Kein DB Killer / Strafe

Hallo Leute,

leider hat man nicht mal im Winter ruhe von der Polizei, habe jetzt nach ca. 3-4 Monaten nachdem ich im Planquadrat aufgehalten wurde die Strafe (RSa Brief) erhalten.

Einziges vergehen kein DB Killer drin gehabt und leider auch nicht dabei weil ich keinen Platz dafür habe.

Naja damals wurde mir vor Ort und Stelle gesagt das eine Anzeige mit ca. 70 Euro bald bei mir eintreffen wird, weil ich noch extra nachgefragt habe.

Heute öffne ich diesen Lustigen RSa Brief und kann mir das Lachen kaum verkneifen, da auf dem Zahlschein der mir als erstes in die Hand gefallen ist Euro 280,- steht und ich mir natürlich gleich die frage stellen musste ob ihnen wegen der wechselnden Temparaturen etwas der Sinn für die Realität entflohen ist…

So weit ich weiss ist fahren ohne DB Killer eine Verwaltungsübertretung und kostet 21-35 Euro als Anzeige dann im Normalfall ca. das doppelte also die besagten 70 Euro.

Da die Strafen ja so super Formuliert sind kann man natürlich auch genau erkennen woraus sich die 280 Euro ergeben…

Lustigerweise steht hier:
Wegen dieser Verwaltungsübertretung wird über Sie folgende Strafe verhängt:
1.) 140 Euro Paragraf 134 Abs. 1 KFG
2.) 140 Euro Paragraf 134 Abs. 1 KFG

öhm da frage ich mich eben schon wieso sollte ich für den selben Paragraften eigentlich nicht gleich 10 mal bezahlen ?
Also auch wenn das jetzt vlt. etwas blöd geschrieben ist die meisten werden das verstehen ich bin natürlich sauer und werde dort erst morgen anrufen sonst muss ich leider ausfällig werden.

Ich sehs schon ein fahren ohne Killer = Zahlen wenn man aufgehalten wird, darüber ist sich jeder im klaren aber ich meine 280 Euro wie sind sie auf die Zahl gekommen Paragraf 134x2 + Bearbeitungsgebühr ? :grin:

Ich z.B. arbeit bei da 48er und seh jeden Tag 100er Leute die irgendwas neben nem Mistkübel am Boden werfen und ich darfs dann wegräumen naja was solls dafür bin ich da normal gibt das auch ne Strafe von Waste Watchern falls Sie dich dabei sehen, aber auch keine 280 Euro sondern eben die Standardmässigen 35 Euro weils eben auch mehr oder weniger eine Verwaltungsübertretung ist…

Ich frage mich eben nur wie weit das noch gehen soll mit den Strafen wo ist es beschrieben wo wird es nachgewiesen das so eine Übertretung soviel kostet usw. wer denkt sich die Preise im Endefekt aus, wieso versucht man die Schulden des Staates oder das Deffiziet was der Staat jedes Jahr verursacht immer nur von den Bürgern wieder zu bekommen anstatt einmal keine Scheisse wie Eurofighter zu kaufen oder sonstigen müll den keiner braucht.

Echt ich liebe Österreich ich liebe mein Land
aber die Gesetze sind hier einfach nur lächerlich aber das habe ich wohl auch schon zu oft gesagt.

Was meint ihr zu der Geschichte ?
bzw. hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Grüße
Chris

stell dir einmal vor, du bist ein mensch, der mit motorräder nichts am hut hat und wirst tagein, tagaus durch irgendwelche krawalltüten genervt.
die lächerlich geringen strafen bewirken beim herrn krawallo auch keine einsicht, also werden die strafen schritt für schritt angehoben, bis auch der dümmste endlich mit eingetragener lautstärke fährt …

es gibt auch einen horizont hinter deiner suppenschüssel und es bleibt nur zu hoffen, dass irgendwann doch ein modus im sinne von „leben und leben lassen“ gefunden wird — BEVOR sie uns allen den motorradsaft abdrehen.

