Freispruch für Schnellfahrer!
Nicht gesetzeskonform ist die Ortstafel „Wien“ an der Westeinfahrt. Die Folge: Keine Strafe für einen Schnellfahrer.
steht im „Kurier“. Artikel vom 27.06.2008.
Man lernt daraus:
Man sollte Rennleitungs-Entscheidungen nicht immer als Gott gewollt hinnehmen. Denn das Versagen liegt oft und oft bei unrichtig verordnenden Verwaltungsbehörden …
Der ORF ist da schon reisserischer.
„Ortstafel falsch platziert: Raser bleibt straffrei“
http://wien.orf.at/stories/288931/
also um auf einen anderen thread hier zu antworten:
Für den ORF-Wien ist man mit 65 am Gürtel sicher schon ein Raser …
Wien ist eben nicht Chikago lol
Greets
Agimac
Für einen Rechststaat wäre es eine ziemliche Bankrotterklärung, wenn dem nicht so wäre. Was ich auf der anderen Seite oftmals nicht nachvollziehen kann, sind manche Entscheidungen bzw. deren Begründung 
mfg Michael
dass ein mit Strafe saktionierbares Verbot ordnungsgemäß verordnet und auch kundgemacht sein muß.
Wenn dem nicht so ist fällt nicht nur m.E.nach die Strafbarkeit weg.
Gottseidank befinden wir uns in einem Rechtsstaat, sodaß Rechte und Pflichten nicht nur für die unter der Habsucht der Nehmer leidenden Bevölkerung gelten sondern auch für die Behörden. Auch sie haben sich an Normen zu halten.
Zwei Beispiele wenns genehm is:
Vor vielen vielen hundert Jahren, als die Verkehrssituation in Axxxxxx noch eine andere war und sich noch kein Bürgermeister vermittels eines sinnentleerten Einbahn-Zirkus’ profilieren mußte, da gab es rund um den Bahnhof auch Halteverbotszonen und Flächen, auf denen kein Fahrzeug zu stehen hatte. Diese waren mittels Bodenmarkierung kenntlich gemacht. Die Bodenmarkierungen waren aber, naja, möglicherweise künstlerisch wertvoll, entsprachen aber nicht den damals gültigen Vorschriften. Das ging so lang gut, bis es einem Schlitzohr auffiel und der bei seinem Einspruch die Beischaffung der entsprechenden Kundmachungsvorschrift forderte. Und siehe da, es gab keine Verordnung v.S. der Stadt (Gemeindestraße). Sowohl beim Taferl-Aufstellen als auch bei den Straßenmalereien war offenbar den Stadt-hacklern völlig freie Hand gelassen worden …lol Fazit: Es konnte nicht gestraft werden bis dieser Fall „rechtlich saniert“ wurde 
Beispiel zwei: Ich kenne einen Mann, der sich rühmt, dafür verantwortlich zu sein dass nunmehr bei jeder Auffahrt auf die Tangente (wo die is, wissen wohl die meisten), Tafeln „Ortsende von …“ stehen. Er wurde nämlich als Bürgerkäfigbetreiber von der Rennleitung angezeigt weil er „nicht so weit rechts gefahren wie dies … zumutbar und möglich“ gewesen wäre. Auf ‚gut deutsch‘, er hatte nicht den rechten Fahrstreifen benutzt und einem Kappelträger mißfiel dies. Der Mann argumentierte (richtig) dass es sich dabei um eine Straße im Ortsgebiet handle da ja nichts anderes erkennbar war. Und im Ortsgebiet gilt sozusagen „freie Wahl der Fahrstreifen“. Fazit: Die Behörde mußte einstellen und die Stadt XXXX sah sich veranlaßt, zusätzlich Dutzende Ortsschilder bzw. Ortsendeschilder aufzustellen.
Wie weit das jetzt mit der Rechtsmeinung korrelliert, die zu obiger Entscheidung führte …, na, ich bin mal gespannt ob wir da nicht noch Lustiges zu lesen kriegen. Ich werde jdf. versuchen, das im Auge zu behalten und freue mich über meine aufrechte Rechtsschutzversicherung …lol
Greets
Agimac
Da gabs doch vor einiger Zeit die Sache mit dem Umwelthunderter in der STMK, die ganzen Strafen waren hinfällig weil die Beschränkung auf den Autobahnen nicht korrekt beschildert war.
Wobei, im Regelfall gewinnt man gegen die Rennleitung recht wenig.
Tafeln hab ich selbst einige Gespräche mit Autobahnpolizei und BH geführt. Diese Tafeln waren absolut nicht Verordnungskonform aufgestellt und die Bestrafung eine Farce. Wobei man noch dazu erwähnen muss, dass die Strafrahmen und Strafenn des IG Luft wesentlich höher sind als die der StVO !!
mfg Michael
jetzt wird’s kompliziert, da muss ich ja aufpassen ob ich eine Übertretung nach StVO oder IG Luft begehe 