Frage:
Ab welchen alter / (größe?) darf man Kinder im Beiwagen mitnehmen?
mfg
Frage:
Ab welchen alter / (größe?) darf man Kinder im Beiwagen mitnehmen?
mfg
Personenbeförderung : KFG § 106 (12)
Mit Motorrädern und
[ul][*]Motorfahrrädern darf außer dem Lenker nur eine weitere Person befördert werden.
[/ul]
Mit Motorrädern und
[ul][]dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie
[]vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen,
[]dürfen nur Personen befördert werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und
[]die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können.
[/ul]
Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn:
[ul][]sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert werden und
[]die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und
[*]der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt.
[/ul]
Bei der Personenbeförderung mit einem Motorrad mit Beiwagen darf die in der Typen- bzw. Einzelgenehmigung festgesetzte Personenanzahl (auch je Sitzbank des Beiwagens) nicht überschritten werden. Beiwagen dürfen nicht mehr als 2 Sitze aufweisen.
Ein Freund von mir hat seine Tochter seit dem sie 2 war im Boot mitgenommen! Mittlerweile is sie 9 und noch immer wohlauf, obwohl er jede rechts-Kurve mim Boot in der Luft gefahren ist!
Kind und Gespann sind in meinem Profil zu sehn…
MfG
Sog i net
vielen Dank @ Motorradrecht