Kennzeichenhalter - 13.03.2005 21:51

… leider zu lange arbeiten.
Ging sich nicht aus, daß ich vorbei fuhr.
Vielleicht schaffe ich es ja heute

dort hatten sie sie vor 3 wochen schon bereitliegen!

lg susi

ist sicher ein lohnendes ausflugsziel - aber nur mit kennzeichen am moped :slight_smile:

wenn ich dir helfen konnte !

in Wiener Neustadt hat sie schon

und i suach kane.
3 Schrauben dans ah.

Danke für den Tip !

wie war’s im eishotel?

übrigens ich hab dir gerade ein mail geschickt.

sind die kennzeichenhalter vom ossi eigentlich neutral oder mit werbung?

liegrü
wolferl

bei dem massigen Angebot an Kennzeichenhalterungen wird kein Streckenposten auf die Idee kommen zu überprüfen, ob die Halterung serienmäßig ist oder nicht - außer denen ist sehr, sehr fad.

Idde, wie ich mein Taferl außer anschrauben befestigen kann; ich habe nämlich eine Metallplatte für das Kennzeichen am Fender, an der zusätzlich das Rücklicht montiert ist. Falls ich nun eine stinknormale Kennzeichenhalterung nehmen, dann würde diese Halterung mir die Nummerntafelbeleuchtung abdecken - was ja auch nicht erlaubt ist. Dazu muß ich sagen, dass diese Lösung mit der Metalplatte und dem Licht von der ÖO-Landesregierung im Rahmen meiner Einzelgenehmigung nicht beanstandet und somit bewilligt wurde.

lg Robert

melde mich auch für eines an, falls es für mein Rücklicht passt

ich hab mir mein taferl schon montiert,alles ohne schrauben!!! w… will,weils so lieb klein ist.
ich hab das taferl ja seitlich (neben der schwinge ) montiert.auf die grundplatte,wo ja auch die kennzeichenbeleuchtung sitzt,hab ich winzige polierte nirowinkel geschweisst,das taferl reingeschoben und den obersten winkel mit 2 punkten angeheftet!
sichtbare fläche des rahmerls ca 5 mm. hab noch nix feineres gesehen. kann das aber ned verkaufen,weil da wird jeder in die knie brechen,wenn ich sag wie lang das dauert. 3 std a`30 euro ist gleich 90! da schenk ich das material aber her weil ichs eh aus der mistkiste nehm!
das prob ist nämlich,der winkel soll eine schenkellänge von 5x3 millimeter haben. sowas gibts ned fertig zu kaufen. somit muss ich das selber biegen. die kleinste maulweite auf der abkantpresse ist 8 millimeter. wenn du einen streifen blech 10 millimeter schneiden willst,ringelt sich der ein wie ein sauschwaferl,und du kannst ihn wegschmeissen. somit muss man den winkel grösser schneiden,abkannten und ihn dann händisch über die ganze länge schmäler schneiden.
und die terz ist,ich hab heute wirklich mit einem ranghohen kappelständer gesprochen,der hat mir bestätigt,jede art der beschädigung des taferls wird ab sofort strengstens geahndet. nicht mal annieten ist erlaubt
lg STEVY!

der ranghohe Kappelständer lol. Sag mir wer das ist, ich fahr mit meiner Husky hin und besteh auf einer Anzeige!! Scheint ein ziemicher Trottel zu sein der Kappelständer!!

Guckst du da:
Ministerium ist höher als dein Kapperl fgg.

