Kw-angabe im typenschein

[align=left]grüß euch zusammen!

ich hab mir heute ein neues mopperl gesichert, nämlich eine 750er super ténéré :slight_smile:

folgendes problem: im typenschein (den mir der verkäufer freundlicherweise gegen anzahlung übergeben hat) stehen 25 kw leistung drinnen, in echt hat die maschine aber 51, ist also offen.

der verkäufer hat mir gesagt, das war nie ein problem. ich mach mir in der hinsicht allerdings schon sorgen. von der versicherungsprämie her machts ja keinen unterschied weils auf den hub ankommt. ich hab auch schon den „großen“ a-schein, darf das ding also auch fahren.

dennoch kommts mir komisch vor, dass das alles legal sein soll. ist das nicht irgendwie vorspiegelung falscher tatsachen, irgendwas mit falschangaben oder am ende ein gar nicht genehmigtes fahrzeug? ist ja doch doppelt so viel leistung. ich denk da vor allem auch an polizeikontrollen.

was blüht mir denn da im schlimmsten fall? bin für eure antworten dankbar!
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Hallo!
Vieleicht wurde Sie Stufenführerschein tauglich gemacht und gedrosselt.Steht da irgendwas von Leichtmotorrad/L3?
Legal is es mal auf keinem Fall,wobei ich dazusagen muss das meine KTM auch mit 16KW eingetragen ist und mehr hatt.
Legal währe wenst Sie rauftyp. auf 51PS.
Bei Verkehrskontrollen is das ja nicht festzustellen aber bei einem Unfall is schon möglich das da nachgeschaut wird.Was kann passieren:Bei Unfall hast keinen Versicherungsschutz und stehst alleine da.
25KW-34PS also net das doppelte.
Frag einen Versicherungsvertreter deines Vertrauen.
Also MEINER Meinung nach frag was das typ. kostet und lass es eintragen wenn Du es willst und nicht zu teuer ist wenst Dir unsicher bist.(Macht sicher deine Motorradwerkstätte)

mfg
R2R

a linke vom verkäufer. du kaufst ein motorrad ohne gültiger typisierung. wenn hinterher das irgendwie auffliegt, gehören alle probleme dir. finger weg von dem laden!!!

Ich hatte das bei meiner alten CB 500 auch, dass im Typenschein der gedrosselte Wert stand, obwohl sie bereits offen war. Der Händler hat das auf meine Anfrage hin auf seine Kosten eintragen lassen…
 
LG, Dani

bist du verantwortlich was drinnen steht. und wenn du jetzt schon weißt dass es ein fehler drinnen ist dann lass das VOR dem kauf korrigieren oder kauf nicht

hmm das gefällt mir nicht, zumal ich anzahlung gegen aushändigung vom typenschein gestern getätigt habe.

von leichtmotorrad steht im typenschein eigentlich nix. ich vermute, das ding ist gedrosselt gewesen und dann halt aufgemacht worden.

ich hab jetzt mal ein schreiben an die zuställige prüfstelle verfasst, ich hoffe die können mir dann weiterhelfen was ich genau machen soll.

wir haben gestern auch den kaufvertrag gemacht (den vorgefertigten vom öamtc), dort haben wir bei den zuversicherungen des verkäufers angekreuzt, dass er bestätigt, dass alle änderungen am motorrad zulässig bzw. genehmigt sind. das sollte eigentlich heißen, dass ER sich darum kümmern muss, oder?

danke soweit für eure antworten!

tritt zurück, weil es eben nicht eingetragen ist. anzahlung zurückzahlen lassen und schon ist die welt wieder rund.

schon geschrieben hat, gibt es bei Verkehrskontrollen keine Möglichkeit, festzustellen, ob die Maschine 25 oder 51kW leisten kann.
Allerdings wird das nicht gleich zum Problem, wenn du einen Unfall hast. Die nicht gemeldete Änderung muss „URSÄCHLICH“ für den Unfall sein. In dem Fall bedeutet das unter anderem, dass der Unfall in einem Geschwindigkeitsbereich passiert sein muss, den man mit 25kW nicht erreicht. Ich schätze, dass ist irgendwo über 150km/h.
Bis dahin hat man also Versicherungsschutz.

Nach KFG nicht korrekt ist das aber dennoch.

Anmerkung: Die Wahrscheinlichkeit, damit erwischt zu werden ist klein. Ich hab noch nie von einem gehört, der dahingehend ein Problem hatte. Mehr Brösel hast, wenn du an Nachrüsttopf raufschraubst.

naja, das problem ist, dass ich den rücktritt eigentlich vermeiden möchte, nachdem das motorrad echt in einem guten zustand ist, und was anderes als eine super ténéré möcht ich nicht haben. wenigstens ist gesichert, dass der rücktritt durchgehen würde.

ich werde versuchen, den verkäufer die umtypisierung machen zu lassen, ist halt die frage ob er das zahlt bzw. ob er vom kaufvertrag zurücktreten kann, wenn er das nicht zahlen will. kompliziert wird das auf jeden fall -.- und den typenschein müsst ich dafür wahrscheinlich auch wieder hergeben.

kleine info am rande: die allianz sagt, bei haftpflicht geht die motorbezogene versicherungssteuer nach hubraum und die prämie geht nach leistung.

wenn das in österreich auch so ist, muss der verkäufer das motorrad umtypisieren lassen…

ist das nicht wirklich kompliziert:
 
Fahrzeug ist derzeit als gedrosselt typisiert - du / noch besser der Vorbesitzer organisierst eine Bestätigung einer Vertragswerkstätte, dass das Fahrzeug entdrosselt wurde und (wieder) die volle Leistung hat (typengenehmigt wurde die Baureihe sicher offen) - mit der Bestätigung und dem Typenschein zur örtlichen Prüfstelle gehen und die volle Leistung eintragen lassen
Kosten: wenn der Mechanix der Werkstätte für die Bestätigung was verlangt + die Eintragungsgebühr (< 100.- €)
 
wo ist da jetzt das Problem ?
wennst den Typenschein nimmer hergeben willst, soll der Verkäufer die Bestätigung besorgen und du erledigst den Behördenweg - damit habts die Kosten und die Arbeit geteilt
ansonsten wäre genau genommen der Vertrag nichtig, wenn der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher und zulassungsfähig ist, was es aber so dem Gesetz nach nicht ist
 

Beim Motorrad von meiner Frau war auch nur 25 KW eingetragen.
Wir wollten auch das die richtigen Werte im Zulassungsschein bzw. Typenschein stehen.
Ich habe das MR auf Kosten des Verkäufer neu typisieren lassen.
Aussage des Prüfers von der Landesregierung: Wozu lassen Sie das machen? Merkt man bei einer Kontrolle eh nicht und wenn man des Radl wieder verkaufen will ist der mögliche Käuferkreis viel größer.
 
LG
Eizo

und ana, der noch bis 34 PS limitiert is, reitet a Offene. Und wenns eam aufhaut,
waas er von nix, obwohl er sowos gsuacht hot.