kaufvereinbarung oder kaufvertrrag heisst, ist wurscht. wichtig ist, was vereinbart wurde, und das gilt dann. also wenn drinnensteht, dass sich der käufer bis zum sankt-nimmerleinstag gedulden muss, dann gilt das. Schicke bald diesen eingeschriebenen Brief mit Fristsetzung („Setzung einer Nachfrist“).

Vespafahrer

sondern da ist rechtlich ein erheblicher unterschied, solltest dir zuerst anschauen bevor du das gegenteil behauptest

Ich weiss ja net, wo du deine Weisheiten hernimmst, aber du redest Mist. Schau mal ins ABGB, in das Hauptstück, wo es um die Kaufverträge geht und achte besonders auf die Formvorschriften, denen solche Verträge entsprechen müssen. :eyes:

Wenn dir der Gesetzestext nichts sagt, schlag nach bei Koziol/Welser „Bürgerliches Recht“. Da wird das ganz genau erklärt.

ich habe geschrieben kaufvereinbarung das ist kein kaufvertrag, und wo ich meine weisheiten her habe kann ich dir schon sagen, aus 2 jahren abendschule !
natürlich weiß ich auch was ein kaufvertrag ist aber um den geht es in meiner darstellung gar nicht, sondern um die übliche praxis der kaufvereinbarung und auch die ist rechtlich abgesichert nur viele schaffen einfach nicht das es da einen unterschied, zum xten male, zwischen kaufvertrag und kaufvereinbarung gibt

Bei einem Neufahrzeug schliesst du mit dem Verkäufer meistens einen Kaufantrag ab! In diesem steht dann auch eine Frist bis zu welchem die über dem Verkäufer stehende Geschäftsleitung Zeit hat diesen Kaufantrag anzunehmen oder abzulehnen. Passiert innerhalb dieser Frist nichts oder erhältst du eine Auftragsbestätigung wird aus diesem ANTRAG automatisch ein Kaufvertrag –> und dieser ist natürlich bindend.
 
Wenn dein Händler genormte (vom KSCHG freigegebene) Vordrucke verwendet steht dort auch drinn wie weit sich die Lieferung verzögern darf (normalerweise bei Fahrzeugen in Serienausstattung 2 Wochen mit Sonderausstattung bis 8 Wochen!)! Ebenso wie Nachfristen zu setzten sind und welche „Strafzahlungen“ beiderseits fällig werden können.
 
Bei einem Gebrauchtfahrzeug (das ja körperlich bereits vorhanden ist) handelt es sich im Regelfall immer um einen Kaufvertrag mit fixem Liefertermin. Auch hier ist in den Geschäftsbedingungen zum Beispiel follgendes festgehalten:
 
„Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 14 (vierzehn) Tagen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Nichterfüllen des Vertrages durch den Verkäufer hat dieser eine etwaige Anzahlung zuzüglicher einer Verzinsung in der Hähe von 5 (fünf) Prozent über dem Basiszinssatz der EZB innerhalb von 8 (acht) Tagen an den Käufer zurückzuerstatten und kann keine Kosten verrechnen!“ Dieser Auszug ist aus einem KSCHG-geprüften Kaufvertrag für Gebrauchtfahrzeuge.
 
Ich kann dir auch nur empfehlen such nochmal das nette Gespräch (beim Reden kommen d´Leut zsamm) und wenn dieser letzte Versuch nicht hinhaut -> schriftliche und nachvollziehbare (eingeschrieben) Nachfrist setzen… den Rest kennst du ja schon!
 
So long, hoffe es geht gut aus
 
Dieter
 
 

hams vergessen zu erwähnen, dass es keine Formvorschriften (mit wenigen Ausnahmen) für Verträge gibt?

Wenn 2 erkennbar übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien vorliegen, selbst wenn diese nur konkludent erkennbar sind, kommt ein Vertrag zustande. Das gilt selbst dann, wenn die Vereinbarungen nur mündlich getroffen wurden. Daher ist es kackegal, welches Wort über einem Schriftstück steht. Wenn die wesentlichen Merkmale eines Kaufvertrages (zu übereignende Sache, Kaufpreis) enthalten sind, ist es auch ein Kaufvertrag.