Mach dir keine Sorgen, wirst auch ohne dieser Drohungen genug von deinen Halterungen verkaufen ;-).

gern seitlich umbiegen,weil da würd´s noch kleiner.(4 zentimeter sind da noch drinn)
aber ned nur der "ranghohe " kappelständer hat mir das gesagt,sondern auch alle anderen polizisten die ich kenne!
ich denk mir halt so. ich lass des taferl jetzt einmal so wie es ist,und schau mir das diese saison an. wenns keine aufregung gibt,kannst sicher sein,das ich nexte saison ohne rahmen mit seitlich umgebogenem taferl fahre,in der mitte eine schraube drin und fertig!
und wegen dem verkaufen,ich reiss mich ned drum,weil´s eine scheiss arbeit ist und mich jeder fragen wird ob ich deppat bin,weil ich 90 euros dafür haben will!
lg STEVY!

vor kurzem eine UVS Urteil gepostet aus dem klar hervorgeht daß selbst das Umbiegen in Ordnung geht. Das Anschrauben steht ohnehin nicht zur Diskussion, wenn angeblich die Polizisten das sagen dann ist das ihre persönliche Meinung und sonst schon mal gar nix.
Also noch einmal: Nenn mir den Bullen und ich fahre hin und besteh auf einer Anzeige, wird schon mal lustig sein zu erfahren welchen Paragraphen er zur Anwendung bringen wird.

Denke wir sollten gerade hier im „rechtlichen“ Teil des Forums schön langsam von Mutmaßungen und Gerüchten Abstand nehmen und Fakten sprechen lassen.

jetzt haben wir das taferl erst einen tag!
und da soll schon jeder wissen was sache ist?
wenn dir jemand gesagt hat: bieg dein taferl um,ist kein problem,dann biegs halt um!
wenn dir jemand gesagt hat. schrauf es durch das taferl an,kein problem. du bist erwachsen und wirst schon wissen was du tust. ich habe aber keine lust,mit einem bike,das sowiso schon jeden bullen reitzen muss,den jetzt noch mit einem umgebogenem tafer(wo vieleicht nextes jahr sowiso niemand mehr schaut)extra herauszufordern!
lg STEVY!

aber schon etwas länger als einen Tag, scheint nur nicht jeder hier mitbekommen zu haben und die diesbezüglichen Gesetze haben sich nicht geändert.
Geht nur darum daß du keine Hören-Sagen-Geschichten verbreiten sollst nur um besseren Absatz zu machen.
Mir völlig unverständlich daß du offensichtlich vehement bestehende Gesetzestexte negierst.
Also nun ein drittesmal: Nenn mir bitte den Beamten der dies verbreitet hat und ich werde der Sache nachgehen.

vor dem 1 april gekriegt hast. denn nur von den kleinen taferln ist die rede.
und hack ned dauernd auf dem verkaufen rum,weil wie ich schon schrieb,wirds mir um 90 eier sowiso keiner abkaufen!
aber schön langsam wird´s mir echt zu blöd. ich weis ned was ich dir getan hab, das du so agressiv bist? ich werde da sicher keinen namen nennen(aus hoffentlich verständlichen gründen)
STEVY!

bezüglich der Kennzeichenbefestigung haben sich mit der Einführung der kleineren Tafeln nicht geändert. Wenn doch, dann zeig mir bitte wo?

Daß du keinen Namen nennen kannst war klar. Wenn der „hochrangige“ Herr durchbohrte Tafeln bestrafen möchte dann sag doch bitte aufgrund welcher Gesetzeslage er dies tun möchte.

Ich habe Gesetzestexte und eine diesbezügliche Rechtssprechung zitiert die offensichtlich aufgrund einer bestehenden Informationsresistenz nicht zur Kenntnis genommen werden.

Nun denn, möge ganz einfach jeder nach seiner Facon glücklich werden.

du schreibst: ich kann keinen namen nennen.
ich sage: ich will keinen namen nennen! ich hoffe du kennst den kleinen unterschied!
lg STEVY!

ist genauso unglaubwürdig ;-).
Jaja der ominöse Unbekannte, wahrscheinlich könntest mir den Namen schon nennen, müßtest mich dann aber töten oder so ähnlich.

Drum meinte ich ja auch, du mögest den „schwarzen Mann“ fragen aufgrund welcher Gesetzeslage er amtshandeln möchte, aber auch dies wurde natürlich geflissentlich überhört fgg.

lg Harry