schau mal nach deutschland, zb, wo besonders schöne strecken durch die unvernunft einiger, weniger rücksichtsloser schon für motorräder gesperrt sind.

in diesem sinne - frohe festtage.

bitte nicht böse sein aber meiner ansicht nach fällt das unter sskm= selbst schuld, kein mitleid.
 
eigentlich musst du ja froh sein! wenn man es ganz genau nimmt warst du ohne betriebserlaubnis unterwegs…
auspuff ist mit db killer zugelassen, ohne nicht also ist das ganze fahrzeug nicht mehr im rahmen der gesetzlichen bestimmungen. also musst du eigentlich froh sein das nicht mehr auf dich zukommt.
 
 

warum fragst du das in einem forum und ned bei der zuständigen behörde ?
 
ich find das immer wieder lustig wenn das gemacht wird , ich mein bevor ich im forum tage bzw wochenlang auf die richtige antwort warte , mir in der zwischenzeit 30 dumme kommentare anhören bzw durchlesen muss , ruf ich einmal an und frag dort nach wo sie mir das ganz genau erklären können…
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Ich bin immer ohne Db-killer gefahren,und niemals etwas dafür bezahlt.Derzeit fahr ich mit Marving Topf,mit DB-killer,aber nur weil man es nicht rausnehmen kann,da es geschweisst ist.Die 140 Euro(x2) finde ich bei weitem übertrieben.Ich an deine stelle wurde zum BH gehen,und fragen was es soll.
Frohe Weihnachten,und nicht Kopf hängen lassen!
Mfg maiche

Keine Ahnung ob Du wirklich eine Info willst oder nur deinen Frust abbauen…

Der § 134 /1 ist  die Bestimmung über die Höhe der Strafen für Übertretungen nach dem KFG. Offenbar wurdest Du wegen zweier verschiedener Übertrteungen jeweils mit 140 Euro bestraft. Die Maximalstrafe wäre 5000 Euro (pro Übertretung).

Hier ist der Volltext des Absatz 1:

[blockquote]quote:

  
§ 134. Strafbestimmungen
(1) Wer diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen, den Artikeln 5 bis 9 und 10 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 oder den Artikeln 5 bis 8 und 10 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), BGBl. Nr. 518/1975 in der Fassung BGBl. Nr. 203/1993 , zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Bei der Einbringung von Fahrzeugen in das Bundesgebiet sind solche Zuwiderhandlungen auch strafbar, wenn sie auf dem Wege von einer österreichischen Grenzabfertigungsstelle, die auf ausländischem Gebiet liegt, zur Staatsgrenze begangen werden. Wurde der Täter wegen der gleichen Zuwiderhandlung bereits einmal bestraft, so kann an Stelle der Geldstrafe Arrest bis zu sechs Wochen verhängt werden. Wurde der Täter wegen der gleichen Zuwiderhandlung bereits zweimal bestraft, so können Geld- und Arreststrafen auch nebeneinander verhängt werden. Die Verhängung einer Arreststrafe ist in diesen Fällen aber nur zulässig, wenn es ihrer bedarf, um den Täter von weiteren Verwaltungsübertretungen der gleichen Art abzuhalten. Auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist strafbar.

[/blockquote]

Erfahrungsgemäß paßt die Strafe ziemlich genau, könnte nur durch besondere Lebensumstände etwas gemildert werden (hohe Schulden, Unterhaltskosten oder ähnliches) … Einspruch gegen die Strafhöhe könnte hier noch etwas bewirken, sowiet bislang „Unbescholtenheit“ bestand.

