Kennzeichenbeleuchtung

hallo zusammen

möchte meiner neuen suzuki gsx-r 750 eine neue kennzeichenhalterung verpassen!
nun meine frahe: ist es notwendig, da original eine vorhandene Kennzeichenbeleuchtung besteht, dass danach auch eine vorhanden sein muss?

würd mich über tips freuen!

… muss bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein, um aus einer Entfernung von 20m erkennbar zu sein.

Hast du in der Fahrschule geschlafen, oder was?

LHG, Schlucki

Stell dich bei Neumond mit deinem Moped auf einen unbeleuchteten Feldweg, geh 20 m zurück und versuch das Kennzeichen zu entziffern.

Nicht in einem Auto sitzend, mit eingeschalteten Scheinwerfern!

E sgeht doch darum, dass die lieben Freunde der Exekutive es leichter haben, wenn du in der Nacht vorbeifährst.

Ohne Kennzeichenbeleuchtung darf dir keine Werkstatt eine §57a-Plakette geben.

LHG, Schlucki

das kennzeichen direkt unterm rücklicht montiert ist, müsste die beleuchtung doch auch ausreichen!!

Die Kennzeichentafeln müssen senkrecht zur Längsmittelebene des
Fahrzeuges annähernd lotrecht und so am Fahrzeug angebracht sein,
dass das Kennzeichen vollständig sichtbar und gut lesbar ist und
durch die Kennzeichenleuchten ausreichend beleuchtet werden kann.

Absatz 4: Die Schriftzeichen müssen bei Tag und klarem Wetter auf
mindestens 40 m, bei Motorfahrrädern und vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen auf mindestens 20 m lesbar sein.

KfG §15, Abs. 3: Krafträder im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG (Motorräder
Klasse L3e) müssen mit folgenden Beleuchtungs- und
Lichtsignaleinrichtungen ausgerüstet sein:
1. einem oder zwei Scheinwerfern für Fernlicht,
2. einem oder zwei Scheinwerfern für Abblendlicht,
3. zwei Fahrtrichtungsanzeigern auf jeder Seite,
4. einer oder zwei Bremsleuchten,
5. einer oder zwei Begrenzungsleuchten,
6. einer oder zwei Schlußleuchten,
7. einer Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen,
8. einem hinteren nicht dreieckigen Rückstrahler.

Ich denke, das beantwortet alle offenen Fragen, oder?

LHG, Schlucki

… ein weisses Fenster aufweist, und das Licht nach unten reflektiert wird. Es gibt aber auch Rücklichter, die nur rotes Licht nach hinten ausstrahlen und da ist dann Essig mit Kennzeichenbeleuchtung. Bei meiner LC8 ist das Kennzeichen gute 20 cm vom Rücklicht entfernt und dieses so eingebaut, dass es unmöglich nach unten Licht ausstrahlen kann.

LHG, Schlucki

… hier [url=http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1705419]http://www.1000ps.at/forum/fb.asp?m=1705419[/url].

LHG, Schlucki

wirklich!
mein begrenzungslicht ist schräg und leuchtet sehr wohl auch nach unten und wenn das kennzeichen direkt darunter ist (ist platzmäßig möglich) dann wird es sehr wohl ausreichend ausgeleuchtet.
und laut deiner auflistung steht nichts von der farbe mit der das kennzeichen beleuchtet werden muss!

… wissen, ob eine Kennzeichenbeleuchtung notwendig ist und da gibt es nur eine Antwort: JA.

Alles andere ist Augenauswischerei und erinnert mehr an Volksschule, als an mündige Motorradfahrer. (Aber Frau Lehrerin, mein Heft hat einen hellblauen Einband, darf ich das jetzt trotzdem für die Hausübung verwenden?)

Wenn dein Kennzeichen nicht ausreichend beleuchtet ist, bekommst du von keiner Werkstatt, die ihre Aufgabe ernst nimmt, eine §57a-Plakette ohne Mangelliste.

Du kannst jetzt noch stundenlang über dein Rücklicht labern, es ändert nichts an der Gesetzeslage. Von mir aus kannst deine Nummerntafel mit quietschgelbem Neonlicht beleuchten, ist mir auch genau WURSCHT!

