hab heute einen brief vom bezirksgericht schwechat bekommen, dass ich am 31.jänner 07 als zeuge bzgl eines verkehrsunfalles mit personenschaden (21.6.06) erscheinen muss.
ich war noch nie vor gericht, weder als beschuldigter noch als kläger noch als zeuge, daher bin ich ein wenig nervös. ich mein der unfall is doch schon etwas länger her, wenn ich mich nur mehr an ein paar details erinnern kann? wenn ich befragt werde, kann ich sagen dass ich nicht antworten kann weil ich mir nicht sicher bin? kommt wahrscheinlich ja auch nicht gut wenn ich dann sage „ich glaube das war damals so und so…“
wer hat erfahrung als zeuge? g
bitte um hilfe:(
- Als geladener Zeuge bist du verpflichtet zu erscheinen! (Aber da sollte ja so ein Infoblatt dabei gewesen sein.)
2. Dem Anlass entsprechende Kleidung wäre angebracht.
3. Net deppert Reden! Schon gar nicht mit dem Richter!
4. Eine wahrheitsgemäße Aussage machen!
Wenn die Sache schon lange zurückliegt und du dich nicht mehr so richtig erinnern kannst, dann sag das einfach. Das ist eine ganz natürliche und menschliche Sache. Dafür reißt dir keiner den Kopf ab. Wenn dir eine Frage gestellt wird, dann antworte einfach nach bestem Wissen und Gewissen. Wenn du dich noch an Details erinnern kannst, dann bring die zur Sprache. Wenn du dir nicht sicher bist, dann sag dazu, dass du dir nicht sicher bist. Kannst du dich an etwas gar nicht erinnern, dann sag, dass du dich nicht erinnern kannst. Das läuft ganz ungezwungen.
5. LASS DICH NICHT VON DEN ANWÄLTEN AUFS GLATTEIS FÜHREN !!
Das sind hinterlistige Burschen!
Hör dir die gestellte Frage genau an! Wenn du sie nicht verstehst, dann frag einfach nach.
Und lass dich nicht auf Schätzungen ein.
Entweder du weißt etwas oder eben nicht.
Schätzen soll der Sachverständige… (der wird dafür bezahlt)
So, mehr Tips fallen mir auf die Schnelle nicht ein.
Ist halb so wild die Sache.
Gruß
Alex
zeuge bist is e wurscht, geh hin mach deine aussage und tschüss.
Pass halt wirklich auf die anwälte auf
zu 1: pünktlich !
zu 2: A Anzug muss sicher nicht sein. „Normale“ Kleidung halt. Aber nicht irgendwas abgefucktes.
wasd weisst… so wiests weisst… is do imma am gscheitesten… und keiner kann von dir verlangen, dassd an roman runter betetst…wirst di wundern, was dir da dann noch alles einfällt,…
kein grund nervös zu sein…wenn dich wer nieder führt, bist a froh wenns zeugen gibt
lg fezzzi
…habe ich nicht, aber ich weiss, dass du als Zeuge die Fahrtspesen (Öffentliche) ersetzt bekommst und die Zeit kannst du dir für die Arbeit bestätigen lassen!
Wäsche ist wurscht, denn meist ist der Schuldspruch schon vor der Verhandlung entschieden und die Verhandlung ansich, ist nur reine Augenauswischerei!
Ich erschien als Angeklagter einmal im Arbeitsgewand und wurde frei gesprochen und das nächste Mal im Anzug und wurde schuldig gesprochen!
wöchentlich 3-4 mal zu gericht als zeuge.
keine panik.
der richter ist auch nur ein mensch.
obacht vor anwälten. so wie schon vorher erwähnt genau zuhören und wenn du eine frage nicht verstanden hast, nachfragen.
und wenn du eine frage nicht 100%ig beantworten kannst, dann sag es auch.
wie z.B. Ich kann mich nicht mehr genau erinnern…
lg
Chris
Du kannst Dich nicht mehr erinnern, wenns so ist! Besser das, als falsche, unrichtige Angaben, die den Prozess zu einem falschen Ergebnis fuehren koennen.
Servus!
Die pauschale Behauptung das Urteil stehe schon vor der Verhandlung fest wird man bei der Justiz nicht gerne hören.
