Kein Pickerl trotz E-Prüfzeichen

Servus Leute,

ich habe mir ein neues Bike mit Erstzulassung 2010 zugelegt. Eigentlich weniger zum Fahren, als viel mehr um mal ein wenig zu Schrauben. Beim Kauf wusste ich, dass das Gerät aktuell kein Pickerl mehr hat (letzte Kontrolle war bereits 2017) - kein Problem, bring das Ding ja gerne auf Vordermann, das war mit bei dem Projekt ja auch bewusst.
Zum jetztigen Zeitpunkt läuft die Maschine ganz gut, somit ging es auch ab zur Pickerlprüfung. Dort war soweit auch alles in Ordnung, nur eines wurde beanstandet: Die Auspuffanlage ist zu laut, obwohl von einer Messung via Messinstrument abgesehen wurde. Nun gut, es wurde vom Vorbesitzer oder evtl. dem davor bereits eine ZARD-Anlage verbaut. Deswegen nun die Auflage für das Pickerl - neue Anlage sonst gibt’s keines. Soweit ja auch ganz verständlich und kein Problem, da die Anlage für mein Projekt ja auch getauscht werden soll, was mich nur stutzig macht, die verbaute Anlage hat eine eingestanzte E-Nummer und auch in den dazugehörigen Papieren steht beschrieben, dass diese für mein Modell geeignet ist. Daraufhin hat mich der Prüfer auf das Kleingedruckte aufmerksam gemacht - natürlich gilt das alles nur in Verbindung mit eingebauten Schalldämpfern usw… Nun gut, daraufhin haben wir auch das überprüft (inkl. Montageabstände nachgemessen) und der Mechaniker war selbst erstaunt, dass an der Anlage scheinbar nicht gepfuscht wurde und auch die Schalldämpfer wie angewiesen verbaut wurden.
Dennoch bestand er darauf, dass die Anlage runter muss, eigentlich kein Problem, da mir die ZARD für mein Projekt nicht gefallen hätte. Nun bin ich mir jedoch unsicher auf welchen Hersteller ich nun setzen kann, wenn scheinbar eine gültige(?) E-Nummer auch nicht mehr ausreicht für eine Überprüfung. Oder sollte ich einfach die Prüfstelle wechseln? Die Werkstatt hat mir angeboten die Überprüfung einstweilen als ‚Offen‘ zwischenzuspeichern damit ich dann mit der neuen Anlage nochmal Vorführen kommen kann. Wenn diese Überprüfung nun offen ist, kann ich mich nun überhaupt an eine andere Stelle für das Pickerl wenden?

Hoffe ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen. :slight_smile:

LG

Morgen SchinkenStrudel
Tipp: Immer zuerst die Teile mit der Zulassungsstelle zusammen klären und sich das schriftlich bestätigen lassen.
So mach ich das. Geht.

Beste Grüsse

Sam