[align=right]
 [/align]

is das erfahrungsgemäß erst ab einem gewissen alter/ zeitdauer der habhaftigkeit des FS zielführend ?

oda is das imma eine mehr oda weniger glückssache ?
klar wenn ma den FS seit 2 monaten hat dasma ned weit kommt wahrscheinlich aba is das abhängig davon oda e imma russisches roulette

Ich hab jetzt (wahrscheinlich) keinen Durchblick wie Du das meinst …
 
Natürlich kann man mit „Unbescholtenheit“ nur argumentieren wenn man doch, zumindest theoretisch, schon einige Zeit als Verkehrsteilnehmer unterwegs ist. Ein FS-Neuling kann nicht sagen: „Ich fahr schon jahrelang straffrei …“
 
Inwieweit die Argumentation „russisches Roulette“ sein könnte verstehe ich nicht.
 
Einer der berücksichtigungswürdigen Gründe bei der Strafbemessung ist eben die „bisherige Unbescholtenheit“.
 
 

jo das meinte ich ja, ab welcher zeit man das quasi wirkungsvoll verwenden kann…

und das russische war in dem sinn gemeint, ob es generell quasi glück is ob sowas berücksichtigt wird oder im norm. fall ned und das nur von der gunst von richter/oder sonst was abhängt

ich sehe das so. wer ohne db-killer unterwegs ist riskiert erwischt zu werden und muss die strafe ohne geheule ertragen :cry:
dennoch finde ich die bußgeldhöhe weitaus übertrieben!!!

schließlich kann man sich im straßenverkehr viel schlimmeres für weniger moneten erlauben.

(um nur ein paar „weitaus gefährlichere“ beispiele zu nennen, welche ich adhoc im web gefunden habe: fahren mit einen damenspitzerl: zw. 300 und 3.700 euro, autobahn bei überschreitungen 20 bis 30 km/h: 60 Euro - also wo ist da die relation?)

@ ullybaer - danke für die genaue info!
@ Doppelklick - nicht jeder esd ist ohne db-killer gleich eine mörder brülltüte!

im endschalldämpfer wäre woll platz gewessen oder irre ich mich :eyes: also wer so doff ist und ohne fährt darf sich über eine strafe,und da spielt der betrag keine rolle,woll nicht wundern.also da eh so kuhl bist und mit am geilen sound am fahren bist :grin: lass es dich nicht reuen und zahl.aber wennst des doppelte bezahlen willst fahr mal in die schweiz,die sind sonst recht umgänglich und keine wegelagerer,aber ohne db killer oder e zeichen verstehen de koan spass da darfst 450.-€ sofort zahlen…oder probier das mal bei unsere deutschen nachbarn…da kannst mitm zug hoamfahren…
also summs net ummer…dei dummheit werd da des woll wert sein
weihnachtsgrüsserl aus de berg silli

 
 
da er weiß dass es 21€ kostet wenn er ihn mit hat und vor ort rein schraubt finde ich die strafe angemessen…jetzt weiß er was es kostet wenn er ihn zuhause liegen hat :wink:
 
@ the-gixxer…
 
um noch eine überraschung zu vermeiden… 
 
wenn du ihn mit hast kann es trotz allem passieren dass dein taferl weg is , das mit den 21€ geht bei den meisten polizisten durch , nicht aber bei jedem , und schon garned beim prüfbus…und da hast dann mehr probleme als nur a geldstrafe…
 
also nimms locker , jetzt is eh erst das weihnachtsgeld gekommen  :wink: :grin:
 
 
 
 
 
 

,i Begreifs a ned ,jetzt hom Die Normalen Motorradl eh scho Genug leistung ,und manchmal No mehr, :eyes:,sogar ich Neurotischer Achtlfoahra lass des blede Pfeifferl drinn[
:grin: :grin: :grin: :grin:
Lg Pg

da darfst dich nicht wundern wenns ein wenig mehr wird. überdies ist es eine zumutung für alle anderen wenn du mit einem brüllrohr durch die gegend fährst auch für andere motorradfahrer weil die müssen dann mit den 70ern oder gar streckensperrungen leben weil du zu laut unterwegs bist. und was der § 134 beinhaltet findest am einfachsten auf www.ris.bka.gv.at aber da hab ich dir schon nachgesehen das steht was von strafmas bis 5.000 € also sei froh dass du mit 5,6% davon gekommten bist.
 