Das gilt besonders dann, wenn schon eine Anzahlung geleistet wurde. :wink:

:smiling_face: Aber vielmals (vor allem bei Neufahrzeugen) steht oben KAUFANTRAG (Das alleine bedeutet noch nichts) und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen  (jetzt kommts) eine Frist die es der Geschäftsleitung erlaubt einen vom Verkäufer abgeschlossenen (auch mit Anzahlung belegten) Kaufantrag innerhalb derselben abzulehnen (hat dann schriftlich und nachweislich zu passieren) -> ein verstreichen dieser Frist führt zu einer stillen Zustimmung und somit Annahme des Antrages durch die Geschäftsleitung -> und genau dann bist du beim Vertrag!
 
Muss aber dazu sagen, dass so eine Vorgehensweise meist nur in großen Häusern und bei zu bestellenden Neufahrzeugen üblich ist. Bei kleinen und mittleren Händlern hat der Verkäufer auch die volle Kompetenz einen Vertrag zu unterzeichnen und somit gültig zu machen! Und bei Gebrauchtfahrzeugen gibt es dieses Thema eigentlich überhaupt nicht!
 
Sonst hast du natürlich vollkommen recht: Zum Zustandekommen eines Vertrages ist lediglich eine übereinstimmende Willenserklärung egal ob mündlich, schriftlich oder andersgeartet von nöten!
 
LG
 
Dieter

deiner Beschreibung ein Kaufvertrag, nur dass er unter einer aufschiebenden, verneinenden Bedingung geschlossen worden ist, nämlich dass die Rechtswirkungen erst anfangen, wenn die Geschäftsleitung den Vertrag nicht ablehnt.

Das musste ich jetzt aber nachlesen. :wink:

Sowas hab ich noch nicht gesehen, ich kauf nur gebrauchte Fahrzeuge. :cold_face:

wichtig ist lediglich wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, ob für den Richter ein beiderseitiger Wille zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erkennnbar ist!
 
Denn letztendendes gilt in Ö immer noch das Recht des „Glaubens“ -> der Richter entscheidet aufgrund seines persönlichen Gefühles! :eyes:
 
LG
 
Dieter

und auch nicht weißt dass es was anderes als einen kaufvertrag gibt dann informier dich halt einmal bevor du in unwissenheit was abstreitest. es ist ganz klar der unterschied zwischen kaufvertrag und kaufvereinbarung geregelt

:cry: wusste nicht das man in 2 Jahren Abendschule mehr lernt als nach 14 Jahren Berufserfahrung!
 
Kleiner Tipp für Coole Leute: google mal „Kaufvereinbarung“ und Kuck mal was dann kommt!
 
LG
 
D.

österreich relevant. und berufserfahrung als was ? ich habe jedenfalls meine ausbildung gemacht und nicht nur durch erfahrung / oder eben nichterfahrung was gelernt

nichts wissen macht auch nichts!
 
Hab ich für dich von einer ÖSTERREICHISCHEN Seite mal rauskopiert:
 
Schon interessant was nach der Frage WAS IST EINE KAUFVEREINBARUNG als Erklärung kommt!
 
 

was ist eine Kaufvereinbarung:[/align]
Kaufvertrag (BAU): Ein Immobilienkaufvertrag als Vereinbarung einer hochwertigen Investition unterliegt besonderen Regeln 29. April 2008 | Von Johann Fischler | Diesen Artikel kommentieren

Ein Kaufvertrag für eine Immobilie ist ein besonders bedeutendes Rechtsgeschäft, meist mit einem hohen Transaktionsbetrag und weit reichenden Folgen sowohl für den Käufer und den Verkäufer. Der Gesetzgeber ist sich der besonderen Bedeutung bewusst und hat hier besondere Regeln vorgeschrieben, damit ein Kaufvertrag für eine Immobilie wirksam wird. [/align][/align]

Wo ist denn der Unterschied genau geregelt? Jetzt komm mir aber nicht mit „im Gesetz“. Ich will das genaue Gesetz und den genauen Paragraphen wissen.
Ich kann dir nämlich schon sagen, dass Kaufverträge in den §§1052ff ABGB geregelt sind Bedingungen im §694 ABGB.

Ich würde dir übrigens vorschlagen, mal zu deiner Abendschule zu pilgern und mit denen über Vertragswandllung und daraus folgend eine Kostenrückerstattung zu verhandeln wegen laesio enormis. Denn die Ausbildung ist anscheinden nichtmal die Hälfte wert, egal wieviel du bezahlt hast.