kw-Angabe im Typenschein - 06.09.2007 12:44

Hallo erstmal !
Habe mir eine Honda Shadow ACE 1100 gekauft. Laut Typenschein hat das Motorrad 20 kw.Es wurde aber vom Vor-Vorbesitzer entdrosselt und hat jetzt so ca.50 kw. Dies wurde aber nie im Typenschein eingetragen. Versicherungs- und Steuerrechtlich hat es, glaub ich, keine Konsequenzen aber ich hätte das doch gern ordentlich vermerkt. Wo kann ich solche Eintragungen machen lassen und was kostet der Spaß ?
Danke mal im vorraus !
mfg Kurt

hat keine konsequenzen??

wennst einen unfall hast und die merken das die entdrosselt ist bekommst eine anzeige und die versicherung steigt dir auch aus !

wenn das für dich „nix“ ist- ok ggg

Stufenführerscheintaugliches Bike, aber offen.

Ich fragte bei der Versicherung nach, der war das egal da ich offen Motorräder fahren darf und sie keinen Verlust an Prämien hatten.

Nachfrage bei Werkstätten ergab das mir alle davon abrieten, denn beim Wiederverkauf wäre das evtl. hinderlich.

Die ‚Änderung‘ einzutragen kostet Geld das man dann nochmals zahlen muß falls der Nachbesitzer einen Stufenführerschein hat…

Daher hab ichs gelassen.

Wäre nur zu ungut wenn man noch nicht ‚offen‘ fahren darf und das Motorad schon ‚offen‘ ist.(umgekerht ist es offensichlich wurscht)

Kalle_B.

wieso sollte die versicherung aussteigen, das tut sie höchstens wenn ein zusammenhang zwischen leitung und unfall besteht, also evtl bei 200 kmh zB.
aber versicherungstechnisch is es wurscht, weil du nach hubraum zahlst, nachn führerscheingesetz is es keine übertretung wenn du offen fahren darfst, höchstens eine verwaltungsübertretung weil dus nicht eintragen hast lassen. ich hab dasselbe problem, mich auch erkundigt, und mich entschieden nichts zu tun. das eintragen würd was kosten, ich hab kein problem wenn ichs nicht tu, wiederverkauf is mit 34ps-eintragung auch leichter, ergo lass ichs wies is. wennst es genau haben willst musst zur werkstatt, eine einbaubestätigung holen, also dass die drossel draußen is, dann zur zulassungsstelle und das ganze in den schein eintragen lassen.

aber die tollerieren das ganz bestimmt weil ihr ja noch unerfahren seid :slight_smile:
im ernst, geh zur bundesprüfanstalt die können dir genau sagen was zu tun ist.

zwischen Leistung und Unfall auch bei 30 km/h schon vorstellen. Angeblich ist die Beschleunigung eine andere, wenn man 2,5mal soviel Leistung hat. Hab ich aber nur gehört, muß nicht stimmen…

headbang

mikerg

P.S.: Gibt auch Leute, die sagen, daß die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, wenn wesentliche Änderungen vorgenommen und nicht eingetragen werden. Damit wäre dann auch der Versicherungsschutz hinüber. Diese Leute kennen sich aber wahrscheinlich auch nicht aus…

Glaskugel ?

Ich habe meine Versicherung danach gefragt und die sehen keinerlei Grund das ich die höhere Leistung eintragen muß. (HDI)

Sie würden damit auch nicht mehr verdienen, also warum sollte ich die Versicherung damit betrügen ?

Kalle_B.

sieht es Steuerrichtlich aus?
Soweit ich mich erinnern kann wird ja nur bei der Versicherung nach ccm abgerechnet, bei der Steuer aber nach KW, oder irre ich mich da?

chris

werden nach Hubraum berechnet, PS spielen keine Rolle.

mfg Michael

auch die Steuer wird nach Hubraum berechnet.

mfg Michael

muss im Typenschein und im Zulassungsschein (dort steht ja auch dieser Wert) geändert werden. Zulassung: KFZ Zulassungsstelle, Typenschein: in der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
lg Martin

schau es ist ganz einfach:

durch die entdrosselung stimmen die angaben im typenschein/zulasungsschein nicht mehr und dadurch erlischt die betriebserlaubnis

und was passiert dann beim unfall?- die versicherung wird, wenn sie es merkt, sicher ungern einen schaden bezahlen wollen wenn das fahrzeug nicht „betriebssicher“ ist

beim auto muß ich auch anderen felgen, wenn sie nicht im typenschein stehen, eintragen lassen und der versicherung ist es wurscht!

mußt nur beim TÜV österreich mal nachfragen…
und nicht auf die meinung vom biertisch glauben gggg

leider auch nicht wieterhelfen. aber in einem land wie österreich, wo mann mit falschen blinkern, spiegel oder lenkern ernsthafte probleme kriegen kann, kann es doch nicht egal sein wenn ein motorad auf einmal 2,5mal soviel leistung hat, als die angegebene vom typenschein.
ich würde mich da bei jemanden erkundigen der sich damit auskennt und irgendetwas schriftliches einholen, denn im ernstfall steht man dann bestimmt alleine da.

georg

deswegen muss ich auch seit der Zumeldung meiner 106 PS starken Triumph (zum WKZ) mehr bezahlen - weil die motorbezogene KFZ-Steuer gleich ist wie bei 90 PS??? tztztz … Hätt ich von dir nicht erwartet.

kopfschüttel

von der Versicherung offenbar falsch beraten. KFZ-Steuer richtet sich offensichtlich tatsächlich nach dem Hubraum -
bei Krafträdern 0,022 EURO je ccm Hubraum;
nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. 955 anstatt 900 ccm - alles klar. Werde mit der Versicherung ein ernstes Wörtchen sprechen, so eine Fehlinformation in die Welt zu setzen!

die motorbezogene wird ccm genau abgerechnet und hat nichts mit der Leistung zu tun.

Guckst Du

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/AutoundSteuern/MotorbezogeneVersic_5794/Bemessungsgrundlage_5795/_start.htm

[url=http://noe.arbeiterkammer.at/www-1291-IP-27987-AD-27989.html]http://noe.arbeiterkammer.at/www-1291-IP-27987-AD-27989.html[/url]

lg Michael

Deinem neuerlichen Eintrag zeitlich überschnitten.

lg Michael

macht der TÜV / Prüfhalle des Landes, kostet ca. zw. 50 und 60 €. Zulassungsänderung bzw. Neuausstellung des Zulassungsscheines ist kostenlos. Normalerweise wird irgendein Nachweis (z.B. Schreiben der Werkstatt) verlangt, dass der Umbau fachgerecht erfolgt ist und das Fahrzeug typengerecht in der jetzt offenen Version ist.

Was prüfen die Polizisten überhaupt alles wenn sie eine gründliche Kontrolle machen?
Habe schon von Freunden gehört das die beim Prüfbus auch Abgaswerte messen, Lautstärke sowieso. Aber haben die dort auch eine Rolle bzw. Dyno wo sie die Leistung am Hinterrad messen können? Es kann ja schon Abweichungen bei der Herstellung geben und erst recht durch Pflege. Und sollte es eine solche Rolle auch für Motorräder geben: Dürfen die Polizisten dann nach Belieben am Gashahn der Maschine drehen? Weil der rote Bereich ist bei meiner zB keine Empfehlung sondern absolutes Tabu (hat keinen Begrenzer).

Interessant wäre auch zu wissen wo die Leistung die in der Zulassung steht gemessen wird. Weil am Hinterrad kommt logischerweise weniger an als direkt an der Kurbelwelle anliegt.