§ 134. Strafbestimmungen
(1) Wer diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen, den Artikeln 5 bis 9 und 10 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 oder den Artikeln 5 bis 8 und 10 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), BGBl. Nr. 518/1975 in der Fassung BGBl. Nr. 203/1993 , zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Bei der Einbringung von Fahrzeugen in das Bundesgebiet sind solche Zuwiderhandlungen auch strafbar, wenn sie auf dem Wege von einer österreichischen Grenzabfertigungsstelle, die auf ausländischem Gebiet liegt, zur Staatsgrenze begangen werden. Wurde der Täter wegen der gleichen Zuwiderhandlung bereits einmal bestraft, so kann an Stelle der Geldstrafe Arrest bis zu sechs Wochen verhängt werden. Wurde der Täter wegen der gleichen Zuwiderhandlung bereits zweimal bestraft, so können Geld- und Arreststrafen auch nebeneinander verhängt werden. Die Verhängung einer Arreststrafe ist in diesen Fällen aber nur zulässig, wenn es ihrer bedarf, um den Täter von weiteren Verwaltungsübertretungen der gleichen Art abzuhalten. Auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist strafbar.
(1a) Übertretungen der Artikel 5 bis 9 und 10 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 sowie der Artikel 5 bis 8 und 10 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), BGBl. Nr. 518/1975 in der Fassung BGBl. Nr. 203/1993 , sind auch dann als Verwaltungsübertretung strafbar, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern auf einer Fahrtstrecke innerhalb des Geltungsbereiches dieser Bestimmungen begangen worden ist (Art. 2 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006). Als Ort der Übertretung gilt in diesem Falle der Ort der Betretung im Inland, bei der die Übertretung festgestellt worden ist. Von einer Bestrafung ist jedoch abzusehen, wenn die Übertretung im Bundesgebiet nicht mehr andauert und der Lenker nachweist, dass er wegen dieses Deliktes bereits im Ausland bestraft worden ist.

is halt a bleede gschicht meistens halt…de was net so schnell sein sein halt laut…de hd fahrer sein ja des beste beispiel…aber echt am weker geht ma dann des gesummse…ich meine mal das der nicht so kluge biker auch genau weiss was er macht wenner es macht  :grin: :grin:
ich werd den yoshimura woll im wohnzimmer aufhängen  :wink: als augenschmauserl
wünsch da scheene feiertag lg aus de berg silli

danke für die Auskunft!!!
das hilft mir schon mal weiter, ich meine mir war schon klar das es viele
unnötige Kommentare geben wird wie z.B. sskm usw. darum liebe ich ja Foren so weil es immer Leute gibt die einfach nur schreiben um Komments zu sammeln oder die keine Freunde haben mit denen sie sich austauschen können…

btw. fährt wahrscheinlich die hälfte dieser Leute ebenso ohne DB Killer :smiley:

musste ich nur nebenbei loswerden…

so weiter im Text

gut das Strafmaß ist natürlich mit bis zu 5000 Euro sehr großzügig ausgelegt und höhere Strafen würden z.B. für mehrfach Täter oder sonstiges gelten, was ja auch logisch wäre
wenn sie mich schon zum 10. mal ohne DB Killer aufhalten ists klar das Sie sich denken okay 35 Euro tun ihm wohl nicht weh versuchen wirs mit mehr…

Es war aber das erste mal bei mir
ich habe 1x 14 Euro bezahlt wegen der Nummerntafel das auch nur weil ich als einziger das Polizeiauto überholt habe welches 40 gefahren ist und sich sonst keiner getraut hat war mir fast klar das sie mich deswegen aufhalten werden nur weil sie das nicht verkraften konnten :smiley:

Naja und sonst hm… habe ich so weit ich mich erinnern kann noch keine weitere Strafe mit der Maschine bekommen ebenso davor mit dem Auto ca. 1 Jahr keine Strafe maximal Falschparken aber keine Übertretungen, somit bin ich wohl einer der harmloseren Fahrer zumindestens sollte ich das in den Augen der Polizei sein.

