Komplette Verwirrung - bitte um eure Hilfe!

Servus Leute,

nun…ich bin dezent verwirrt. Ich war ja nun wirklich der Meinung, ich könnte mit einem guten Mix aus Erfahrungswerten von Kollegen, dem Studieren des KFG 1967, der Ansicht des örtlichen Fachhändlers und eines Anrufes beim ÖAMTC meine vermeintlich einfache Frage lösen.

Tatsächlich ist dem nicht so. 4 Quellen, 4 Meinungen.

Nun zähle ich auf euch und bete, dass mir jemand klar verdeutlichen kann, was Sache ist!
Hhier meine eigentlich überschaubare Situation:

Motorrad: Yamaha XSR 700 60th Anniversary 2016 (Euro 4)
Wohnort: Österreich, Tirol
Auspuff: Leo Vince LV ONE EVO BLACK EDITION (Zulassung: ECE/EU-Approved) - Artikelnummer: 14251EKB
Selbstverständlich mit DB-Eater und Katalysator.
Selbst eingebaut, passt soweit alles wunderbar.
Es sind sogar 2 silberne Aufkleber mitgeliefert, die laut Anleitung sichtbar am Rahmen angebracht werden müssen. (1x approved silencer e13 00012F, 1x E13 92R-01 10423)

Alles andere ist absolut Original und unverändert.
Soweit, so gut….nur:

  • Muss ich diese Anlage der Landesprüfdienststelle Tirol vorführen und offiziell eintragen lassen?
  • Ist es ein Problem, dass im Typenschein ein Standgeräusch von 89 db(A) angegeben ist und dies nun - höchstwahrscheinlich - um ein paar Dezibel nicht mehr übereinstimmt?
  • Mit welchen Strafen müsste ich in Österreich und im Ausland bei einer Kontrolle rechnen?
  • Wie sieht es im Außerfern aus, wenn dort die Lärmverbote mit 95 db(A) zuschlagen?
  • Wäre das Schreckgespenst „Erlöschen der Betriebserlaubnis“ möglich?

Bin für jeden Input extrem dankbar!

Liebe Grüße,
Thomas

Hallo Thomas!
Wenn Du einen Auspuff mit E Nummer hast, brauchst Du nichts nochmal überprüfen oder eintragen lassen. Das ist der Sinn hinter so einer Nummer, dass Zubehör, das eine solche Nummer trägt nicht extra geprüft, eintretragen oder sonstwas muss. Darum musst Du ja auch den Aufkleber anbringen.
Mit dem tatsächlich erlaubten Lärmpegel ist je nach Land und Region (siehe Tirol) verschieden.Wobei das in Tirol mit dem Standgeräusch kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn der Auspuff eine e-Nummer hat kriegst Du keine Strafe.

Was Du beim LeoVince tatsächlich beachten musst: Meiner ist mittlerweile höllisch laut, weil das Dämmmaterial total zusammengebrannt ist. Damit überschreitet man dann irgendwann die erlaubten maximalen 95db.

Mehr weiss ich dazu leider nicht. Dafür hast Du jetzt eine 5. Meinung :slight_smile:
lG, Chr

Hallo Chris,

vielen lieben Dank! Das wäre schon mal super, nur war ich der Meinung, dass dies nur in Deutschland so gehandhabt wird mit der E-Nummer und wir bei uns grundsätzlich ALLES eintragen lassen müssen, um die Betriebssicherheit bestätigen zu lassen.

Kurz zum zusammengebrannten Dämmmaterial…mir ist das auch schon nach ca 50km aufgefallen, dass er noch einmal deutlich lauter geworden ist. Bin mir aber sicher, dass ich noch weit von 95 dbA weg bin…hast du diese Erfahrung grundsätzlich mit einem Leo Vince gemacht, oder mit genau diesem Modell?

Danke!

Hallo!
Also mir haben die Kumpels und auch der Händler gesagt, dass die LeoVince generell eher lauter werden. Bei vielen Endtöpfen kann man ja hinten die Endkappe mit ein paar schrauben entfernen und Nachstopfen. ich müsste bei meinem evo one Nieten aufbohren und wieder vernieten. Das tu ich mir nicht an…

lG, Chr

Einen Fahrzeugspezifischen Auspuff mit E-Prüfzeichen muss nicht typisiert werden, allerdings musst du das Zertifikat mitführen bzw. den Aufkleber anbringen.

Grundsätzlich hast du recht es muss alles eingetragen werden BIS AUF EIN PAAR WENIGE AUSNAHMEN, wie mit dem E-Prüfzeichen da dieser Auspuff quasi für ein bestimmtes Fahrzeug entwickelt, geprüft und eine allgemeine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr bekommen hat.

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Servus,
Theorie Bestimmungen und die Praxis driften hier wie immer weit auseinander, Fakt ist das immer der jeweilige Prüfer ob beim Pickerl oder Verkehrskontrolle darüber entscheidet und hier sollte man meiner Meinung auch ansetzen, freundlich bleiben dann sollts im allgemeinen klappen.
Ich habe aus verschiedenen Quellen schon beides gehört ALLES muss Typisiert werden und auch das E-Nummern frei sind…hier sind sich oft Prüfer und Prüfstellen uneinig, deswegen entscheidet meiner Meinung nach immer der der gerade Prüft…
Beste Grüße

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Als 57a Prüfer kann ich sagen es gibt klare Vorgaben, Gesetze und Prüfpositionen die einzuhalten sind. Egal wie freundlich jemand ist. Prüfer die nach Sympathie entscheiden laufen Gefahr ihre Prüfberechtigung zu verlieren bzw. im Falle eines Unfalls haftet jeder Prüfer mit dem Privatvermögen.

Fazit: Prüfpositionen sind gesetzlich genau geregelt und haben keinen Spielraum. In der Praxis gibt es immer wieder „Fachkräfte“ die sich ihre eigenen Gesetze zusammenreimen und somit Mythen in die Welt setzen, oder auch manchmal Sachen übersehen (wo gearbeitet wird fallen Spähne). In beiden Fällen würden sie im Schadensfall haften.

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https://www.bmk.gv.at/themen/verkehr/strasse/fahrzeuge/fahrzeugtechnik/kraftfahrzeug.html

Hier findest du den Erlass zur Auffassung der Behörde zu den jeweiligen Änderungen. Dort steht auch, was bei einem Austauschschalldämpfer zu beachten ist.

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Herzlichen Dank an alle! Das sollte genug Information für mich persönlich sein um….die Anlage NICHT eintragen zu lassen.

Viele Grüße,

schau, es is ganz simpel:

in dem zettel zum auspuff sollte DEIN fzg modell aufgelistet sein.
und dann solltest den zettl immer mithaben.
.
wenn das nciht der fall ist, musst den esd eintragen lassen.
.
oder du tragst den ein, auch wenna für dein fzg ist. dann brauchst das zettelzeug ned dauernd mitnehmen.

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