Wahrheit ist das im „bezirksgerichtlichen Verfahren“ oftmals schon Vorabsprachen durchgeführt werden, bei denen auch mal über die Annahme oder Nichtannahme eines Urteils gesprochen wird, insbesondere in Diversionsverfahren.
Ich bin mir aber sicher das in „größeren“ Strafprozessen das Gerichtsverfahren objektiv abläuft und nicht schon der Schuld- oder Freispruch von vornherein feststeht. Ich habe da, was die Strafgerichtsbarkeit betrifft, großes Vertrauen. In der Zivilgerichtsbarkeit gilt leider oft der Grundsatz: „Geld regiert die Welt“ und wer das Verfahren am Längsten verschleppen und verteuern kann, gewinnt irgendwann (spätestens wenn der Gegenpartei das Geld ausgeht).
Kleider machen Leute - eine alte Weisheit und das Auftreten (inklusive entsprechender Kleidung, Frisur etc …) entscheidet oft über die subjektive Glaubwürdigkeit/Vertrauen. Sowohl im normalen Gerichtsverfahren als auch (noch stärker) vor dem Geschworenen- oder Schöffengericht. Das ist (mit) ein Grund warum kein Rechtsanwalt in der Kurzen und mit Hawaihemd bei einer Verhandlung auftritt.
Habe die Ehre
Ully-Bär
wenn du dir nicht ganz sicher bist ,bei einer aussage:
SAGE IMMER ALS ERSTES DAS WORT VERMUTLICH!!! das ist das wort für das hintertürl.
BEISPIEL:Vermutlich sind sie betrunken,od.verm.sind sie ein trottel ect.(beamte,od.andere personen egal was)kann dir niemand an die haut gehen.!!
alles gute
brauni1948
ein Zahnputzzeug mit, da Tuben Vaslein wär auch ned schlecht chrchrchrchrchr
lg
Pezibär
bitte was ist ein diversionverfahren? möchte nicht lästig sein aber der begriff sagt mir überhaupt nichts
Ein Diversionsverfahren ist die Möglichkeit ein gerichtliches (strafgerichtliches) Verfahren zu beenden ohne das es zu einem formellen Verfahren kommt. Dafür wird zB eine Geldbuße oder ein außergerichtlicher Tatausgleich angeordnet.
Beispiel: Jemand (nennen wir ihn A) beschädigt (vorsätzlich) das Motorrad von B. A ist bisher unbescholten und gibt die Tat zu. Er war zum Tatzeitpunkt alkoholisiert. Der Richter bietet A die Möglichkeit das Verfahren einzustellen, wenn er B die Reperatur ersetzt und 100 Euro Geldbuße bezahlt. Nachdem A darüber eine Bestätigung des B vorlegt und das Geld bei der Gerichtskassa einzahlt wird das Verfahren eingestellt ohne das es zu einer Verhandlung und zu einer Verurteilung des A kommt (somit auch keine Vorstrafe).
Das Ganze findet oft bei Verkehrsunfällen uä Anwendung.
Habe die Ehre
Ully-Bär
aber warum sch… ihr euch da so an???
ER steht ja nicht vor gericht. Wenn es um eine Anklage gegen ihn gehen würd, dann würd ich auch raten seriös und gut gekleidet zu erscheinen, aber da er nur Zeuge ist, kann er anziehen was er will solang keine Bekleidungsvorschrift auf dem Infoblatt steht.
So tipps wie " lass dich nicht auf Schätzungen ein" sind hingegen sehr gut, ich weiß, da redet man sich schnell in was rein.
mfg
Horst
ma die klitschko-brothers kurzfristig buchen
chrchhhcr
spässle is ka hexerei, lg zwara
Ich war vor 3 jahren ebenfalls als Zeuge bei einem VU geladen.
Ließ dir aber vorher durch, wohin du mußt. Ich wurde beim Metalldetektor gesackelt und gefilzt, und dann stellte sich raus, das es ein Lokalaugenschein war - prozedur zur Gaudi gemacht
Ist alles ganz cool gewesen - sie haben mich als erstes einvernommen, fragten den hergang, die Abstände (da ich direkt hinter einem Kollisionsfahrzeug gefahren bin) und dann durfte ich wieder gehen.
Ohne Wartezeit auf die Fr. Richter dauerte das ganze ca. 15min.
lg
da chris
http://www.bikerl.at
jaetzt hab ichs grschnallt
Im Prinzipp läuft es bei den Verfahren odt darauf hinaus wem der Richter mehr Glaubwürdigkeit unterstellt.