Also wie gesagt das Gesetz lässt sich ja ziehen und biegen und klar so gesehen war die Maschine zu dem Zeitpunkt nicht straßentauglich bzw. zugelassen, ist aber bei Autos nichts anderes und jeder 2te hat eben keinen Remus drauf sondern irgend was anderes ich kenne es auch aus eigener Erfahrung hatte selbst immer Muffler aus Amerika drauf ohne Killer und habe da auch nie 280 Euro bezahlt dafür und mit meinen Autos habe ich früher wesentlich mehr Strafen in kurzem Zeitraum kassiert…

Zum Abschluss will ich nur noch für alle die dies vielleicht interessiert sagen
ich habe vor kurzem eine Strafe für einen PKW erhalten der auf meine Eltern zugelassen ist, nur Kennzeichen keine Automarke nichts Autobahn angebliche Geschwindigkeit zwischen 150 und 160 Km/h irgendwo nähe Eisenstadt angebliche Zeit 10 Uhr ich weiss aber das ich an dem Tag um 11.30 im Donau Zentrum war mit der Maschine und könnte mich auch nicht erinnern das ich je dort gewesen war meine Eltern waren 2 Wochen im Urlaub und ich hatte das Auto insgesammt 5 mal in Betrieb und nie außerhalb von Wien

3 mal Einspruch heute die Nachricht Verfahren eingestellt…
Naja soviel zur Polizei und der Korrektheit

Morgen werde ich dort anrufen und mich mal erkundigen und dann berichten wies gelaufen ist,
wie gesagt die Weihnachtsgeschenke der Polizei übernehme ich nicht da haben Sie was falsch verstanden das ist glaube ich Krone Hit wo man die Rechnungen hinschicken kann :grin:

So far
thx für die Auskünfte und Hilfestellung

 

also mir ist es bis dato nur vom Auto bekannt, ist laut auskunft der Polizei so
wenn man innerhalb von 2 Jahren mehrer Strafen hintereinander bekommt wird es immer teurer dazu zählt angeblich auch falsch parken, habe mal 63 Euro bezahlt dafür in der Zeit wo es eigentlich nur 21 gekostet hat…

wenn ich eben vom B Schein ausgehe den ich knapp 7 Jahre besitze und mich an die Anfänge zurück erinnere, hat es nichts damit zu tun ob du Neuling bist und noch in Probe oder ob du schon 20 Jahre Straf und Unfallfrei unterwegs bist wie hoch deine Strafe bei einem Vergehen berechnet wird.
Ich meine Damals wars noch billiger der ganze Spaß aber ich kann mich erinnern das ich einmal mit 74 Km/h und 1. mit 71 Km/h gestoppt wurde und damals als Neuling hatte den Schein ca. 3 Monate also auch noch in der Probezeit und beide male habe ich knappe 30 Euro bezahlt für die 74 waren es 36 Euro das weiss ich noch sicher für die 71 weiss ich nicht mehr genau aber auch um die 30 Euro eben also viel billiger gehts glaube ich nicht mehr auch für jemanden der 20 Jahre Straffrei unterwegs ist, weil damals eben die Mindeststrafe bei Geschwindigkeitsübertretungen so weit ich weiss bei 21 Euro gelegen ist und die hat man bezahlt wenn man ca. mit 60-65 unterwegs war (bei allen angaben sind die geschenkten 5% des Km/h Anteils schon dabei :slight_smile: )

