Hi,
habe heute mein Kennzeichen abgeholt, macht sich super auf einen 40 Tonner. Da das seitliche umbiegen wieder verboten ist wollte ich mal fragen was ich Löhnen darf wenn der Kappler meint das ist ja verbotenfg.Also was kostet das umbiegen?
Lg Richi
PS:Find ich super das wir in der EU die grössten Kennzeichen haben:-(
niemalsnicht verboten!
oke
Obwohl…
das net übertreibst mit’n umklappen, sagt sicher keiner was!
Links und rechts, grad 1,5cm bis zum Falz, da dürftest keine Probleme bekommen!
l.G.
Willi
ist jegliches Verändern der Kennzeichentafeln verboten. Es hängt halt bei jeder Kontrolle vom Verständnis des Beamten ab, ober dich für dein Vergehen mit streng erhobenen Zeigefinger abmahnt ;-), dir ein Organmandat verpaßt oder dich gar anzeigt.
Grüße und eine sturzfreie Saison
du darfst das kennzeichen seitlich bis zum wasserzeichen und oben und unten so dass man die zahlen noch lesen kann umbiegen
das kennzeichen ist genauso ein dokument wie der zulassungschein d.h.du darfst es falten aber nicht zerstören
wegen umbiegen kann dich kein mensch strafen aber wenn du löcher bohrst schon
so sind österreichische gesetze
, da hast du recht, da es sich ja um ein Dokument handelt. Es gibt im § 50 KFG jedoch eine Ausnahme. Wenn es technisch zwecks Anbringung notwendig ist, darf man die Seitenränder umbiegen, ohne dass das KZ dadurch massgeblich verändert wird! mfg Werner aus Tirol.
Es ist zwar schon ein Thema das 1000 mal durchgesprochen ist, aber es scheint für viele Motorradfahrer das Wichtigste zu sein.
Umbiegen ist verboten, egal wo und egal wieviel. Das gilt seit der 21. KFG-Novelle. Kennzeichen die vorher ausgegeben wurden (alte „große“ Tafeln) konnten seitlich umgebogen werden, wenn es technisch notwendig war.
Anbohren ist erlaubt. Im Gesetz wird sogar eine dauernde feste Verbindung gefordert. Im dazugehörigen Erlass des Verkehrsministeriums ist dabei angegeben anschrauben oder annieten. Montage mit Kennzeichenhalterung ist erlaubt auch ohne Anschrauben der Tafel. Befestigung zB mit Draht definitiv verboten.
So schauts aus. Bei Zweifeln kann ich Dir gerne die enstprechenden Erlässe zukommen lassen.
Servus
Ully-Bär
Das war der alte Stand des Gesetzes. Die 21. KFG-Novelle sagt anderes aus.
CU
Ully-Bär
mir ist es grundsätzlich wurscht ob verboten oder nicht
denn sollte ich in die fänge unserer exekutive geraten ist das kennzeichen wahrscheinlich das kleinere problem an der sache
jeder zweite hat eine flüstertüte drauf oder verbotene miniblinker oder sonstige umbauten die nicht gesetzeskonform sind also vergesst die diskusion wegen kennzeichen und so
hauptsache spass machts oder?
…, hatte bei meinem bike das taferl fast im 45 grad winkel umgebogen und de kiwara haben nie was gsagt. ausser das macht 21 Euro wegen zu schnellem fahren. aber das taferl hat die kalt gelassen.
Kauz
diese doppelte verneinungen, wer soll sich da noch auskennen.
lg
peter
Ullybaer, hast vollkommen recht. Hat mich einfach nicht in Ruhe gelassen. Habs jetzt aber gefunden! mfg Werner
der Ullybaer hat schon recht. Das wurde alles geändert! mfg Werner
Anschrauben ja, anbohren ja, Abdecken ja, aber maximal 10% und die rot-weiss-roten Streifen müssen sichtbar bleiben, Umbiegen nein.
Be weiteren Fragen, essen sie den Zulassungsschein und tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
LHG, Schlucki
deinerseits vor. Es ist auch ausdrücklich verboten eine Kennzeichentafel zu falten und somit in ihren Ausmaßen zu verändern - es ist jegliche Änderung untersagt. Kannst mir glauben - bin vom Fach ![]()
Grüße Berndi
dei nummantofe kau 2 quadratmeta haum.
bringst e nix weida. a ned mit ana „feuerdicken“
weu de dareitst sowieso ned !!!
fg
dein
hausmeister
<<Umbiegen ist verboten, egal wo und egal wieviel. Das gilt seit der 21. KFG-Novelle. Kennzeichen die vorher ausgegeben wurden (alte „große“ Tafeln) konnten seitlich umgebogen werden, wenn es technisch notwendig war.>>
Also die neuen darf ich unter keinen Umständen mehr umbiegen? Denn ich hab meins auch seitlich umgebogen, weil sonst meine Blinker um 1/3 verdeckt wären. Obwohl die Blinker zugelassen sind und alles in Ordnung ist. Somit hab ich mein Taferl umbiegen müssen.
Oder hätt ich das auch nicht dürfen?
lg Walter
Verkehrkontrolle angehalten wo dann mein Taferl bemängelt wurde.
Kam mit einer Verwarnung davon und der Androhung beim nächstem Mal seien € 21,-- fällig.
Wurscht wennst mi blitzen san 21 günstiger als wie wenn i in Schein agbieg.