Und wenn es dann zwei Zeugen gibt:
Einer ordentlich, sauber gekleidet und in einer guten optischen Verfassung, der zweite Zeuge unrassiert, übernachtig in dreckiger Arbeitsmontur oder in der ausgefransten löchrigen Jean mit Schmuddelpullover. Beide Zeugen machen gegensätzliche Angaben. Wem wird man mehr glauben??? Ganz ehrlich??? Na???
Habe die Ehre
Ully-Bär
erstens:
So egoistisch es auch klingt, aber es geht da nicht um sein Strafverfahren, somit kanns ihm egal sein ob ihm der Richter glaubt oder nicht.
und zweitens:
Er gibt einfach das an was er weiß, bzw. an was er sich erinnert, alles andere (wer wem glaubt und wer welchen Eindruck von wem hat) kann ihm wurscht sein als Zeuge. Das ist nicht seine Aufgabe, dafür gibts Richter, Anwälte, Geschworene,…usw…
mfg
Horst
Es war/ist mir klar, dass die Justiz soetwas nicht gerne hören/lesen wird, wer will schon gerne die Wahrheit hören/lesen, wenn sie so aussieht?;0)
Pauschaliert habe ich aber nicht, denn ich schrieb „meist“ und nicht „jede“!
Ein bisschen kennst du mich ja schon vom Schreiben her Ullybär, darum denke ich, dass du dabei auch bemerkt hast, dass ich ein offener, direkter und ehrlicher Halunke bin.
Ich bin also jemand, der sich kein Blatt vor dem Mund nimmt, nur über etwas schreibt, wo ich mir auch sicher bin, aber natürlich auch Fehler mache und dazu stehe!
Ich habe es bei meinen Verhandlungen als Angeklagter, schon oft genug miterlebt, dass die ursprüngliche Verhandlung nur „zum Schein“ war und mein Schuldspruch bereits vorher feststand.
Du hast recht, wo du schreibst, dass es aussergerichtliche Abmachungen gibt, mein Anwalt hat mir solche…mmmh nennen wir sie mal…„Vorschläge“ schon öfters unterbreitet, wo es allerdings nie um den Scvhuldspruch ansich ging, sondern mehr um die Höhe der Strafe!
Also in etwa so:
Ich habe mit dem Staatsanwalt und Richter gesprochen, wenn sie die Tat zugeben, bekommen sie nur eine Geldstrafe, ansonsten kann ich nicht garantieren, dass es eine bedingte oder unbedingte Haftstrafe wird…
Sorry Ullybär, ich bin da vielleicht noch etwas altmodisch, aber für mich gilt immernoch der Spruch:
„Sagst du ja, bleibst du da, sagst du nein, gehst du heim!“
Bei einer meiner Verhandlungen, wo es nach einem Raufhandel um § 83, 84 ging, habe ich es genau gesehen.
Als Angenagter…ähm…Angeklagter, sitz man ja relativ nahe beim Richter und visavis dem Staatsanwalt, da konnte ich von Beginn der Verhandlung an beobachten, wie dieser Richter auf einem bedruckten A4-Blatt herumkixelte.
Aber nicht schrieb, sondern echt nur sinnlos herumkrixelte…weil ihm anscheinend fad war…wären sich mein Anwalt und der Staatsanwalt mit dem Sachversatändigen herumstritten.
Genau dieser vollgekrixelte Zettel, war das Urteil incl. Strafausmass und nach 1 Std. und 10 Min. Verhandlung, stand euer Ehren auf, nahm genau diesen, den am Rand vollgekrixelten Wisch und verlas den Urteilspruch…
Da man am Ende als Verurteilter noch das letzte Wort hat, bin ich aufgestanden und wollte meine Beobachtung kundtun, jedoch bemerkte mein Anwalt mein Vorhaben und drückte mich böse schauend in den Sessel zurück.
Danach gingen wir auf einen Kaffee in die Gerichtskantine und er erklärte mir die „Rechtslage“ bei Gericht, dass soetwas üblich ist und auch meist angewendet wird.
Zu was war dann bitte dieser Idiot von Sachverständiger dort…den ich als Schuldiger auch, neben der „fairen Gerichtsverhandlung“, dem gegnerischen und meinem Anwalt, auch bezahlen musste?!
Gruß Harry