es geht rein ums Prinzip es gibt Gesetze das ist auch gut so nur wie gesagt ich Zahle keinen frei erfundenen Betrag
ich weiss das es in anderen Ländern teurer ist aber andere Länder andere Gesetze ich kann dir genau so gut erzählen das es ihnen in Amerika z.B. scheiss egal ist ob du nen DB Killer hast oder nicht nur tut das nichts zur Sache ebenso kann ich dir auch sagen das es in Holland noch viel teurer ist als in der Schweiz nur wir leben in Österreich und das Vergehen hat hier stattgefunden somit hilft mir das herzlich wenig :wink:

Wie erwähnt Strafe schön und gut damit habe ich auch gerechnet das ich irgendwann zur Kasse gebeten werde egal wegen was ich rechne eigentlich immer damit und es ist wie gesagt auch okay das Gesetz gibts nicht zum Spaß, aber der Betrag ist das ausschlag gebende.
Es kann kein Herr XY hergehen und sagen naja hm… wieviel Strafe machen wir Spielraum 0-5000 naja sagen wir mal 280 Euro
Begründung was schreiben wir naja 2x den selben Paragrafen dann passt das schon

Ich meine klar wenn es für das Vergehen nur 1 Paragrafen gibt wirds schwer ein weiteres Vergehen zu finden also kassieren sie eben 2x fürs gleiche oder wie läuft das

Seit ehrlich Leute und spielt mal nicht die coolen braven Biker die immer 50 Fahren und sich nie was zu Schulden kommen lassen es ist hier völliger Schwachsinn der Polizei und das erkennt glaube ich jeder der sich alleine die Stelle 2x für selben Paragrafen kassieren durchgelsen hat.

Ich weiss zwar das ich viel und unübersichtlich schreibe usw. aber das hat glaube ich jeder mitbekommen der das nur so halbwegs überflogen hat und alleine daran hängt sich das ganze auf

Ich meine würde da jetzt dabei stehen 140 Euro Weihnachtszuschlag würde ichs ihnen ja zahlen aber so :grin:

jo stimmt schon wie gesagt ich habe sage ich jetzt mal eine Gesetzesübertretung begangen und ja ist auch okay das ich dafür bestraft werde bzw. logisch und auch gerechtfertigt…

nur z.B. die max Strafe von 5000 wird sowieso nie verhängt weil es dafür einen wirklich sehr guten Grund geben müsste, ist das selbe wie mit Gefängnisstrafen nur bei Mehrfachtätern usw. wird die Maximalstrafe verhängt und meistens nicht mal da, bzw. müsste ich diesen Paragrafen dann schon auf irgendeine Art und Weise öfter als das eine mal auf einmal brechen was aber auch eher schwer gehen wird auch wenn er großzügig ausgelegt ist.

Naja thx auf jedenfall für das Posten des Paragrafen ich werde mich damit wie erwähnt morgen damit auseinander setzen und berichten wies gelaufen ist

wünsche allen schon mal ein frohes fest und hoffentlich bei euch keine Strafen unterm Weihnachtsbaum :wink:

Deine Strafgelder bekommt in diesem Fall (Kraftfahrgesetz) der Staat und da fließen sie ins generelle Budget - brauchst also nicht Angst habe das deswegen ein Polizist einen Euro mehr kriegt. Bei StVO-Strafen geht das Geld an den Straßenerhalter …

Die Polizei setzt wieder die Strafhöhen fest noch schreibt sie die Strafbescheide. Und wenn Du 30 KFG-Übertretungen setzt werden die Strafen immer nach dem selben Paragrafen berechnet, weil dieser eben die Strafbestimmungen enthält, unabhängig welche KFG-Paragrafen nicht beachtet wurden. Schön langsam habe ich das Gefühl das Du in Deinem Polize/Behördenhass nicht mehr in der Lage bist die ganze Sache realistisch zu sehen …

Frohe Weihnachten !!!