LHG, Schlucki

Wenn aber einer fragt, ob etwas sein muss und dann Antworten kommen, die sich auf den Geetzestext beziehen, dann darf man das in Frage stellen.

Jeder soll machen, was er will, so lange er keine anderen gefährdet. Das KfG stammt aus dem Jahr 1967 und wurde nur angepasst. Damals war es natürlich notwendig, ein schwarzes Kennzeichen ohne reflektierende Eigenschaften zu beleuchten, damit man es sehen kann. Die Heutigen Kennzeichen kannst locker erkennen, auch, wenn sie unbeleuchtet sind, es sei denn, du bist ohne Licht unterwegs und dann bist selber schuld.

Mir gehen nur die Korinthenkacker auf die Nerven, die bei Angabe von genauen Paragrafen (ich saug mir das auch nicht aus den Fingern) dann meinen müssen, „aber bei mir ist das doch so und so, …“. Sch***egal! Ob man sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegt, oder nicht entscheide zum Glück nicht ich. Ich kann nur über jeden lachen, dem das Taferl gerissen wird, oder der zur Überprüfung muss. Wenn ich etwas an- oder umbaue dann wird es eingetragen und ich kann jederzeit überall kontrolliert werden.

Wenn wer hier fragt, und eine Antwort bekommt, dann sollte er froh sein, denn Rechtsauskünfte sind ebenso teuer, wie Strafen. Und beides kann man sich ersparen, wenn man die Antworten hier akzeptiert, so sie korrekt und begründet sind.

LHG, Schlucki

ist bester? bist mit dem falschen haxn aufgestanden oder zu wenig sex bekommen?

wennst nicht auf eine vernünftige art und weise mit anderen menschen umgehen kannst, dann lass es ganz!

mit dir redet auch kein mensch auf diese art und weise oder irre ich?

… eh besser weiist, dann frag nicht!

Glaubst, ich hab die Gesetzestexte nicht im Internet FÜR DICH rausgesucht? Du hast andere, in diesem Fall mich, für dich arbeiten und rechercheiren lassen.

Und auf die kommt dann ein „nicht wirklich!“. Was ist nicht wirklich? Die Gesetzestexte?

Oder wolltest due vielleicht auf etwas anderes antworten? Die Gesetze sind real und da gibt es kein „nicht wirklich!“. Ich habe mal gut 45 Minuten lang alles FÜR DICH zusammengekratzt, um dann lesen zu müssen, dass das „nicht wirklich!“ ist

Jetzt alles klar?

LHG, Schlucki

geht um die art und weise wie du mit mitmenschen komunizierst

… meistens schriftlich. ;o)

Und, womit hast jetzt bei meinem Posting ein Problem? Mit dem Vergleich mit der Volksschule oder dass es mir wurscht ist, ob und wie du dein Kennzeichen beleuchtest?

LHG, Schlucki

„nicht wirklich“ war auf die klarheit, die du mir zu verschaffen versucht hast, gemeint

auch gesetzestexte sind auslegungssache, ob du es glaubst oder nicht!

… Gestze Auslegungssache sind, lebt ein ganzer Berufsstand sehr gut und fährt dicke Harleys. ;o)

War halt ein Missverständnis, belassen wir es dabei.

LHG, Schlucki

besserwisser schnallst es einfach nicht oder?

die art und weise machts aus!

außerdem hab ich nicht gewusst, dass ich hier auf einen treffe, der die gesetzestext runterbettet!

ich wollt mit leuten zu tun haben, die einfach von ihren erfahrungen zu berichten wissen, ob meine vorgehabte lösung absolut untragbar ist!

und dies auf eine höfliche art und weise
so kannst mit deiner sippe umspringen bester aber nicht mit fremden
ich bin keine 16 dast das recht hast so mit mir oder auch über mich zu reden

…bei mir is unterm bremslicht (noch am selben glas) nach unten hin die beleuchtung für das kennzeichen…dh wenn das licht brennt, brennts vom rücklicht gleichzeitig runter aufs kennzeichen…

eine extra beleuchtung hab ich gar nicht…aber du musst es beleuchten das is sicher :wink: …wär schön wenns nicht so wär gg

klar - das mit dem sex ist noch offen :slight_smile:

gruß

Ja, es muss eine vorhanden sein (nt)