HI …
ich wollte fragen ob irgendwer weiß, ab wieviel jahren man ein kind beim moped mitnehmen darf???
vielen dank schon im vorhinein
glg
ab 12 soviel ich weiß, in Deutschland ist es anders, da gibt es auch eigene Kindersitze für die ganz Kleinen,
ich würde es nicht tun, im Regelfall haben die Kinder nix davon, weil sie nichteinmal nach vorne sehen, und es reicht sich selbst zu gefährden, aber jeder wie er will
greets
ab 12 und problemloses erreichen der fussrasten
KFG § 106 (12)
Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.
Mit Motorrädern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können.
Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn:
sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert werden und
die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und
der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt.
Bei der Personenbeförderung mit einem Motorrad mit Beiwagen darf die in der Typen- bzw. Einzelgenehmigung festgesetzte Personenanzahl (auch je Sitzbank des Beiwagens) nicht überschritten werden.
Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.
Personenbeförderung
KFG § 106 (12)
Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.
Mit Motorrädern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können.
Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn:
sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert werden und
die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und
der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt.
Bei der Personenbeförderung mit einem Motorrad mit Beiwagen darf die in der Typen- bzw. Einzelgenehmigung festgesetzte Personenanzahl (auch je Sitzbank des Beiwagens) nicht überschritten werden.
Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.
lg jo
gleicher gedanke ;-))
Mit Motorrädern und Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.
Mit Motorrädern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen, dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können.
Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn:
sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert werden und
die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und
der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt.
Bei der Personenbeförderung mit einem Motorrad mit Beiwagen darf die in der Typen- bzw. Einzelgenehmigung festgesetzte Personenanzahl (auch je Sitzbank des Beiwagens) nicht überschritten werden.
Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.
machst des wirklich ??
hihi
aber der profi is eh a online-s.motorradrechtg
Sitz
KFG § 26 (4), (5), (6)
Sitze (Sattel, Sitzbank) auf Motorrädern müssen sicher befestigt sein.
Das Anbringen von Kindersitzen die der Größe des Kindes entsprechen (Kinder unter 8 Jahren) ist nur auf Motorfahrrädern (Klasse L1e) erlaubt!
Die Demontage des Beifahrersitzes z.B. bei einem Chopper ist ohne Anzeige zulässig.
Die Sitzhöhe muss dem Fahrer die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig ermöglichen. (Körpergröße)
Die Sitzposition des Beifahrers soll den Körperkontakt zum Lenker sowie das Festhalten an dessen Taille (Umklammerung) ermöglichen.
Beiwagen von Motorrädern dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen
wollt net dazwischen pfuschen ![]()
das is ja alles nur fürs motorrad …
is das mit mopeds ned anderst weil die fahrn ja sowieso nur 50 :?
in da fahrschule bild ich mir ein es wurde was von 8 oda 10 geredet … aba ich kann mi nimma erinnern … drum auch dieser Beitrag xD
…
zu der frage „machst des wiaklich“ … mitnehmen schon, da ich mir denke dass sie (meine schwester) schon ziemlich „groß“ is und sich ziemlich bewusst is was passiern kann …
…
danke für die bemühungen ![]()
Das Anbringen von Kindersitzen die der Größe des Kindes entsprechen (Kinder unter 8 Jahren) ist nur auf Motorfahrrädern (Klasse L1e) erlaubt!
das heißt das kinder über 8 jahren dann ohne sitz matfahrn dürfen wenn ich das richtig verstanden habe … ![]()
Natürlich nicht, hier war nur die Regelung betreffend die Anbringung von Kindersitzen auf Mopeds zitiert.
…im jahre schnee in der fs vernommen zu haben ab 12! ![]()
bzw. wenns auf die fussrasten runterkommt, wenns also 16 ist und zu kurze beinchen hat für`s betreffende moped, seh ich schwarzbraun! ![]()
grüße
c.
ok … also mehrheit is für 12 ![]()
dankeschön an euch alle
10 → und es mus zu den fusforichtungen langen können
Lg ToM
das Kind muss die Fußrasten erreichen können, und muss sich festhalten können!!!